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Mantelbogen

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    Mantelbogen

    Hallo,

    ich hätte mal 2 Fragen.
    Wo trägt man den Arbeitslosengeld Bezug ein?
    Anlage N wird NICHT ausgefüllt daher kann ich es da nicht eintragen.

    die andere Frage ist Zeile 42 Kirchensteuer erstattet/gezahlt.
    wenn man welche von der letzten Erklärung erstattet hat,
    kommt dann die komplette Summe mit der Kirchensteuer
    von den Kapitalerträgen rein? Oder nur die Kirchensteuer
    die vom Lohn erstattet wurden?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen

    #2
    AW: Mantelbogen

    Arbeitslosengeld: Hauptvordruck auf Seite 4 in Zeile 94 über den Auswahlbutton
    Kirchensteuer: Die vom Finanzamt im Jahr z. B. 2013 erstattete Kirchensteuer wird eingetragen

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      #3
      AW: Mantelbogen

      Danke hab ich mir fast gedacht.
      Zu der Kirchensteuer, also den kompletten
      Betrag eintragen ja? Auch den ich
      von der Kapitalertragssteuer erstatteten
      Kirchensteuer zurück erhalten habe?
      Im Formular steht nämlich in Klammern:
      soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde.

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        #4
        AW: Mantelbogen

        Zitat von dani_s Beitrag anzeigen
        Auch den ich
        von der Kapitalertragssteuer erstatteten
        Kirchensteuer zurück erhalten habe?
        Im Formular steht nämlich in Klammern:
        soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde.
        Nein, die spielt genauso keine Rolle wie die auf die Abgeltungssteuer gezahlte Kirchensteuer.
        Das kann sogar dazu führen, z.B. im Fall, dass bei beantragter Günstigerprüfung Kapitalerträge mit tariflicher ESt statt der Abgeltungssteuer belegt wurden, im Folgejahr eine Nachzahlung einzutragen ist, obwohl es tatsächlich etwas zurück gab.

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          #5
          AW: Mantelbogen

          Hallo neysee,

          entweder verstehe ich dich falsch oder du hast unrecht.

          Man muss nämlich schon unterscheiden, ob die Günsterprüfung (KAP Zeile 4) beantragt und(!) auch positiv beschieden wurde; in dem Fall sind die Kirchensteuern wieder ganz normale Kirchensteuern, die als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
          Wenn es sich hingegen nur um eine Erstattung aufgrund Antrag KAP Zeile 5 gehandelt hat (etwa weil die Freistellungsaufträge falsch verteilt waren, oder irgendetwas korrigiert wurde), dann sind diese Kirchensteuern keine Sonderausgaben, weil die Kapitalertragsteuer schon entsprechend reduziert wurde.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Mantelbogen

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Man muss nämlich schon unterscheiden, ob die Günsterprüfung (KAP Zeile 4) beantragt und(!) auch positiv beschieden wurde; in dem Fall sind die Kirchensteuern wieder ganz normale Kirchensteuern, die als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
            Eben, angenommen ohne Kapitalerträge entspräche der vom AG vorgenommene LSt- und KiSt-Abzug exakt der Realität, d.h. der darauf festgesetzten ESt und KiSt.
            Wenn nun auf Kapitalerträge jenseits des Freibetrags die Günstigerprüfung beantragt wird und diese erfolgreich ist, werden die Kapitalerträge zusätzlich tariflich besteuert, die festgesetzte ESt und KiSt sind nun also höher als die eigentlich exakt passenden Abzüge vom Lohn.
            Also wird faktisch KiSt nachgezahlt, die im Jahr darauf wieder als Sonderausgabe abgesetzt werden kann.
            Nun wird vom FA aber die von der Bank bereits abgeführte Abgeltungssteuer und die KiSt hierauf erstattet, was wegen der erfolgreichen Günstigerprüfung höher sein müsste als der durch die Kapitalerträge ausgelöste Zusatzbetrag an ESt und KiSt, der Steuerpflichtige kriegt also etwas zurück, obwohl er wie gesagt bei der Steuererklärung für das Jahr, in dem der Bescheid erfolgte, eine KiSt-Nachzahlung eintragen kann.

