Hallo!
Ich studiere Vollzeit und stehe zzt in keinem Arbeitsverhältnis, arbeite aber ab jetzt auf Rechnung (was ich noch nie gemacht habe, keine Ahnung wie das geht, noch keine Rechnung geschrieben bisher, aber der AG will das in diesem Fall so) Das wird sich allerdings im kleinen Rahmen von wenigen Tausend Euro aufhalten.
Meine Zinseinkünfte liegen jedes Jahr deutlich über dem 801EUR-Freibetrag und bisher habe ich jedes Jahr einfach die Abgeltungssteuer gezahlt (da ist schon einiges weggeflossen)
Nun habe ich aber das Gefühl, dass das egtl nicht so schlau ist. Ich habe immer keine Steuererklärung abgegeben (sondern nur Anträge auf Verlustfeststellung), weil ich vorweggenommende Werbungskosten für mein Zweitstudium geltend mache und auf diesem Wege jedes Jahr mehr Verluste bis zum Berufseinstieg anhäufe(n will).
Wenn ich eine Steuererklärung machen würde, würden die Werbungskosten ja jährlich gegen mein nicht vorhandenes Arbeitseinkommen gegengerechnet werden und es würden sich keine Verluste akkumulieren.
Wäre es unter diesen Umständen schlau, eine NVA-Bescheinigung zu beantragen, damit ich keine Abgeltungssteuer mehr zahlen muss? Wie groß darf das Gesamteinkommen dafür sein? Was ist da zu beachten? Und gilt die auch noch rückwirkend für in diesem Jahr bereits abgeführte Abgeltungssteuerbeträge?
Viele Grüße und danke für die Hilfe
Ich studiere Vollzeit und stehe zzt in keinem Arbeitsverhältnis, arbeite aber ab jetzt auf Rechnung (was ich noch nie gemacht habe, keine Ahnung wie das geht, noch keine Rechnung geschrieben bisher, aber der AG will das in diesem Fall so) Das wird sich allerdings im kleinen Rahmen von wenigen Tausend Euro aufhalten.
Meine Zinseinkünfte liegen jedes Jahr deutlich über dem 801EUR-Freibetrag und bisher habe ich jedes Jahr einfach die Abgeltungssteuer gezahlt (da ist schon einiges weggeflossen)
Nun habe ich aber das Gefühl, dass das egtl nicht so schlau ist. Ich habe immer keine Steuererklärung abgegeben (sondern nur Anträge auf Verlustfeststellung), weil ich vorweggenommende Werbungskosten für mein Zweitstudium geltend mache und auf diesem Wege jedes Jahr mehr Verluste bis zum Berufseinstieg anhäufe(n will).
Wenn ich eine Steuererklärung machen würde, würden die Werbungskosten ja jährlich gegen mein nicht vorhandenes Arbeitseinkommen gegengerechnet werden und es würden sich keine Verluste akkumulieren.
Wäre es unter diesen Umständen schlau, eine NVA-Bescheinigung zu beantragen, damit ich keine Abgeltungssteuer mehr zahlen muss? Wie groß darf das Gesamteinkommen dafür sein? Was ist da zu beachten? Und gilt die auch noch rückwirkend für in diesem Jahr bereits abgeführte Abgeltungssteuerbeträge?
Viele Grüße und danke für die Hilfe
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