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Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

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    Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

    Hallo liebe Community,

    ich mache gerade für 2013 meine Steuererklärung und habe folgendes Problem:

    Von Januar 2013 bis März 2013 habe ich für eine Firma gearbeitet, wo die einfache Strecke mit dem Auto 75km betragen hat. Dies habe ich in Zeile 31-35 des Elter-Formulars eingetragen.

    Von April 2013 bis Dezember 2013 habe ich für eine Firma gearbeitet, die mir die Fahrtkosten (einfache Strecke 34km) monatlich als Nettozulage gezahlt hat.
    Da es sich dabei um einen Personaldienstleister handelte, der durch diese Nettozulage meinen Gehaltsvorstellungen ein wenig entgegen kommen wollte, ist diese Fahrkostenpauschale etwas höher ausgefallen.

    Ich habe die Strecke dieses Arbeitgebers als zweite Fahrstrecke unter 31-35 eingetragen und in Zeile 39 stehen nun 2.700 €, die 2013 als steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geleistet wurden.

    Nun kann man bei den Werbungskosten nirgens irgend was zeitlich eingrenzen, genauere Angaben machen usw ... und für mich sieht es jetzt so aus, als wäre ich X Tage von zuhause zu Arbeitgeber Nr. 1 gefahren, X Tage von zuhause zu Arbeitgeber Nr. 2 und dafür habe ich bereits 2.700 € als Fahrtkosten netto im Jahre 2013 erhalten.

    Ich habe nun Angst, dass ich für die ersten drei Monate des Jahres keine Fahrtkosten zurück erstattet kriege, was aber doch nicht richtig wäre.

    Habe ich das so richtig eingetragen oder muss ich das irgendwie anders angeben ?

    Hoffe ich habe mich nicht zu wirr ausgedrückt ^^

    Vielen Dank vorab und lieben Gruß

    Marpi
    Zuletzt geändert von Marpesia; 31.05.2014, 19:32.

    #2
    AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

    ... und für mich sieht es jetzt so aus, als wäre ich X Tage von zuhause zu Arbeitgeber Nr. 1 gefahren, X Tage von zuhause zu Arbeitgeber Nr. 2 und dafür habe ich bereits 2.700 € als Fahrtkosten netto im Jahre 2013 erhalten.
    Aber so war es doch auch! Dass die Zahlung von Arbeitgeber Nr. 2 stammt, sieht das Finanzamt im Übrigen aus der Lohnsteuerbescheinigung.

    Bei nur 34 km und rund 20 Arbeitstagen je Monat hätte er zwischen 1.800 und 1.850 Euro steuerfrei (für dich) zahlen dürfen, es sei denn, es handelte sich um eine Einsatzwechseltätigkeit oder einen anderen Sonderfall. Bei ihm selbst wären noch 15% Lohnsteuer dazugekommen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 31.05.2014, 19:59.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Aber so war es doch auch! Dass die Zahlung von Arbeitgeber Nr. 2 stammt, sieht das Finanzamt im Übrigen aus der Lohnsteuerbescheinigung.
      Naja, die Lohnsteuerbescheinigung im Elster-Formular verweist ja bei Punkt 17 auf Zeile 40 in Anlage N ! Zeile 40 ist aber meines Erachtens falsch, somit habe ich den gezahlten Betrag aus Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 39 eingetragen.
      Aber das Finanzamt kann somit nicht erkennen, von welchem Arbeitgeber das gezahlt wurde, da man diesen Eintrag nur in Anlage N tätigt und eben nicht in der Lohnsteuerbescheinigung. Sonst hätte ich keine Probleme gehabt ^^

      Und der Arbeitgeber hat eben mehr gezahlt, weil er über diese Nettozulage mein Gehalt ein wenig pushen wollte, was anders nicht möglich war (laut seiner Aussage).
      Zuletzt geändert von Marpesia; 31.05.2014, 20:10.

