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Entfernungspauschale bei Mischfällen, wie eintragen?

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    Entfernungspauschale bei Mischfällen, wie eintragen?

    Halo zusammen,

    ich habe eine technische Frage:
    Ich arbeite im Drei-Schicht-Modell und fahre ca. 2/3 der Zeit mit eigenem PKW, 1/3 mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ich habe alle Bahntickets behalten. Da ich eine einfache Strecke von 84 km habe, komme ich schnell in den Bereich von 4.500 €.

    Meine Frage ist nun, wie ich dies eintrage, die Berechnung der Pauschale habe ich verstanden, denke ich. Ich denke da an folgendes:
    Ich trage meine Arbeitsstätte ein und gebe als Arbeitstage die Anzahl der Tage an, die ich mit PKW gefahren bin. Ich habe mein Serviceheft als Beleg für die gefahrenen Kilometer kopiert.

    Ich füge eine neue Arbeitsstätte hinzu, trage die selbe Adresse ein und schlüssele nach PKW und Bahn auf, da ich bis zum Park & Ride Parkplatz mit dem Auto fahre. Die Summe der Bahntickets gebe ich an und füge die Tickets als Original an die Erklärung an.

    Ist das nun richtig oder muss ich das anders machen?

    Vielen Dank schon mal im voraus für die Hilfe.

    #2
    AW: Entfernungspauschale bei Mischfällen, wie eintragen?

    Hallo aknix,

    genauso wird das funktionieren, trage mal ein und lass es rechnen, dann wird dir das ordentlich getrennt auch in der Steuerberechnung angezeigt.
    Nachweise sollte man bereit halten, musst du nicht zwingend einreichen, wenn die Arbeitstage und Kilometer plausibel sind.

    Tschüß

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      #3
      AW: Entfernungspauschale bei Mischfällen, wie eintragen?

      Zur Abrundung, hilft aber wahrscheinlich nicht viel: Googlen nach BMF Entfernungspauschale 03.01.2013 und dann dort Tz. 1.6 (ab 2014 gilt übrigens ein neues Schreiben).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Entfernungspauschale bei Mischfällen, wie eintragen?

        Hallo,

        vielen Dank für die Antworten. Im vorletzten Jahr bin ich die Strecke komplett mit dem Auto gefahren, da musste ich die Kilometer nachweisen weil ich deutlich über 4500 € lag. Da mir die Fahrten in der Nachtschicht zu anstrengend waren, bin ich auf die Bahn umgeschwungen. Ich denke, ich sollte die Belege mitschicken, für die Konsistenz zum Vorjahr, aber das wird sich ja zeigen.

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          #5
          AW: Entfernungspauschale bei Mischfällen, wie eintragen?

          Hallo,

          eine Aufteilung in PKW und ÖPNV ist nicht mehr zulässig, es geht nur eins.

          Wie man das in einem solchen Fall handhaben soll kann ich aber auch nicht sicher sagen (bei unter 15.000 km wäre es einfach;-), daher nur mal vermutet:

          Entweder

          nur die ÖPNV-Kosten absetzen

          oder

          nur die PKW-Fahrten, also die ca. 2/3 der Kilometer, diese dann mit 30 Cent je Entfernungskilometer.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Entfernungspauschale bei Mischfällen, wie eintragen?

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            eine Aufteilung in PKW und ÖPNV ist nicht mehr zulässig, es geht nur eins.

            Wie man das in einem solchen Fall handhaben soll kann ich aber auch nicht sicher sagen (bei unter 15.000 km wäre es einfach;-), daher nur mal vermutet:

            Entweder

            nur die ÖPNV-Kosten absetzen

            oder

            nur die PKW-Fahrten, also die ca. 2/3 der Kilometer, diese dann mit 30 Cent je Entfernungskilometer.
            Eintragen kann man den Sachverhalt schon, und es ist sicherlich sinnvoll, es so zu tun, alleine weil es so der Realität entspricht und ElFo richtig rechnet:

            Fall 1: 100 Tage PKW, 100 Tage ÖPNV, einfache Entfernung jeweils 100km:

            3000 Euro Pauschale für den PKW-Anteil, 3000 Euro Pauschale für den ÖPNV-Anteil, letztere gedeckelt auf 4500 Euro (was hier nicht zuschlägt), macht in Summe 6000 Euro.

            Fall 2: wie Fall 1, zusätzlich wird für den ÖPNV-Anteil als Aufwendungen für die Fahrten 4000 Euro eingetragen.
            Hier ändert sich leider nichts (mehr), denn inzwischen gilt Entfernungspauschale oder Ticketkosten nur noch jahresbezogen (und 6000 Euro Entfernungspauschale ist mehr als 4000 Euro ÖPNV-Tickets), während es bis 2011 (?) noch so war, dass tagesbezogen geprüft wurde, es hätte für die 100 Tage PKW also 3000 Euro Entfernungspauschale und für die 100 Tage ÖPNV 4000 Euro für die Tickets gegeben, also 7000 Euro Werbungskosten in Gänze.

            Fall 3: 30 Tage PKW, 170 Tage ÖPNV bei Entfernungen wie oben:
            Macht 900 Euro WK für den PKW-Anteil, 5100 für den ÖPNV-Anteil, letzterer aber gedeckelt auf 4500 Euro, also insgesamt 5400 Euro WK.

            Also scheinen mir alle Konstellationen sowohl eingebbar als auch mit Deckelung und Entscheidung Entfernungspauschale oder Tickets korrekt in ElFo umgesetzt.

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              #7
              AW: Entfernungspauschale bei Mischfällen, wie eintragen?

              Hallo zusammen,

              nochmals vielen Dank für die Antworten. Um das Thema jetzt abzuschließen folgende Information:
              Ich habe meine Situation wie am Anfang beschrieben im Elsterformular eingetragen. Wie schon gesagt, rechnet das Programm die Pauschale richtig aus. Mein Finanzamt hat es so akzeptiert.

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