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Wartung von Rauchmeldern haushaltsnahe Dienstleistung oder nicht ?
AW: Wartung von Rauchmeldern haushaltsnahe Dienstleistung oder nicht ?
Letztlich dürfte es auf die selbe Abgrenzungproblematik wie bei Schornsteinfegern hinaus laufen. Was ist Wartung, was ist Messung oder Prüfung.
Wird die Batterie gewechselt oder der Melder gereinigt, wäre es für mich Wartung.
Wird nur geguckt, ob die Batterieanzeige noch anzeigt, dass die Batterie hinreichend geladen ist, und der Knopf zum Testen des Lautsprechers betätigt, wäre es für mich reine Prüftätigkeit.
Ersteres begünstigt, letzteres nicht, und wieder ein Bürokrat glücklich, wie man das Ganze möglichst kompliziert machen kann, um seinen Arbeitsplatz zu sichern.
AW: Wartung von Rauchmeldern haushaltsnahe Dienstleistung oder nicht ?
Hallo,
es ist doch ganz einfach, haben Sie einen Handwerker zum Überprüfen der Rauchmelder gehabt, dann können Sie den ausgewiesenen Arbeitslohn in der Rechnung, die Sie unbar bezahlt haben, als haushaltsnahe Dienstleitungen oder Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen.
mfg
M.W.
es ist doch ganz einfach, haben Sie einen Handwerker zum Überprüfen der Rauchmelder gehabt, dann können Sie den ausgewiesenen Arbeitslohn in der Rechnung, die Sie unbar bezahlt haben, als haushaltsnahe Dienstleitungen oder Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen.
Klar, und weil das so einfach ist, hat das BMF-Anwendungsschreiben auch nur 37 Seiten.
Wie gesagt, nicht jede Handwerkertätigkeit ist begünstigt.
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