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        #4
        AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

        Hallo,

        Fahrtkosten kriegst du NIE zurück erstattet. Die Fahrtkosten verringern nur dein zvE

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

          Hallo FIGUL,

          sorry, falls ich mich falsch ausgedrückt habe

          Ich will halt nur verstehen, wie ich dem Finanzamt klar mache, dass ich 3 Monate lang in dem Jahr eine Fahrstrecke hatte, die zu berücksichtigen ist und für die restlichen Monate von einem anderen Arbeitgeber Nettozuschläge erhalten habe, wodurch dieser Fahrtweg eben nicht mehr zu berücksichtigen ist.

          Wenn mein 2. Arbeitgeber mehr gezahlt hat als er hätte dürfen, ich aber in diesem Feld unter Punkt 39 in Anlage N lediglich nur einen Betrag für das ganze Jahr eingeben kann, sieht das doch so aus, als ob ich FÜR DAS GANZE JAHR Geld bekommen habe und somit wird keiner der beiden Strecken berücksichtigt oder wie läuft das ...

          Fakt ist:

          Von Januar - März
          Strecke 75km (46 Tage) -> keine steuerfreien Arbeitgeberleistungen

          Von April - Dezember
          Strecke 34km (183 Tage) -> steuerfreie Arbeitgeberleistungen in Höhe von 2.700 €

          Wie muss ich das jetzt eingeben, damit das richtig läuft ? Oder hat mir Arbeitgeber 2 durch seine erhöhte Zahlung die Berücksichtigung der km-Pauschale kaputt gemacht, weil ich durch die hohe Zahlung keinen Anspruch mehr habe ?

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            #6
            AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

            Zitat von Marpesia Beitrag anzeigen
            sieht das doch so aus, als ob ich FÜR DAS GANZE JAHR Geld bekommen habe
            Ganz egal! Und wenn er Dir 50.000 Fahrtkostenersatz gegeben hat. Die sind deswegen nicht steuerfrei.

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              #7
              AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

              ... durch seine erhöhte Zahlung die Berücksichtigung der km-Pauschale kaputt gemacht
              Ich glaube, da siehst du etwas total falsch! Die Entfernungspauschale liegt bei rund 1.866 €. Wenn dir der AG 2 diesen Betrag steuerfrei ersetzt hätte, bleiben für dich 0 € Entfernungspauschale übrig.

              Wenn er dir mehr ersetzt hat, stellt sich die Frage nach den steuerlichen Folgen für ihn (oder für dich), aber 0 bleibt 0!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

                Und was ist mit der Strecke von Arbeitgeber eins ? Darum geht's mir.
                Naja, wenn mir von Arbeitgeber 2 mehr netto gezahlt wurde als er hätte dürfen, werde ich da wohl was nach versteuern müssen ?!

                Ungünstig ist einfach, dass man das irgendwie nicht vernünftig aufgliedern kann im Formular. Früher musste man in der Lohnsteuerbescheinigung des zuständigen Arbeitgebers diese Daten eintragen. Das ist nun leider nicht mehr der Fall :/
                Zuletzt geändert von Marpesia; 31.05.2014, 20:36.

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                  #9
                  AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

                  Hallo,

                  >>>Aber das Finanzamt kann somit nicht erkennen, von welchem Arbeitgeber das gezahlt wurde, da man diesen Eintrag nur in Anlage N tätigt und eben nicht in der Lohnsteuerbescheinigung.

                  Doch, das steht sehr wohl in der Lohnsteuerbescheinigung, du hast den Wert doch auch daher.
                  Außerdem interessiert sich das Finanzamt nicht so sehr für Dinge, die deine Steuer erhöhen, das wird auch einfach mal ohne Nachweis geglaubt.
                  Auch verstehe ich dein Problem nicht so richtig, es spielt doch keine Rolle, was mit was verrechnet wird, Geld ist Geld (außer, der eine Arbeitgeber hat zuviel Übernommen - aber auch das fällt - aufgrund der Lohnsteuerbescheinigung - sicher auf).


