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Fragen zur Anlage Unterhalt und mehr

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    Fragen zur Anlage Unterhalt und mehr

    Hallo,

    ich habe hier ein kleines Problem.
    Ich zahle die Miete für meine beiden Kinder die auswärts studieren. Das erste Kind erhält die Miete schon ab dem 01.01 bis zum 31.12, das zweite Kind ab dem 01.03 bis zum 31.12, jedoch sind es unterschiedliche Wohnungen.
    Wie kann ich zwei verschieden Haushalte angeben, in dem die unterstützten Personen leben? Wie viele Personen muss ich dann in Zeile 4 eintragen? Beide Haushalte zusammen?
    Außerdem erhalte ich folgende Warnungen wenn ich die Steuererklärung "vorrechnen" lasse:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
    des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
    Anlage N: Überprüfen Sie bitte die Angaben auf der/den Anlage(n) Kind. Der Freibetrag zur
    Abgeltung des Sonderbedarfs für Berufsausbildung übersteigt den Maximalwert oder das Kind ist noch
    nicht 18 Jahre alt.
    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
    Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).
    Für mindestens ein Kind wurde für denselben Zeitraum sowohl ein Kinderfreibetrag wie der Abzug von
    Unterhaltsleistungen beantragt. Bitte prüfen!

    Ich habe keine Änderungen von den "Standarddaten" gegenüber letztem Jahr.

    Mit freundlichem Gruß
    Nudelholz

    #2
    AW: Fragen zur Anlage Unterhalt und mehr

    Ja. Unterhaltsleistungen kann man natürlich nicht geltend machen, wenn jemand Kindergeld für das jeweilige Kind erhält.

    Zitat von nudelholz Beitrag anzeigen
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
    des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
    Eigentlich finde ich diese Meldung schon aussagekräftig! Aber: Deine Eingaben in der Anlage Kind kenne ich nicht, die hast Du uns bisher vorenthalten.

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