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Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

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    Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

    Hallo!

    Ich studiere Vollzeit und stehe zzt in keinem Arbeitsverhältnis, arbeite aber ab jetzt auf Rechnung (was ich noch nie gemacht habe, keine Ahnung wie das geht, noch keine Rechnung geschrieben bisher, aber der AG will das in diesem Fall so) Das wird sich allerdings im kleinen Rahmen von wenigen Tausend Euro aufhalten.

    Meine Zinseinkünfte liegen jedes Jahr deutlich über dem 801EUR-Freibetrag und bisher habe ich jedes Jahr einfach die Abgeltungssteuer gezahlt (da ist schon einiges weggeflossen)
    Nun habe ich aber das Gefühl, dass das egtl nicht so schlau ist. Ich habe immer keine Steuererklärung abgegeben (sondern nur Anträge auf Verlustfeststellung), weil ich vorweggenommende Werbungskosten für mein Zweitstudium geltend mache und auf diesem Wege jedes Jahr mehr Verluste bis zum Berufseinstieg anhäufe(n will).

    Wenn ich eine Steuererklärung machen würde, würden die Werbungskosten ja jährlich gegen mein nicht vorhandenes Arbeitseinkommen gegengerechnet werden und es würden sich keine Verluste akkumulieren.

    Wäre es unter diesen Umständen schlau, eine NVA-Bescheinigung zu beantragen, damit ich keine Abgeltungssteuer mehr zahlen muss? Wie groß darf das Gesamteinkommen dafür sein? Was ist da zu beachten? Und gilt die auch noch rückwirkend für in diesem Jahr bereits abgeführte Abgeltungssteuerbeträge?

    Viele Grüße und danke für die Hilfe

    #2
    AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

    Denkst Du als Gewerbetreibender kriegt man eine?

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      #3
      AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

      Hallo,

      wie schon angedeutet bekommst du als Gewerbetreibender* sicher keine NV, denn du bist mit diesen Einkünften erklärungspflichtig.

      *das bist du in der Regel, wenn du Rechnungen schreibst


      >>>keine Ahnung wie das geht, noch keine Rechnung geschrieben bisher, aber der AG will das in diesem Fall so

      Was meinst du mit der Abkürzung "AG"? (ich kann mir 2 verschiedene Erklärungen dazu vorstellen, aber leg' du mal vor;-)


      >>>Wenn ich eine Steuererklärung machen würde, würden die Werbungskosten ja jährlich gegen mein nicht vorhandenes Arbeitseinkommen gegengerechnet werden

      ??? Mit einem nicht vorhandenen Einkommen wird natürlich auch nichts verrechnet, bitte erkläre mal genauer, was du da meinst.

      Außerdem wird das mit dem Verlustvortrag immer wieder überschätzt. Das du lieber 25% Abgeltungsteuern plus Soli zahlst als eine Steuererklärung abzugeben - mit Antrag auf Günstigerprüfung natürlich -, kann ich jedenfalls nicht so ganz nachvollziehen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

        (1) Gibt es keine Möglichkeit, von der Steuererklärung befreit zu bleiben, wenn man in kleinem Maßstab auf Rechnung arbeitet? MUSS man dafür ein Gewerbe anmelden oder kann ich einfach meine Arbeitsstunden plus 16 % Mehrwertsteuer aufschreiben und das dem Arbeitgeber (AG) schicken? Oder worauf muss ich da achten? (Habe sowas noch nie gemacht)

        (2) Wenn man ein Zweitstudium mit Auslandsaufenthalten, Fahrtkosten oder doppelter Haushaltsführung macht, kommt da schon einiges über die Jahre zusammen. Aber das lohnt sich natürlich nur, wenn man diesen akkumulierten Verlustvortrag dann beim "richtigen" Berufseinstieg erst mit einem hohen Gehalt verrechnet, sodass man dann quasi das erste (und zweite) Jahr steuerfrei Einkommen bezieht. Wenn man das schon die Jahre davor während des Studiums mit Einkommen in Höhe von 3,4,5 Tsd Euro verrechnet (auf die man ja eh keine Steuern zahlt). dann wäre das doch Verschwendung der Verluste oder?

        Oder kann man das so nicht betrachten wie ich das tue? Ist das unlogisch?

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          #5
          AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

          Zitat von Canada Beitrag anzeigen
          (1) Gibt es keine Möglichkeit, von der Steuererklärung befreit zu bleiben, wenn man in kleinem Maßstab auf Rechnung arbeitet? MUSS man dafür ein Gewerbe anmelden oder kann ich einfach meine Arbeitsstunden plus 16 % Mehrwertsteuer aufschreiben und das dem Arbeitgeber (AG) schicken? Oder worauf muss ich da achten? (Habe sowas noch nie gemacht)

          (2) Wenn man ein Zweitstudium mit Auslandsaufenthalten, Fahrtkosten oder doppelter Haushaltsführung macht, kommt da schon einiges über die Jahre zusammen. Aber das lohnt sich natürlich nur, wenn man diesen akkumulierten Verlustvortrag dann beim "richtigen" Berufseinstieg erst mit einem hohen Gehalt verrechnet, sodass man dann quasi das erste (und zweite) Jahr steuerfrei Einkommen bezieht. Wenn man das schon die Jahre davor während des Studiums mit Einkommen in Höhe von 3,4,5 Tsd Euro verrechnet (auf die man ja eh keine Steuern zahlt). dann wäre das doch Verschwendung der Verluste oder?

