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    Belege zu Büromaterial, Fachliteratur und Versicherungen

    Muss ich Belege über den Kauf von Büromaterial und Fachliteratur sowie zu freiwilligen privaten Zusatzversicherungen zwingend beim Finanzamt einreichen? Wenn ja: Müssen es die Originale sein, oder genügen Kopien? Im ersteren Fall müsste ich beispielsweise einen originalen Versicherungsschein einreichen.

    #2
    AW: Belege zu Büromaterial, Fachliteratur und Versicherungen

    Zitat von tobias73 Beitrag anzeigen
    Muss ich Belege über den Kauf von Büromaterial und Fachliteratur sowie zu freiwilligen privaten Zusatzversicherungen zwingend beim Finanzamt einreichen? Wenn ja: Müssen es die Originale sein, oder genügen Kopien? Im ersteren Fall müsste ich beispielsweise einen originalen Versicherungsschein einreichen.
    Zwingend nicht. Es ist aber nicht die dümmste Strategie, sich selbst zu fragen: "Wenn ich ein völlig Fremder wäre, neutral bis (da mir schon viele Leute die Hucke voll lügen wollten) misstrauisch eingestellt, und diese Formulare auf den Tisch kriegen würde, erschiene mir das glaubhaft oder nicht?".
    Für Bücher für 100 Euro würde ich nur die Daten angeben, dass ersichtlich ist, dass es Fachliteratur ist, bei Büchern für 1000 Euro würde ich direkt Belege mitschicken.
    Bei Zusatzversicherungen würde ich mich fragen, ob diese überhaupt einen Effekt haben.

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      #3
      AW: Belege zu Büromaterial, Fachliteratur und Versicherungen

      1) Belege zu Versicherungen kann man sich schenken. Die Daten zu steuerrelevanten Versicherungen (Basis-KV, Riester-Rente, Rürup-Rente) bekommt das FA elektronisch übermittelt. Und alle anderen Versicherungen wirken sich wegen dem Höchstbetrag nach § 10 Absatz 4 EStG im Normalfall steuerlich nicht mehr aus.

      2) Bei Belegen zu Arbeitsmittel kommt es drauf an.
      Liegst du mit allen Werbungskosten (inkl. Entfernungspauschale) unter 1000 € brauchst du keine Belege da dann der Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9 a EStG greift.
      Und bei Aufwendungen für Arbeitsmittel bis 110 € benötigst du eigentlich auch keine Belege da es in dieser Höhe eine Nichtbeanstandungsgrenze gibt.
      Diese gilt jedoch nur, wenn du keine anderen Aufwendungen bzw. höheren Aufwendungen für Arbeitsmittel geltend machst.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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