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Zurück gezahltes Arbeitslosengeld

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    Zurück gezahltes Arbeitslosengeld

    Hallo,

    kann mir jemand sagen wo man zuviel gezahltes Arbeitslosengeld das man zurück zahlen musste in der Elektronischen Steuererklärung eintragen muss?


    Im Voraus schon mal vielen Dank.

    Gruß Boris.

    #2
    AW: Zurück gezahltes Arbeitslosengeld

    Hallo Boris,

    hast du eine Bescheinigung über die Leistung? Blieb im selben Jahr noch etwas übrig, oder musste alles zurückgezahlt werden?

    Imho muss es wohl dort eingetragen werden, wo auch der positive Betrag hin gehört (Anlage N Zeile 29 - oder Hauptvordruck Zeile 94, falls man keine Anlage N hat).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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