Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

    Hallo,
    ich wurstel mich gerade durch meine erste elektronische Steuerklärung und muss gleich mal die kollektive Intelligenz nutzen:

    Wir sind von Thüringen nach Berlin gezogen, meiner Arbeit wegen. Mein Mann ist bei seinem alten Arbeitgeber in Jena weiterbeschäftigt, muss aber nur einmal in der Woche für einen Tag da hin. Die restlichen Tage hat er einen Schreibtisch hier in Berlin bei einer Tochtergesellschaft.

    Fahrten zur Tochtergesellschaft sind klar, mach ich über Pendlerpauschale, trotz Nahverkehrsticket
    Für die regelmäßigen Fahrten nach Jena (256 km) fährt er mit der Bahn, d.h. er hat die Kosten der Bahncard und der einzelnen Fahrt.
    Sollte ich diese Fahrten auch über Pendlerpauschale abrechnen (einfacher Weg oder hin und zurück) oder kann ich die konkreten Kosten anführen?

    Anfangs musste er noch mehrere Tage in Jena bleiben und hat dafür im Hotel übernachtet. - wie kann ich die Übernachtungskosten gelten machen? mit oder ohne Frühstück?

    Vielen Dank
    Korinna

    #2
    AW: Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

    ohne Frühstück, dafür gibt es u. U. Mehraufwendungen für Verpflegung (Pauschale).

    Fahrtkosten Pendlerpauschale, bis 4.500 Euro ist das egal, wie gefahren wurde.

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

      Die Fahrtkosten nach Jena sind mit den tatsächlichen Kosten abzurechnen. Hier greift die Pendlerpauschale nicht, da es immer nur eine Arbeitsstätte gibt. Verpflegungsmehraufwand mit 6,--/12,-- oder 24,-- bzw. ab 2014 mit 12,-- und 24,-- je Tag. Hier kommt es auf die tatsächlichen Kosten nicht an.

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

        Hallo,

        >>>Die Fahrtkosten nach Jena sind mit den tatsächlichen Kosten abzurechnen. Hier greift die Pendlerpauschale nicht, ...

        Richtig, trotzdem kann man aber - in der Regel - die Pauschale von 30 Cent/km ansetzen. Nur wichtig: Die wirklich gefahrene Strecke, also hin und zurück.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

          Die 30Cent je gefahrenen km können nur berücksichtigt werden, wenn man auch tatsächlich mit dem PKW gefahren ist. Alternativ könnte man auch die tatsächlichen Kosten für den PKW geltend machen, dazu müsste aber ein Fahrtenbuch geführt werden. Es handelt sich hier um Reisekosten!!!

          Sind keine Kosten entstanden, weil man z.B. mitgefahren ist und für die Fahrt nichts bezahlt hat, können auch keine Kosten geltend gemacht werden. Dagegen ist es bei den Fahrten zur ersten Arbeitsstätte völlig egal wie diese erreicht wird.
          Zuletzt geändert von Sigiriya; 04.06.2014, 16:44.

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

            Hallo Sigiriya,

            ja, alles korrekt.

            Ich hatte nur auf deine Aussage "Die Fahrtkosten nach Jena sind mit den tatsächlichen Kosten abzurechnen" reagiert, und die tatsächlichen Kosten muss man ja nicht unbedingt nachweisen (siehe deine Ausführungen). Imho könnte das den Fragesteller nämlich schon etwas irritiert haben, weil Fahrtenbuch geführt und Rechnungen gesammelt hat er wohl vermutlich nicht.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Ich hatte nur auf deine Aussage "Die Fahrtkosten nach Jena sind mit den tatsächlichen Kosten abzurechnen" reagiert, und die tatsächlichen Kosten muss man ja nicht unbedingt nachweisen (siehe deine Ausführungen). Imho könnte das den Fragesteller nämlich schon etwas irritiert haben, weil Fahrtenbuch geführt und Rechnungen gesammelt hat er wohl vermutlich nicht.
              Ja, aber ich fand die Aussage, dass mit 30Ct/km abgerechnet werden kann, auch sehr missverständlich, insbesondere da im vorliegenden Fall ausdrücklich die Rede davon war, dass per Bahn nach Jena gefahren wird.

              Kommentar


                #8
                AW: Fahrtkosten: zwei Arbeitsstätten: Pauschale vs. konkrete Beträge und Übernachtung

                Hallo,

                >>>Ja, aber ich fand die Aussage, dass mit 30Ct/km abgerechnet werden kann, auch sehr missverständlich, insbesondere da im vorliegenden Fall ausdrücklich die Rede davon war, dass per Bahn nach Jena gefahren wird.

                Stimmt, irgendwie hatte ich diese Info überlesen (???), ich nehme meine Beiträge zurück (obwohl sie ja nicht falsch waren, nur unpassend).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

                Lädt...
                X