          Oder kann man das so nicht betrachten wie ich das tue? Ist das unlogisch?
          Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast oder selbständig tätig bist, musst du das dem Finanzamt anzeigen und jährlich eine Steuererklärung abgeben.
          Wenn du dazu noch Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, dann musst du zusätzlich noch Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuerjahreserklärungen abgeben.

          Ich empfehle dringend einen Steuerberater!!!
          Mfg

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            #6
            AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

            Hallo,

            du möchtest also "schwarz arbeiten" mit Quittung für den Auftraggeber?
            Auch ein Geschäftsmodell.
            Wie groß darf denn der kleine Maßstab nach eigenem Gusto sein?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

              Hallo,

              >>> Gibt es keine Möglichkeit, von der Steuererklärung befreit zu bleiben, wenn man in kleinem Maßstab auf Rechnung arbeitet?

              Nur wenn du nicht mehr als 410 Euro verdienst (p.a. natürlich), knapp darüber gibt es eine Gleitzone.


              >>>MUSS man dafür ein Gewerbe anmelden oder kann ich einfach meine Arbeitsstunden plus 16 % Mehrwertsteuer aufschreiben und das dem Arbeitgeber (AG) schicken?

              Ja, normalerweise muss man ein Gewerbe anmelden (freie Berufe mal außen vor). Da du aber mit "AG" doch Arbeitgeber gemeint hast (und nicht Auftraggeber;-), stellt sich die Frage, ob du überhaupt selbstständig bist; ein Arbeitgeber kann jedenfalls nicht einfach seine Mitarbeiter in Lieferanten umtaufen.


              >>>Aber das lohnt sich natürlich nur, wenn man diesen akkumulierten Verlustvortrag dann beim "richtigen" Berufseinstieg erst mit einem hohen Gehalt verrechnet, sodass man dann quasi das erste (und zweite) Jahr steuerfrei Einkommen bezieht.

              Das ist durchaus korrekt, obwohl es trotzdem oft nicht wie gewünscht läuft (im ersten Jahr verdient man noch nicht so viel, insbesondere wenn man erst im laufenden Jahr beginnt).


              >>>Wenn man das schon die Jahre davor während des Studiums mit Einkommen in Höhe von 3,4,5 Tsd Euro verrechnet (auf die man ja eh keine Steuern zahlt). dann wäre das doch Verschwendung der Verluste oder?

              Ja, auch richtig, nur bei dir nicht zutreffend, du zahlst doch Steuern. Imho ist es meist besser, sofort die Abgeltungsteuern zu sparen (bzw. zurückzuholen), als vielleicht in ein paar Jahren ein wenig Steuern zu sparen.
              Sieh es mal so: Wer gar kein Einkommen hat, der verschenkt schon mal jedes Jahr den Grundfreibetrag. Und wenn man das verhindern kann, dann sollte man das auch tun.

              Um es ganz genau auszurechnen müsste man eine Prognoserechnung erstellen, da gibt es aber viel zu viele Unbekannte (in welchem Monat und mit welchem Lohn wirst du ins Arbeitsleben eintreten, wie hat sich bis dahin die Steuergesetzgebung geändert, bist du dann vielleicht verheiratet, hast Kinder etc. pp.).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

                Das klingt ja alles nach kompliziert und Steuerberater (nur dass das sich ja auch nicht lohnt bei den eher geringen Summen und wenn eine Prognoserechnung sowieso nicht möglich ist. Der Punkt, dass man ja im ersten Jahr vllt auch im Oktober anfängt zu arbeiten und dann geringes Gehalt bezieht finde ich auch relevant. Woher soll mir also der Steuerberater sagen, was richtig für mich ist, wenn sich die Unbekannten in der Rechnung erst in Jahren auflösen?)

                Wäre es vllt das beste bei dem Arbeitgeber auf einen Vertrag für geringfügige Beschäftigung (450EURO) zu pochen, um die Steuererklärungspflicht zu vermeiden?

                Womit könnte man gegenüber dem Arbeitgeber argumentieren?


                @FIGUL: Nein, habe ich nicht vor. Deswegen informiere ich mich ja im Vorwege ...

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                  #9
                  AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

                  Hallo,

                  >>>Wäre es vllt das beste bei dem Arbeitgeber auf einen Vertrag für geringfügige Beschäftigung (450EURO) zu pochen, um die Steuererklärungspflicht zu vermeiden?

                  Er soll es einfach korrekt machen. Entweder bist du Arbeitnehmer oder nicht, das hängt von der Art des Geschäfts ab (selbstständig oder eben nicht selbstständig), da gibt es eigentlich kein Wahlrecht.

