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Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

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    Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zu der Anlage "Unterhalt". Wie wird denn "der Gesamtwert des Vermögens der unterstützen Person" berechnet?
    Es geht um meine Freundin die zu Zeit daheim ist um unseren kleinen Sohn zu betreuen und zur Zeit kein eigenes Einkommen hat. Wir haben gemeinsam eine kleine Doppelhaushälfte, allerdings noch mit ordentlich Schulden drauf. Außederm hat meine Freundin einen Kleinwagen (Wert ca. 3000,- Euro) und einen Aktienfonds zur Altersvorsoge. Müßte sie das alles verkaufen, bevor meine Unterstützung angerechnet wird?

    Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im voraus!

    VG

    peter-kempten

    #2
    AW: Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

    Auf welche Zeile der Anlage Unterhalt bezieht sich Deine Frage denn?

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      #3
      AW: Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

      Hallo L.E. Fant,

      das ist die Zeile 42.

      VG
      peter-kempten

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        #4
        AW: Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

        Ähm - ich weiß es nicht. Aber ich hols nochmal nach oben.

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          #5
          AW: Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

          Ohne nachzuschauen würde ich jetzt aus dem Gedächtnis sagen, ein selbst bewohntes Eigenheim wird nicht angerechnet, das Schonvermögen für Geld und Wertpapiere liegt, glaube ich, bei 15.500 €.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

            Hallo Charlie 24,

            danke für deine Antwort!
            Die Grenze von 15.500,- € habe ich jetzt auch "rausgefunden", kommt wohl von der Sozialhilfe, im Steuerrecht ist das nicht genau definiert, deswegen "bedient" man sich da.
            Meine Frage ist halt, was da alles dazugehört, Geld ist ja einfach. Bei Aktien wird es schon schwierig, wenn man die sofort verkaufen muß kann man ja ordentlich "minus" machen. Das gleiche gilt ja auch für Sachwerte wie Autos und Beteiligungen bei Genossenschaften, da kann man ja auch nur einmal im Geschäftsjahr kündigen.

            VG
            peter-kempten

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              #7
              AW: Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

              Fakten zur Anrechnung von Vermögen:

              http://www.steuerrat24.info/data/fg/privat/ang-unterhalt-einkommen.htm
              (Abschnitt 5: Wie Vermögen berücksichtigt wird)
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

                Zitat von peter-kempten Beitrag anzeigen
                Hallo Charlie 24,

                danke für deine Antwort!
                Die Grenze von 15.500,- € habe ich jetzt auch "rausgefunden", kommt wohl von der Sozialhilfe, im Steuerrecht ist das nicht genau definiert, deswegen "bedient" man sich da.
                Meine Frage ist halt, was da alles dazugehört, Geld ist ja einfach. Bei Aktien wird es schon schwierig, wenn man die sofort verkaufen muß kann man ja ordentlich "minus" machen. Das gleiche gilt ja auch für Sachwerte wie Autos und Beteiligungen bei Genossenschaften, da kann man ja auch nur einmal im Geschäftsjahr kündigen.

                VG
                peter-kempten

                Es geht hier nicht ums verkaufen, sondern um die Bewertung.
                Und wenn man über 15.500 ist, kannst du halt keine Unterhaltsleistungen abziehen.

                PS: heiraten hilft :-)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Analge Unterhalt - Vermögen der unterstützen Person

                  Einfach mal googlen nach: R 33a.1 EStR.

                  Bei mir kommt dann zwar nur die Einkommensteuerrichtlinien 2005 (EStR) raus, ist aber nach wie vor nur zutreffend.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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