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Anlage G - Frage zu Steuerermäßigung § 35

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    Anlage G - Frage zu Steuerermäßigung § 35

    Hallo,

    ich habe ein Problem beim Ausfüllen zur Steuerermäßigung nach § 35 Estg:

    Es handelt sich um eine GbR mit 2 Unternehmern: In Feld 8 trage ich den Namen, Steuernummer und Finanzamt der GbR ein. Als Wert nehme ich den anteiligen Gewinn der auf mich entfällt.

    Feld 15 und 16: "1. Betrieb / Mitunternehmeranteil": In diesem Fall trage ich "nach Zeile 8" ein. Wird hier der anteilige Gewerbesteuermessbetrag der auf mich anfällt eingetragen oder der gesamte Gewerbesteuermessbetrag der GbR? Ich denke der anteilige Gewerbesteuermessbetrag.

    Völlig verwirren mich dann die Felder 19 und 20 "Weitere Betriebe / Mitunternehmeranteile" : Nur hier ist die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer enthalten: Würde ich hier den anteiligen Gewinn für mich eintragen, dann würde nach Abzug des Freibetrag keine Gewerbesteuer anfallen - was ja nicht korrekt ist, denn der Gewinn der GbR liegt gesamt ja auf jeden Fall über dem Freibetrag.

    Für ein paar Ausfüllinfos zu Feld 15 bis 20 wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Anlage G - Frage zu Steuerermäßigung § 35

    Es wird der ANTEILIGE Betrag eingetragen, siehe den Text vor ZEILE 15: "... festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuermessbetrag ...".

    Die Zeilen 19-20 interessieren Dich nicht. Das ist nur relevant für Deine eventuellen 3. und weitere Betriebe. Für deinen ersten und einzigen Betrieb ist Alles mit Zeile 15 und 16 abgefrühstückt - Zeile 22 aber bitte nicht vergessen !
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage G - Frage zu Steuerermäßigung § 35

      Hallo,

      vielen Dank! Verwundert hatte mich eben die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer. Warum diese überhaupt enthalten ist und warum nur in Zeile 19 und 20.

      Alle Unklarheiten beseitigt!

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