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Basistarif, Gesetzlicher Zuschlag und Pflege-Pflichtversicherung?

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    Basistarif, Gesetzlicher Zuschlag und Pflege-Pflichtversicherung?

    Hallo!

    Kurze Info: Ich war letztes Jahr freiberuflich tätig und privat versichert. Meine Krankenversicherung sah wie folgt aus (Beträge hier nur als Beispiel):

    Basisvertrag:
    Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistung (Tarif KVS) = 188,99 EUR
    1- oder 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) = 36,37 EUR
    Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) = 22,73 EUR
    Gesetzlicher Zuschlag = 22,54 EUR
    Monatsbeitrag gesamt = 270,63 EUR

    In der Anlage Vorsorgeaufwand, welche Werte muss ich hier nun in Zeile 31 sowie 32 eingeben?

    Zeile 31 = 3247,56 EUR (Monatsbeitrag*12)
    Zeile 32 = 272,76 EUR (Monatsbeitragpflegeversicherung*12) ?

    Ist dies so richtig und muss der gesetzliche Zuschlag dort reflektiert werden?

    Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von dna42; 27.05.2014, 12:52.

    #2
    AW: Basistarif, Gesetzlicher Zuschlag und Pflege-Pflichtversicherung?

    Hallo dna42,

    in die Zeile 31 kommen 12 mal 188,99 Euro also 2268 Euro, die Zeile 32 ist ok,
    die anderen Beiträge gehören in die Zeile 35.

    Tschüß

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      #3
      AW: Basistarif, Gesetzlicher Zuschlag und Pflege-Pflichtversicherung?

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo dna42,

      in die Zeile 31 kommen 12 mal 188,99 Euro also 2268 Euro, die Zeile 32 ist ok,
      die anderen Beiträge gehören in die Zeile 35.

      Tschüß
      Dankeschön! Das ging ja fix....

      Kommentar


        #4
        AW: Basistarif, Gesetzlicher Zuschlag und Pflege-Pflichtversicherung?

        Sorry, das ist m.E. vollkommen FALSCH:

        Entscheidend sind nicht sog. Basisverträge und Zusatzverträge, sondern die sog. BasisABSICHERUNG (= Beiträge, die zur Erlangung eines bestimmten sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind) und die sonstige Beiträge. Der BasisVERTRAG enthält garantiert auch Zusatzversicherungsanteile, so dass eine Aufteilung erfolgen muss. Das macht die Krankenversicherung von selbst und rückt eine entsprechende Bescheinigung heraus, aus der dies und die Eintragung ersichtlich ist.

        ABER:

        Voraussetzung für diese Aufteilung ist, dass dna42 der Krankenversicherung die Zustimmung zur Datenübermittlung an das Finanzamt erteilt und die ID-Nummer mitgeteilt hat oder das bis jeweils 2 Jahre nach Ende des betroffenen Jahres nachholt. Passiert dies NICHT, ist die Eintragung gaaaanz einfach: ALLES in Zeile 47 !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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