Hallo liebe Community,
ich mache gerade für 2013 meine Steuererklärung und habe folgendes Problem:
Von Januar 2013 bis März 2013 habe ich für eine Firma gearbeitet, wo die einfache Strecke mit dem Auto 75km betragen hat. Dies habe ich in Zeile 31-35 des Elter-Formulars eingetragen.
Von April 2013 bis Dezember 2013 habe ich für eine Firma gearbeitet, die mir die Fahrtkosten (einfache Strecke 34km) monatlich als Nettozulage gezahlt hat.
Da es sich dabei um einen Personaldienstleister handelte, der durch diese Nettozulage meinen Gehaltsvorstellungen ein wenig entgegen kommen wollte, ist diese Fahrkostenpauschale etwas höher ausgefallen.
Ich habe die Strecke dieses Arbeitgebers als zweite Fahrstrecke unter 31-35 eingetragen und in Zeile 39 stehen nun 2.700 €, die 2013 als steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geleistet wurden.
Nun kann man bei den Werbungskosten nirgens irgend was zeitlich eingrenzen, genauere Angaben machen usw ... und für mich sieht es jetzt so aus, als wäre ich X Tage von zuhause zu Arbeitgeber Nr. 1 gefahren, X Tage von zuhause zu Arbeitgeber Nr. 2 und dafür habe ich bereits 2.700 € als Fahrtkosten netto im Jahre 2013 erhalten.
Ich habe nun Angst, dass ich für die ersten drei Monate des Jahres keine Fahrtkosten zurück erstattet kriege, was aber doch nicht richtig wäre.
Habe ich das so richtig eingetragen oder muss ich das irgendwie anders angeben ?
Hoffe ich habe mich nicht zu wirr ausgedrückt ^^
Vielen Dank vorab und lieben Gruß
Marpi
ich mache gerade für 2013 meine Steuererklärung und habe folgendes Problem:
Von Januar 2013 bis März 2013 habe ich für eine Firma gearbeitet, wo die einfache Strecke mit dem Auto 75km betragen hat. Dies habe ich in Zeile 31-35 des Elter-Formulars eingetragen.
Von April 2013 bis Dezember 2013 habe ich für eine Firma gearbeitet, die mir die Fahrtkosten (einfache Strecke 34km) monatlich als Nettozulage gezahlt hat.
Da es sich dabei um einen Personaldienstleister handelte, der durch diese Nettozulage meinen Gehaltsvorstellungen ein wenig entgegen kommen wollte, ist diese Fahrkostenpauschale etwas höher ausgefallen.
Ich habe die Strecke dieses Arbeitgebers als zweite Fahrstrecke unter 31-35 eingetragen und in Zeile 39 stehen nun 2.700 €, die 2013 als steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geleistet wurden.
Nun kann man bei den Werbungskosten nirgens irgend was zeitlich eingrenzen, genauere Angaben machen usw ... und für mich sieht es jetzt so aus, als wäre ich X Tage von zuhause zu Arbeitgeber Nr. 1 gefahren, X Tage von zuhause zu Arbeitgeber Nr. 2 und dafür habe ich bereits 2.700 € als Fahrtkosten netto im Jahre 2013 erhalten.
Ich habe nun Angst, dass ich für die ersten drei Monate des Jahres keine Fahrtkosten zurück erstattet kriege, was aber doch nicht richtig wäre.
Habe ich das so richtig eingetragen oder muss ich das irgendwie anders angeben ?
Hoffe ich habe mich nicht zu wirr ausgedrückt ^^
Vielen Dank vorab und lieben Gruß
Marpi
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