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leibliche Kinder

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    leibliche Kinder

    Ich habe , gemeinsam mit meiner Frau, 3 leibliche Kinder. Warum versteht Elster das nicht! Die Plausibilitätsprüfung konnte erst geschafft werden, nachdem das erste Kind ein leibliches Kind meiner Frau und mein Enkel und ein Pflegekind war, das zweite Kind musste ein leibliches Kind von mir in Pflegschaft und ein Enkelkind meiner Frau sein, das dritte Kind ist ein Pflegekind meiner Frau und ihr Enkel und ein leibliches Kind von mir.
    Danach lief die Plausibilitätsprüfung einwandfrei durch. Das alles ist aber nur für die Plausibilitätsprüfung erstunken und erlogen. 3 leibliche Kinder geht nicht. Wenn man einfach nur ankreuzt leibliches Kind von Lebenspartner A und B - das wäre ja zu einfach, oder?
    Ich hab das Formular und die Erklärungen endlos durchgelesen. Ich habe nichts gefunden, was ich falsch gemacht hätte.
    Hat jemand eine Erklärung dafür?
    Vor allem, wie krieg ich das richtig hin? FA wartet auf Steuererklärung.
    Zuletzt geändert von s355; 13.06.2014, 15:26.

    #2
    AW: leibliche Kinder

    Hallo,

    es kann schon mal sein, dass Anlagen zicken.
    Bevor man sich den Wolf sucht, um Fehler zu finden, einfach die Anlagen entfernen
    und beginnend mit dem ältesten Kind, die Anlagen nacheinander neu auszufüllen.
    Nach jeder neuen Anlage Kind eine Plausi laufen lassen.
    Wenn fehlerfrei, dann erst die Nächste hinzufügen u.s.w.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: leibliche Kinder

      Toll. seither versuche ich mit löschen und Neueingabe das in Griff zu bekommen und habe nun die Fehlermeldung abwechseln beim 1. oder 2. Kind. ??
      Rumprobieren ist ja was schönes, aber sowas von erfolglos war ich selten! Ich hab alles kontrolliert, keine Angaben doppelt gemacht, das Programm kann eigentlich nicht stolpern. Ich werde wohl die gelogene Version mit Begleitschreiben einreichen müssen. Das ist ja nun wirklich durch die EDV sehr vereinfacht. Man nimmt einfach seine Unterlagen und füllt den Bogen beim Finanzamt aus. Die Welt kann so einfach sein. ;-))

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        #4
        AW: leibliche Kinder

        Ich hatte diesbezüglich - jedenfalls bei Zusammenveranlagung - noch nie ein Problem mit ElsterFormular und hatte früher mal 4 Anlagen Kind für leibliche Kinder auszufüllen.

        Letztes Jahr waren es noch 2 Kinder, auch das ging problemlos. Warum es dann mit 3 Kindern nicht gehen soll, bleibt unerklärlich.

        Leibliches Kind bei der Ehefrau darf natürlich nur dann angekreuzt werden, wenn die Ehegatten zusammenleben und auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: leibliche Kinder

          Zitat: Leibliches Kind bei der Ehefrau darf natürlich nur dann angekreuzt werden, wenn die Ehegatten zusammenleben und auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.


          Leibliches Kind. Eltern leben zusammen und sind verheiratet. Es handelt sich um eine gemeinsame Steuererklärung. Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft. Kind lebt zu Hause. Kind macht Ausbildung. Eltern zahlen Schulgeld. Es wurde sonst nichts zusätzliches eingegeben. Auch die Adresse der Ehefrau wurde nicht ausgefüllt, da sie ja bei ihrem Mann lebt. Und trottzdem, auch beim 5. Versuch Fehlermeldung.

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            #6
            AW: leibliche Kinder

            Absolut rätselhaft !!

            Schulgeld (Zeile 61) gehört bei Zusammenveranlagung in Feld 24, es darf kein Eintrag in Zeile 62 Feld 56 gemacht werden.

            In den Zeilen 11 bis 14 wurden sicher keine Einträge gemacht?

            ElsterFormular ist in der aktuellen Version 15.2 Revision 13992 installiert. Das Einkommensteuerklärungsmodul hat die Revisionsnummer 13904 (Ablesbar unter "Hilfe" > "Über ElsterFormular")

            Mehr fällt mir jetzt leider auch nicht ein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: leibliche Kinder

              Das ist doch ein Stochern im Heuhaufen!

