Hallo zusammen,
wir (mein Lebenspartner und ich) haben zusammen eine Wohnung zur Vermietung gekauft. Sitz gerade vor der Anlage V und weiß nicht weiter:
Mir gehören 50 % der Immobilie, bedeutet das, dass ich in meiner Steuererklärung jeweils immer 50% der Aufwendungen bzw. der Einnahmen angeben muss? Oder wird von den tatsächlich anfallenden Kosten automatisch 50 % abgezogen, wenn ich in Anlage V bei Zeile 20 bei der Zurechnung 50% angebe???
Welchen Betrag gebe ich in in Zeile 30 Feld 4 ein? Meines Wissens sind die Anschaffungskosten= Kaufpreis+Grunderwerbssteuer+Notarkosten+Kosten für Grundbuch etc. aber diese ganzen Nebenkosten kann ich doch wenn sie angefallen sind auch in Zeile 37 schreiben. Dürfen diese Kosten also doppelt abgesetzt werden????
Bitte um Antwort
Danke schon mal im Vorraus...
wir (mein Lebenspartner und ich) haben zusammen eine Wohnung zur Vermietung gekauft. Sitz gerade vor der Anlage V und weiß nicht weiter:
Mir gehören 50 % der Immobilie, bedeutet das, dass ich in meiner Steuererklärung jeweils immer 50% der Aufwendungen bzw. der Einnahmen angeben muss? Oder wird von den tatsächlich anfallenden Kosten automatisch 50 % abgezogen, wenn ich in Anlage V bei Zeile 20 bei der Zurechnung 50% angebe???
Welchen Betrag gebe ich in in Zeile 30 Feld 4 ein? Meines Wissens sind die Anschaffungskosten= Kaufpreis+Grunderwerbssteuer+Notarkosten+Kosten für Grundbuch etc. aber diese ganzen Nebenkosten kann ich doch wenn sie angefallen sind auch in Zeile 37 schreiben. Dürfen diese Kosten also doppelt abgesetzt werden????
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