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Verlustvortrag 2010 und 2011 und große Verwirrung

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    Verlustvortrag 2010 und 2011 und große Verwirrung

    Hallo!

    Meine Partnerin war von 02/2009 bis 02/2012 in Elternzeit und hatte in den Jahren 2009 bis 2011 negative Einkünfte (Werbungskosten, Versorgungswerksbeiträge, Versicherungen, Berufsverbände).

    Für 2009 hat sie eine Einkommenssteuererklärung gemacht - leider ohne auf Seite 1 ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" zu setzen.
    Aufgrund meines gefährlichen Halbwissens (allerhöchstens) nehme ich an, dass die negativen Einkünfte aus 2009 damit für die Folgejahre futsch sind, oder?

    Nun stehen die Steuererklärungen für 2010 bis 2013 an. (Ja, ich weiß...)
    Verstehe ich das richtig, dass sie jeweils eine vollständige Erklärung für die Jahre 2010 und 2011 mit Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" macht, und der einzige Unterschied zur "normalen" Einkommenssteuererklärung dieses Kreuzchen ist?

    Drittens, wie geht man am besten vor?
    2010 fertigstellen und das Ergebnis von Finanzamt abwarten, dann 2011 etc.?
    Oder kann sie alle Erklärungen auf einmal machen und absenden, und die Finanzbeamten wursteln sich durch?
    Setzt sie dann vorauseilend auf Seite 4, Zeile 92 ein Kreuz, auch wenn der Verlust de facto noch nicht festgestellt wurde?

    Herzlichen Dank im voraus!
    Debi

    #2
    AW: Verlustvortrag 2010 und 2011 und große Verwirrung

    Die Vorfrage ist, ob sie tatsächlich negative Einkünfte hatte. Was wird denn im Einkommensteuerbescheid 2009 unter "GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE" ausgewiesen ? Falls positiv, dann KEIN vortragsfähiger Verlust. Falls negativ, dann INSOWEIT vortragsfähiger Verlust und Du kannst noch FORMLOS beim Finanzamt -vermutlich bis Ende 2014- beantragen, dass man auf den 31.12.2009 noch einen Verlustfeststellungsbescheid erlassen möge.

    Am sinnvollsten für den Gesamtüberblick dürfte sein die Erklärungen 2010 ff. gesammelt einzureichen (Kreuz bei Einkommensteuererklärung UND Verlustfeststellung am besten). Du kannst es auch nacheinander tun, aber bitte von Altjahr zu Neujahr, nicht umgekehrt. Abwarten auf die Bescheide musst Du nicht. "Vorauseilen" ist o.k.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verlustvortrag 2010 und 2011 und große Verwirrung

      Hallo Picard777,

      danke für Deine sehr hilfreiche Antwort! Der Nebel hat sich gelichtet.

      Der Gesamtbetrag der Einkünfte 2009 war negativ und das zu versteuernde Einkommen nochmal deutlich weiter im minus.

      Je ein Kreuz bei Einkommensteuererklärung UND Verlustfeststellung - darauf wäre ich wohl nie gekommen. Danke!

      Viele Grüße
      Debi

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        #4
        AW: Verlustvortrag 2010 und 2011 und große Verwirrung

        Bezüglich des Verlustes aus 2009 würde ich mal freundlich beim FA anfragen, ob die Verlustfeststellung versehentlich vergessen wurde. Normalerweise wird diese nämlich automatisch mit angestoßen wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (negativer GdE). Auf das Kreuzchen auf der Erklärung achtet jedenfalls normalerweise niemand .-)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Verlustvortrag 2010 und 2011 und große Verwirrung

          OK,danke!

          Debi

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