                  Natürlich kann er dich als Minijobber anmelden, das ändert aber nicht viel (Minijobber sind auch Arbeitnehmer). Die Abgaben sind dann von ihm allein zu tragen, aber in ähnlicher Höhe, er wird dir vermutlich entsprechend weniger Lohn anbieten. Für deinen Verlustvortrag wäre die Pauschalversteuerung aber schon besser, das hast du richtig erkannt (aber bitte den letzten Absatz hier im Post beachten).
                  Da du Student bist wäre auch eine richtige Anstellung nicht so schlecht, es gibt da einige Besonderheiten bezüglich der Sozialversicherungen.

                  Zur Steuererklärung: Ich bleibe dabei, dass du die eh' machen solltest (Verlustvortrag hin oder her), die Abgeltungsteuer hättest du bereits jetzt bar in der Kasse. U.U. kannst du auch noch rückwirkend Steuererklärungen abgeben (denn wenn, dann auch alle).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

                    ... womit eine gute Lösung doch eigentlich wäre, einen Vertrag als Angestellter ggü. dem AG durchzusetzen (Ich will nämlich eigentlich gar nicht selbständig sein, wenn ich den Aufwand betrachte) und dann noch die NVA-Bescheinigung zu beantragen - oder ?

                    Dann bräuchte ich keine StEr machen, würde weiter einfach die Verlustanträge einreichen und das Problem mit der Abgeltungssteuer wäre erledigt.
                    Zuletzt geändert von Canada; 14.06.2014, 16:44.

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                      #11
                      AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

                      Hallo,

                      >>>... womit eine gute Lösung doch eigentlich wäre, einen Vertrag als Angestellter ggü. dem AG durchzusetzen (Ich will nämlich eigentlich gar nicht selbständig sein, wenn ich den Aufwand betrachte)

                      Ja.


                      >>>und dann noch die NVA-Bescheinigung zu beantragen - oder ?

                      Ich muss zugeben, dass ich die Feinheiten der NV auch nicht kenne (weil ich nichts davon halte, es gibt so ein paar Fallstricke, etwa das Verluste aus Kapitalanlagen u.U. untergehen können, weil die Banken keine Verlusttöpfe mehr führen - daher rate ich eigentlich regelmäßig von einer NV ab).
                      Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass eine NV und ein Verlustvortrag gemeinsam zulässig sind - ja ich bin mir sogar fast sicher, dass das nicht geht, die NV gibt es schließlich nicht zum Steuersparen, sondern nur zur Vermeidung eines sowieso unnötigen Steuerabzuges.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

                        Du kannst keine NV-Bescheinigung beantragen und dann in der Steuererklärung nur die Verlustvorträge geltend machen.
                        So geht das nicht. Man kann sich nicht überall nur die Rosinen aus dem Kuchen rauspicken.

                        Wenn du eine NV beantragt hast und gibst trotzdem eine Steuererklärung ab, dann musst du in der Steuererklärung die Kapitalerträge erklären.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

                          Zitat von Canada Beitrag anzeigen
                          (1) Gibt es keine Möglichkeit, von der Steuererklärung befreit zu bleiben, wenn man in kleinem Maßstab auf Rechnung arbeitet? MUSS man dafür ein Gewerbe anmelden oder kann ich einfach meine Arbeitsstunden plus 16 % Mehrwertsteuer aufschreiben und das dem Arbeitgeber (AG) schicken? Oder worauf muss ich da achten? (Habe sowas noch nie gemacht)
                          Abgesehen davon, dass Gewerbe und Umsatzsteuer völlig verschiedene Themen und der Umsatzsteuersatz schon ein paar wenige Jährchen bei 19% liegt: Dir ist schon klar, wenn du letzteres machst, du dem Finanzamt die dem Auftraggeber in Rechnung gestellte USt schuldest, diese regelmäßig anmelden und jährlich erklären musst?

                          Ganz ehrlich habe ich nicht den Eindruck, dass du das Thema durchblickst. Wenn du, nach eigener Aussage, gar nicht selbstständig arbeiten willst, dann tu es nicht. Besorg dir einen Minijob, der kommt in der Steuererklärung nicht vor und mindert deine Verluste nicht. Ein AG, der seine AN in die Selbständigkeit drängt, ist nicht seriös. Vorteile hat eigentlich nur er.

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                            #14
                            AW: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

                            Eine NV-Bescheinigung macht für folgende Personengruppen richtig Sinn:

                            Minderjährige Kinder mit Zinsen über dem Sparerpauschbetrag (801 Euro) aber unter dem Grundfreibetrag (8.3XX Euro)zur Vermeidung der Abgeltungssteuer.

                            Ebenso für Rentner mit Zinsen über dem Sparerpauschbetrag und zusammen mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil unter dem Grundfreibetrag. Auch hier zur Vermeidung der Abgeltungssteuer.

                            Hier ist ein Antrag auf NV, die zudem drei Jahre gilt, wesentlich schneller ausgefüllt, als sich die Abgeltungssteuer rückwirkend über eine (ggf. drei)Steuererklärung zurückzuholen.

                            Solange ein Gewerbe besteht, wird i. d. R. keine NV-Be3scheinigung ausgestellt.

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