                  >>>Da es sich dabei um einen Personaldienstleister handelte...

                  Heißt das vielleicht, dass es ein Zeitarbeit=Einsatzwechseltätigkeit war? Denn dann fiele es überhaupt nicht unter die Entfernungspauschale, sondern es wären Reisekosten (was manchmal besser und manchmal schlechter ist).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

                    Wie gesagt: Früher war es so, dass man diese Zahlungen unter dem Punkt 17 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat. Also beim zutreffenden Arbeitgeber.
                    DAS IST JETZT ABER NICHT MEHR SO !

                    Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung im Elster-Formular verweist nur noch auf Zeile 40 in Anlage N ! Eintragen kann man in der Lohnsteuerbescheinigung dies bezüglich in dem Feld nichts mehr.

                    Sagen wir ich hätte 5 Arbeitgeber 2013 gehabt, zwei davon zahlen mir die Fahrtkosten netto aus, drei tun es nicht ... habe ich nur noch die Möglichkeit, den Gesamtbetrag der netto gezahlten Leistungen in diesem Feld in Anlage N einzutragen. Wenn die zwei betreffenden Arbeitgeber nun mehr als steuerfreie Zulage gezahlt hätten als sie dürften ... wer soll denn da durch blicken ?
                    Oder checkt das Finanzamt das mit den von den Arbeitgebern an sie übertragenen Daten ?

                    Nein, es handelte sich nicht um wechselnde Einsatzorte. Ich war die ganze Zeit beim gleichen Einsatzort.

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                      #11
                      AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

                      Richtig ist, dass der Verweis auf Zeile 40 der Anlage N wohl falsch ist, man muss den Betrag selbst in Zeile 39 eintragen!

                      Richtig ist aber auch, dass der Betrag in der vom AG 2 an das Finanzamt elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist.

                      Und ob du den über die Entfernungspauschale hinaus bezahlten Betrag "nachversteuern" musst oder deine Werbungskosten sinken, ist doch belanglos, solange sie 1.000 € überschreiten.

                      Wenn du unter 1.000 € landest, hättest du sogar einen kleinen Vorteil
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

                        Hallo,

                        >>>Eintragen kann man in der Lohnsteuerbescheinigung dies bezüglich in dem Feld nichts mehr.

                        Aber es steht doch schon drin (die Bescheinigung ist dem Finanzamt natürlich bekannt).


                        >>>Nein, es handelte sich nicht um wechselnde Einsatzorte. Ich war die ganze Zeit beim gleichen Einsatzort.

                        Danach hatte ich nicht gefragt (bzw. war es etwas missverständlich), es ging vielmehr um Zeitarbeit.
                        Entscheidend ist, ob du bei deinem Arbeitgeber gearbeitet hast, oder an einem anderen Ort. Und "Personaldienstleister" lässt da zumindest etwas vermuten. War auch nur so eine Idee.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Danach hatte ich nicht gefragt (bzw. war es etwas missverständlich), es ging vielmehr um Zeitarbeit.
                          Entscheidend ist, ob du bei deinem Arbeitgeber gearbeitet hast, oder an einem anderen Ort. Und "Personaldienstleister" lässt da zumindest etwas vermuten. War auch nur so eine Idee.

                          Stefan
                          Sorry, dann habe ich Dich falsch verstanden. Ja, es war über eine Zeitarbeitsfirma und der Einsatzort war eine andere Firma (jedoch die ganze Zeit dieselbe).
                          Läuft das dann über Reisekosten ? Glaub ich werde da mal schnell nach lesen ^^

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                            #14
                            AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

                            Hallo

                            So ist es.
                            Reisekosten gefahrene Kilometer und vergiß nicht Verpflegungungsmehraufwand

                            GRuß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Fahrtkosten zweier Arbeitgeber (Werbungskosten & Nettozuschläge)

                              Ok, vielen Dank euch.
                              Dann kämpf ich mich mal durch die Reisekosten ... oh weia ^^

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