Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitgeber zahlt Teil der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitgeber zahlt Teil der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

    Hallo,

    stehe vor folgendem Problem:

    Mein Arbeitgeber zahlt einen Teil der Fahrtkosten vom Wohnort zur Arbeitsstelle (Ausbildung). Zusätzlich wird uns ein Pauschalbetrag für Schulmaterial überwiesen.
    Wie ist das nun in der Einkommenssteuererklärung anzugeben? Gar nicht oder gesamte Werbungskosten aufführen und das vom AG gezahlte außer Acht lassen?

    Vielen dank.

    Mfg

    #2
    AW: Arbeitgeber zahlt Teil der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

    Hallo thomas420,

    das kommt darauf an, wie es der Arbeitgeber bescheinigt. Steht es auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17 steuerfrei oder Zeile 18 pauschal besteuert, dann kommt es auf Seite 2 in Zeile 39.
    Grundsätzlich kannst du nur geltend machen, was dir an Aufwendungen entsteht, wenn du da von dritter Seite etwas bekommst mindert das logischerweise deine Aufwendungen.

    Tschüß

    Kommentar

    Lädt...
    X