Hallo noch einmal,
ich bin mir mal wieder nicht ganz sicher, ob ich alles richtig bei folgenden Sachverhalt bedacht habe.
Uns wurde in der Steuererklärung 2012 ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10b Abs. 1 EStG für Spenden bescheinigt.
Reicht es, im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 92 den Punkt "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / Spendenvortrag nach §10b EStG zum 31.12.2012 festgestellt für" anzukreuzen und nirgendwo den Geldwert einzugeben?
Damit ist dann die Steuerberechnung , die im Elsterformular selbst vorgenommen werden kann, aber unvollständig, da der Spenenvortrag dort nicht auftaucht. Wird das Finanzamt diesen dann selbständig den Unterlagen des letzten Jahren entnehmen?
Vielen Dank schon einmal!
ich bin mir mal wieder nicht ganz sicher, ob ich alles richtig bei folgenden Sachverhalt bedacht habe.
Uns wurde in der Steuererklärung 2012 ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10b Abs. 1 EStG für Spenden bescheinigt.
Reicht es, im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 92 den Punkt "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / Spendenvortrag nach §10b EStG zum 31.12.2012 festgestellt für" anzukreuzen und nirgendwo den Geldwert einzugeben?
Damit ist dann die Steuerberechnung , die im Elsterformular selbst vorgenommen werden kann, aber unvollständig, da der Spenenvortrag dort nicht auftaucht. Wird das Finanzamt diesen dann selbständig den Unterlagen des letzten Jahren entnehmen?
Vielen Dank schon einmal!
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