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Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

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    Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

    Guten Abend,

    die Auflistung von Elster passt mit der Steuererklärung welche zurückgekommen ist genau überein.
    Jedoch berechnet das Finanzamt einen %-Satz für den Progressionsvorbehalt von 13,8638%.
    Elster hatte aber einen %-Satz von 12,9602% berechnet.

    Es wurde Arbeitslosengeld in der Anlage N Zeile 29/30 eingetragen.

    Habe ich etwas vergessen?
    Danke

    #2
    AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

    Gibt es Abweichungen im Bescheid

    - beim der Höhe des zu versteuernden Einkommens?
    - bei den Einkünften die dem Progressionsvorbehalt unterliegen?

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      #3
      AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

      also Gesamtbetrag der Einkünfe ist gleich.
      Ebenfalls "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" ist auch gleich

      Dann kommt gleich der % Satz...

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        #4
        AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

        In den Erläuterungen sollte zu lesen sein, mit welchem Betrag die Progressionseinkünfte angesetzt wurden.

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          #5
          AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

          also den Steuersatz sehe ich ja.

          Finde nur keine Erklärung warum Elster einen geringeren genommen hat?

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            #6
            AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

            Hallo,

            vermutlich weil du nicht alle Lohnersatzleistungen erklärt hast (bzw. nicht die richtigen Beträge). Das Finanzamt bekommt die Daten nämlich nochmals vom jeweiligen Träger gemeldet.


            Auf 13,86% komme ich bei ca. 20720 Euro,
            und auf 12,96% bei ca. 19390 Euro,
            ergo fehlt in der Erklärung ein Betrag von ca. 1330 Euro.
            [für Alleinstehende gerechnet, wenn verheiratet sollte es sich um den doppelten Betrag handeln, also ca. 2660 Euro]

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 27.05.2014, 22:11.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

              Trotzdem ... die Höhe der Progressionseinkünfte müsste in den Erläuterungen stehen.

              Okay, die Formulierung

              Steuererklärung welche zurückgekommen ist
              hab ich als Steuerbescheid gedeutet. Und dort jedenfallst sollte das drinstehen.

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                #8
                AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

                Hallo,

                Trotzdem ... die Höhe der Progressionseinkünfte müsste in den Erläuterungen stehen.
                Genau.
                Und diesen Betrag bitte mal mit dem in Elster eingegebenen vergleichen, die zu erwartende Differenz hatte ich ja schon ausgerechnet (ich würde mich über eine Bestätigung freuen:-).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

                  ich hab mal nachgeschaut...

                  Das Arbeitslosengeld wurde angegeben wie es zugestanden ist.
                  Es gab jedoch eine Nachzahlung vom Arbeitsamt in 2013 für Arbeitslosengeld was in 2012 nicht gewährt wurde aber auf den Einspruch dann doch nachgezahlt wurde...
                  Das wurde wohl mitverrechnet.

                  Also muss das Arbeitslosengeld in das Jahr genommen werden, in dem man es erhalten hat und nicht in das Jahr für welches es zugestanden wäre??

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                    #10
                    AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

                    Ja, der Zeitpunkt der Zahlung ist ausschlaggebend.

                    Wir hätten doch wissen wollen wie hoch die Abweichung jetzt ist

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

                      1333€ müssten es sein

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                        #12
                        AW: Progressionsvorbehalt - anderr %-Satz

                        Zitat von Tobnac Beitrag anzeigen
                        1333€ müssten es sein
                        Volltreffer für Stefan!

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