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              #7
              AW: Mantelbogen

              ja ich habe Kirchensteuer zurück erhalten durch
              die Günstigerprüfung.
              Bei mir sieht das ich Bescheid z.b. so aus:

              Festgesetzt werden.... 0€
              ab Steuerabzug vom Lohn.... 6€
              Kapitalertragssteuer... 4€
              verbleibende Steuer -10€

              die Zahlen hier dienen nur als Beispiel.
              Werden dann unter erstattet Beitrage
              die 6€ vom Lohn oder die kompletten 10€
              angegeben???

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                #8
                AW: Mantelbogen

                Hallo neysee,

                aha, ich glaube jetzt verstehe ich dich.
                Du meinst, dass man bei erfolgreicher Günstigerprüfung die von der Bank abgeführte Kirchensteuer erstattet/angerechnet bekommt, aber dann sofort eine neue Kirchensteuer festgesetzt wird (mit späterem Zahlungszeitpunkt, der ursprüngliche von der Bank gilt nicht mehr). Richtig?

                Dem würde ich dann zustimmen.

                Übrigens, Danke für den Hinweis, das hatte ich bisher noch gar nicht so richtig bedacht, auch weil es bei mir nicht vorkommt (meine Banken führen keine Kirchensteuer ab, auch in Zukunft nicht;-).

                EDIT: Nach etwas drüber nachdenken bin ich mir gar nicht mehr so sicher, ob ich richtig lag. Viel sinnvoller erscheint mir doch, dass die im Steuerjahr durch die Bank abgeführte Kirchensteuer auch direkt als Sonderausgabe zählt (nach der Günstigerprüfung natürlich), und nur die Erstattung ins folgende Jahr gehört.
                Jedenfalls sollte man darauf achten, dass jede tarifliche Kirchensteuer einmal zu den Sonderausgaben genommen wird (das sollten die Finanzämter eigentlich automatisch machen - aber man weiß ja nie;-).

                Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 27.05.2014, 13:16.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Mantelbogen

                  also wäre in diesem Fall die 10€ einzutragen richtig?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Mantelbogen

                    Zitat von dani_s Beitrag anzeigen
                    Festgesetzt werden.... 0€
                    ab Steuerabzug vom Lohn.... 6€
                    Kapitalertragssteuer... 4€
                    verbleibende Steuer -10€

                    die Zahlen hier dienen nur als Beispiel.
                    Werden dann unter erstattet Beitrage
                    die 6€ vom Lohn oder die kompletten 10€
                    angegeben???
                    6€.
                    Die 4€ Kirchensteuerzuschlag auf die Abgeltungssteuer waren in dem Jahr, in dem sie von der Bank einbehalten wurden, keine Sonderausgaben, also sind sie für das Jahr der Erstattung auch keine "negativen" Sonderausgaben.

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                      #11
                      AW: Mantelbogen

                      Hallo,

                      die 4€ werden doch als Kapitalertragssteuer bezeichnet und nicht als dazu anfallende Kirchensteuer oder übersehe ich da etwas

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Mantelbogen

                        sorry die 4€ sind aber Kirchensteuer die von der Kapitalertragssteuer
                        abgezogen worden sind bzw. die ich dann wieder erstattet bekommen hab

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                          #13
                          AW: Mantelbogen

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Viel sinnvoller erscheint mir doch, dass die im Steuerjahr durch die Bank abgeführte Kirchensteuer auch direkt als Sonderausgabe zählt (nach der Günstigerprüfung natürlich), und nur die Erstattung ins folgende Jahr gehört.
                          Ich habe es gerade mal in ElsterFormular durchgerechnet.
                          Du scheinst tatsächlich Recht zu haben, denn wenn ich in einem Fall mit Grenzsteuersatz deutlich kleiner 25% Kapitalerträge von 1801€ eingebe, auf die 244€ Abgeltungssteuer und 22€ KiSt einbehalten wurden, werden bei der Steuerberechnung nach erfolgreicher Günstigerprüfung 22€ gezahlte KiSt als Sonderausgaben berücksichtigt (ohne Eintrag als gezahlte KiSt im Hauptvordruck, wo der KiSt-Zuschlag zur Abgeltungssteuer ausdrücklich ausgeschlossen ist).
                          Tatsächlich betrachtet ElFo also im Fall einer erfolgreichen Günstigerprüfung den im VZ abgeführten KiSt-Zuschlag zur Abgeltungssteuer nun als Vorauszahlung auf die KiSt und somit als Sonderausgaben. Wenn das im Steuerbescheid genauso gerechnet wird, wäre im folgenden Jahr tatsächlich die Erstattung anzugeben, im gefragten Fall also doch 10€ statt 6 wie von mir behauptet.