              Natürlich musst Du wahrheitsgemäße Angaben machen. Die machst Du jetzt, teilst sie uns mit, und außerdem verrätst Du uns, wie die Fehlermeldung dann lautet.

              Einfach nur stupide zu behaupten dass ElsterFormular falsche Angaben verlangt, ohne dass irgendwie weiter zu erläutern, und dann zu warten dass gutmeinende Forumsteilnehmer wilde Spekulationen anstellen, ist meiner Meinung nach absolut sinnfrei.

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                #8
                AW: leibliche Kinder

                Hallo s355,
                sag uns doch einfach mal, wo hast du welche Angaben in der Anlage Kind gemacht ?
                Ich habe vor ein paar Jahren sechs Anlagen Kind ausgefüllt und jetzt sind es noch zwei,
                aber es hat immer funktioniert, auch mit volljährig und Ausbildung usw.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: leibliche Kinder

                  Also: habe alle drei Kinder gelöscht. Dann nacheinander das erste Kind eingetragen - ergänzt (durch wahre Angaben) bis alles wahrheitsgemäß drin und Plausibilitätsprüfung OK - das zweite Kind genauso eingetragen - Plausibilitätsprüfung OK - das dritte Kind eingetragen - Plausibilitätsprüfung nicht i. O. - - aber Fehler beim ersten Kind (angeblich) obwohl hier nach der ersten Plausibilitätsprüfung nichts mehr geändert wurde(!!). Die zweite Plausibilitätsprüfung war auch OK - und nach Eingabe des dritten Kindes wird ein Fehler beim ersten festgestellt??
                  Das sieht mir doch stark danach aus, dass die Abfragen irgendwo einen logischen Fehler haben. Oder bei Korrekturen werden die Abfragen nicht mehr richtig zurückgestellt (was aber aufs Gleiche raus kommt).
                  Zuletzt geändert von s355; 14.06.2014, 02:45. Grund: Ergänzung

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                    #10
                    AW: leibliche Kinder

                    Vergiss es! Wenn Du nicht in der Lage bist den Fehlertext mitzuteilen dann lass es einfach sein!

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                      #11
                      AW: leibliche Kinder

                      Hallo, und danke für eure Versuche, mir zu helfen.
                      Jetzt erneuter Versuch, gleich Fehler beim ersten Kind. Folgende Eingaben wurden gemacht:
                      Seite 1:
                      Identifikationsnummer, Name, Geburtsdatum, Anspruch auf Kindergeld, Zuständige Familienkasse, leibliches Kind der stpfl. Person, leibliches Kind des Ehepartners, Bezeichnung der Schulausbildung, Dauer der Schulausbildung, Kind hat Erstausbildung - nein
                      Seite 2:
                      Kreuz bei 38 - Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den Ausbildungsfreibetrag weil der Lebenspartner nicht ausreichend leistungsfähig ist. (Meine Frau arbeitet nur stundenweise wegen der Versorgung der Omas.)
                      Eintrag bei 50 - 01.01. bis 31.12.
                      Eintrag bei 51 - Unterbringungsadresse
                      Seite 3:
                      Kein Eintrag.
                      Plausibilitätsprüfung: Fehler auf Seite 1 - Verlangt Angabe über Aufenthalt im Inland oder Ausland
                      Eingabe Inland von 01.01. bis 31.12.
                      Plausibilitätsprüfung: Fehler auf Seite 1 - Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig 10.03 und 13 sind gelb, 11 und 14 sind rot
                      ??
                      Ab jetzt würde es unwahr werden. :-)
                      Zuletzt geändert von s355; 14.06.2014, 11:37. Grund: Ergänzung

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                        #12
                        AW: leibliche Kinder

                        Hallo,

                        das Kreuz in Zeile 38 muss weg, hier kommt kein Eintrag. Du hast Zusammenveranlagung, da gibt es doch die vollen Kinderfreibeträge.
                        Warum erzählst du das erst jetzt (Kreuz in Zeile 38).
                        Noch etwas: deinen Angaben zufolge ist das Kind volljährig. Stimmt das ?

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: leibliche Kinder

                          Kind ist volljährig, richtig.

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                            #14
                            AW: leibliche Kinder

                            OK, danke, jetzt fehlerfrei. Jetzt probier ich mal weiter.

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                              #15
                              AW: leibliche Kinder

                              Hallo,

                              du siehst wie notwendig vollständige Angaben sind, sonst ist das ein Blick in die berühmte Glaskugel

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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