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Außergewöhniche Belastung bei über 30-j. Kind (Student)

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    Außergewöhniche Belastung bei über 30-j. Kind (Student)

    Ich muss das komplette Studium für meinen Sohn finanzieren. Er ist Jahrgang 1979, also schon 30 Jahre alt. Mit meiner 2008-Steuererklärung wurden mir noch € 7.680 als außergewöhniche Belastung (Unterhaltsaufwendungen) anerkannt. Habe ich irgendwie die Chance die enormen Kosten (Zahnmedizinstudium) zu einem Teil steuerlich geltend zu machen?

    Für einen schnellen Tipp wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüße

    #2
    AW: Außergewöhniche Belastung bei über 30-j. Kind (Student)

    Dafür muss die Anlage Unterhalt ausgefüllt werden.

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