                          Anders sieht es aus, und in dem Fall bleibe ich bei meiner Meinung, wenn es zu Erstattungen wegen Zeile 5 der Anlage KAP kommt. Modifiziert man obiges Beispiel so, dass 1701€ Kapitalerträge vorlagen, von denen versehentlich nur 701€ freigestellt waren, also immer noch 244€ Abgeltungssteuer und 22€ KiSt einbehalten wurden, der Grenzsteuersatz liegt aber über 25%, so werden in der Steuerberechnung 900€ (1701-801) Kapitalerträge nach §32d (1) besteuert (220€ zzgl. 20€ KiSt-Zuschlag). Hier werden also 24€ Abgeltungssteuer und 2€ KiSt darauf erstattet. Da sowohl der Sonderausgaben auf nach 32d besteuerte Beträge als auch auf die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (die hier auch nicht als Vorauszahlung zur KiSt auf tarifliche ESt uminterpretiert werden kann) nach §10 (1) Nr. 4 ausgeschlossen ist, dürfte diese Erstattung meines Erachtens keine negativen Sonderausgaben generieren und müsste daher im Folgejahr IMHO nicht als Erstattung im Hauptvordruck eingetragen werden.

                          Letztlich für mich etwas unbefriedigend, denn so kann man den im Folgejahr gefragten Wert der KiSt-Erstattung bzw. -Nachzahlung nicht so einfach ablesen, es muss erst geschaut und ggfs. aufgesplittet werden, ob nach 32d (1) oder tariflich besteuert wurde. Da bin ich richtig froh, dass mich das nicht betrifft.

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                            #14
                            AW: Mantelbogen

                            also ich habe nochmal beim Finanzamt angerufen.
                            Mir wurde gesagt die Kirchensteuer für Kapitalerträge
                            da NICHT reinkommt. Mhm alles etwas verwirrend.
                            Nun muß ich mal sehen was ich daraus mache

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                              #15
                              AW: Mantelbogen

                              Hallo,

                              Tatsächlich betrachtet ElFo also im Fall einer erfolgreichen Günstigerprüfung den im VZ abgeführten KiSt-Zuschlag zur Abgeltungssteuer nun als Vorauszahlung auf die KiSt und somit als Sonderausgaben. Wenn das im Steuerbescheid genauso gerechnet wird, wäre im folgenden Jahr tatsächlich die Erstattung anzugeben, im gefragten Fall also doch 10€ statt 6 wie von mir behauptet.
                              Da bin ich mir jetzt auch wieder unsicher. Sind nicht die als erstattet anzugebenden Kirchensteuern immer welche, die vorher einmal als Sonderausgaben abgesetzt wurden? Das wäre dann hier nicht der Fall, es handelte sich ja um das selbe Jahr und es wurde nur verrechnet (nicht abgesetzt). Ich denke, die 6 Euro sind korrekt (aber ganz bestimmt nicht sicher).

                              Anders sieht es aus, und in dem Fall bleibe ich bei meiner Meinung, wenn es zu Erstattungen wegen Zeile 5 der Anlage KAP kommt.
                              Ja, da bin ich mir auch sicher.
                              Problematisch ist es imho aber, wenn der Antrag Zeile 4 gestellt wurde, der Steuerpflichtige aber nicht erkennen kann, ob es günstiger war oder nicht. Wir kennen hier ja so manche Verständnisschwierigkeiten nur zu gut, und da habe ich in diesem Punkt erhebliche Zweifel, dass das alle richtig hinbekommen (aber letztendlich korrigiert das Finanzamt das, es sind ja alle Beträge bekannt, also kein Weltuntergang).

                              also ich habe nochmal beim Finanzamt angerufen.
                              Mir wurde gesagt die Kirchensteuer für Kapitalerträge
                              Von solchen Telefongesprächen halte ich nicht sehr viel. Es ist überhaupt nicht sichergestellt, dass der Gesprächspartner die Sachlage richtig und komplett verstanden hat (auch das kennen wir hier im Forum, oft steht nach ein paar Fragen alles auf dem Kopf:-).
                              Außerdem kann man auch nicht wissen, ob sich die Person im Detail auskannte, denn auch Finanzbeamte wissen nicht alles (schon gar nicht spontan und auswendig).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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