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Getrennte Veranlagung

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    Getrennte Veranlagung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur getrennten Veranlagung von Ehepartnern.

    Mein Programm hat ausgerechnet, dass eine getrennte Veranlagung besser ist (ca. 150 € Unterschied). Wenn ich die getrennte Veranlagung auswähle, bekomme ich aber Probleme mit dem Sparerpauschbetrag. Lt. einer Bescheinigung meiner Bank hat mein Mann den Pauschbetrag zu 989,70€ ausgeschöpft, ich mit 444,30 € (andere Banken kommen noch hinzu, der gesamte Betrag liegt über den 1602 €, haben einen gemeinsamen Freistellungsauftrag). Ist eine getrennte Veranlagung trotzdem besser? Wenn ich die Daten so in die Anlage KAP eintrage, muss mein Mann doch Steuern nachzahlen (Differenz zwischen den 989 zu 801) oder liege ich da falsch?

    Gruß Maja

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung

    Ob die getrennte (seit 2013 heißt das Einzelveranlagung von Ehegatten) auch dann noch günstiger ist, musst du berechnen. Fakt ist allerdings, dass die Einkünfte dem zuzurechnen sind, der sie bezogen hat Kontoinhaber). In deinem Fall kann so tatsächlich Sparerpauschbetrag verloren gehen.

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      #3
      AW: Getrennte Veranlagung

      Welches Programm hast du benutzt? Kann das Elster Formular das auch ausrechnen? Wie?
      Danke!

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        #4
        AW: Getrennte Veranlagung

        Zitat von hilfehilfe Beitrag anzeigen
        Welches Programm hast du benutzt? Kann das Elster Formular das auch ausrechnen? Wie?
        ElsterFormular hat keine Funktion, alternativ Zusammen- und Getrenntveranlagung zu berechnen. Es hindert einen aber keiner daran, jeweils Erklärungen für beide zusammen und für beide einzeln anzulegen. Dies läuft aber darauf hinaus, drei Erklärungen zu erstellen, und das Ergebnis der gemeinsamen mit der Summe der Einzelerklärungen zu vergleichen.

        I.A. ist die Zusammenveranlagung aber günstiger, solange nicht besondere Umstände vorliegen (z.B. dem Progressionsvorbehalt unterliegende Beträge wie bestimmte Lohnersatzleistungen).

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