Hallo,
habe folgendes Problem und hoffe bekomme hier eine passende Antwort / Hilfe. Mit der Hilfe des Programms komme ich leider nicht weiter.
Und zwar habe ich einen Riester Vertrag und bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen (ich weiß, bin schon spät dran :-( ).
In der Anlage AV hab ich unter den Beitragspflichtigen Einnahmen ganz normal die Brutto Summe eingetragen die auf meiner Jahresabrechnung des Arbeitgebers für das Jahr 2011 steht.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich die ersten 22 Tage des Jahres 2011 (bis zum 22.01.2011) Arbeitslosengeld erhalten habe.
Frage, was trage ich jetzt unter "tatsächliches Entgelt für 2011" ein?
1) gar nichts weil ich lediglich das Arbeitsbrutto eintragen muss?
2) lediglich die Summe die ich die ersten 22 Tage vom Amt netto erhalten habe?
3) muss ich die Summe vom Arbeitsamt auf das Brutto vom Arbeitgeber draufrechnen und die Summe dann komplett eintragen?
4) muss ich dort eintragen was ich tatsächlich auf mein Konto erhalten habe?
5) etwas ganz anderes?
Und wichtig auch: wenn ich da den falschen Wert eintragen, wird meine Zulage unter Umständen gekürzt?bzw. erhalte ich eine falsche Rückzahlung? Oder erhält das Amt eh automatisch von der Zulagenstelle die korrelten Werte?
Danke für Hilfe.
Gruß
habe folgendes Problem und hoffe bekomme hier eine passende Antwort / Hilfe. Mit der Hilfe des Programms komme ich leider nicht weiter.
Und zwar habe ich einen Riester Vertrag und bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen (ich weiß, bin schon spät dran :-( ).
In der Anlage AV hab ich unter den Beitragspflichtigen Einnahmen ganz normal die Brutto Summe eingetragen die auf meiner Jahresabrechnung des Arbeitgebers für das Jahr 2011 steht.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich die ersten 22 Tage des Jahres 2011 (bis zum 22.01.2011) Arbeitslosengeld erhalten habe.
Frage, was trage ich jetzt unter "tatsächliches Entgelt für 2011" ein?
1) gar nichts weil ich lediglich das Arbeitsbrutto eintragen muss?
2) lediglich die Summe die ich die ersten 22 Tage vom Amt netto erhalten habe?
3) muss ich die Summe vom Arbeitsamt auf das Brutto vom Arbeitgeber draufrechnen und die Summe dann komplett eintragen?
4) muss ich dort eintragen was ich tatsächlich auf mein Konto erhalten habe?
5) etwas ganz anderes?
Und wichtig auch: wenn ich da den falschen Wert eintragen, wird meine Zulage unter Umständen gekürzt?bzw. erhalte ich eine falsche Rückzahlung? Oder erhält das Amt eh automatisch von der Zulagenstelle die korrelten Werte?
Danke für Hilfe.
Gruß
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