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Hausverkauf aufgrund Trennung

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    Hausverkauf aufgrund Trennung

    Hallo in die Runde,

    im Laufe des letzten Jahres habe ich mein Haus wegen Trennung verkaufen müssen. Daher nun die ein oder andere Frage:

    - Wo gebe ich den Verkaufspreis ein?
    - Nehme ich die Abschreibung in gleichem Maße vor, wie bei einer vermieteten Immobilie?

    Da Gewinne aus Verkäufen von eigengenutzten Immobilien nicht besteuert werden müssen, stelle ich mir nun die Frage, welche Kosten ich überhaupt ansetzen soll? Muss ich überhaupt den Gewinn ausweisen?

    Bei meiner vermieteten Immobilie habe ich eine Excel Datei bzw. Excel Tabelle als Anlage mitgeschickt. Empfiehlt sich das in diesem Fall ebenso?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    Torsten

    #2
    AW: Hausverkauf aufgrund Trennung

    Muss ich überhaupt den Gewinn ausweisen?
    Wenn das Objekt vor dem Verkauf zu 100% eigengenutzt war oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangehenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), wüsste ich nicht, wozu das notwendig sein sollte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Hausverkauf aufgrund Trennung

      Hallo Charlie,

      ja, das war der Fall gewesen.

      Alles reicht es aus, wenn ich Kopie der Kaufvertrages mit der Erklärung an das FA weiterleite und zudem in Elster den VK Preis eingebe? Wenn ja, wo gebe ich diesen ein?

      Vielen Dank für deine Hilfe!!

      Grüße

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        #4
        AW: Hausverkauf aufgrund Trennung

        Es gibt nichts zu erklären! Man muss sich für steuerfreie Gewinne nicht per Steuerklärung extra rechtfertigen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Hausverkauf aufgrund Trennung

          Top!!!

          Vielen Dank dafür und einen schönen Feiertag!!

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            #6
            AW: Hausverkauf aufgrund Trennung

            Falls der Kauf des Hauses innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgte, kannst du - wenn du möchtest - auf einem Beiblatt erläutern, dass du das Haus im Ort A im Jahr X verkauft hast, der Verkauf jedoch nicht steuerpflichtig ist, weil du selbst in dem Haus gewohnt hast.
            Wenn der Kauf mehr als 10 jahren zurückliegt, dann interessiert es das FA sowieso eher nicht.

            So kannst du ggfs. Rückfragen des FA bei der Bearbeitung der Steuererklärung vermeiden.
            Mfg

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              #7
              AW: Hausverkauf aufgrund Trennung

              So kannst du ggfs. Rückfragen des FA bei der Bearbeitung der Steuererklärung vermeiden.
              Nach meinen Erfahrungen in vergleichbaren Fällen kommt eine eventuelle Rückfrage zu der Veräußerung vielleicht in zwei Jahren oder auch nie.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Hausverkauf aufgrund Trennung

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Nach meinen Erfahrungen in vergleichbaren Fällen kommt eine eventuelle Rückfrage zu der Veräußerung vielleicht in zwei Jahren oder auch nie.
                Nach meinen Erfahrungen haben die Finanzämter einen Fragebogen, den sie auch verschicken, wenn die Veräußerung innerhalb von 10 Jahren erfolgte und eine Eigennutzung von mind. 2 Jahren nicht klar aus ihren Unterlagen hervorgeht.

                Aber wie gesagt: Man muss es natürlich nicht machen, aber man kann es. Und wenn man dringend auf eine Steuererstattung wartet, ist es vielleicht von Vorteil.
                Mfg

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