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Steuerklasse in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach Heirat

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    Steuerklasse in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach Heirat

    Hallo,
    habe folgende Frage:

    Wir haben im Oktober geheiratet und sind beide von Lohnsteuerklasse I in IV gekommen (automatisch). In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unserer Arbeitgeber ist dies bei Steuerklasse erwähnt.
    Im Elster kann ich aber bezüglich der Steuerklasse innerhalb einer Lohnsteuerbescheinigung nicht differenzieren.
    Was muss ich da angeben? I oder IV? Tendiere zu IV.

    Ich habe im Forum ein Zitat gefunden: Ist das korrekt?

    "Ob Du für die Berechnung des EINKOMMENSTEUERBESCHEIDES die Steuerklasse I, VI oder III oder MMCCXX eingibst, ist Jacke wie Hose, die Steuerklasse hat nur statistische Zwecke an dieser Stelle. Entscheidend ist, dass die tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuern richtig eingetragen werden, egal über welche Steuerklasse Du zu den Abzügen gekommen bist."

    Danke und viele Grüße,
    elmuc

    #2
    AW: Steuerklasse in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach Heirat

    Hallo,

    das Zitat ist sinngemäß korrekt.
    Du gibst einfach die letzte Steuerklasse ein. Bei dir und deiner Frau die - IV -
    Die Steuerklasse ist für den AG relevant, der auf dieser Basis den Lohnsteuerabzug vornimmt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerklasse in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach Heirat

      Zitat von ELMUC Beitrag anzeigen
      Ich habe im Forum ein Zitat gefunden: Ist das korrekt?
      Warum hast Du das nicht probiert? ;D

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        #4
        AW: Steuerklasse in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach Heirat

        Frage lieber nach bevor ich etwas falsch mache. Dieses Forum ist super.

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          #5
          AW: Steuerklasse in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach Heirat

          Hallo,

          >>>Warum hast Du das nicht probiert? ;D

          Wie soll er das denn probiert haben?
          Elster lässt jedenfalls auch bei einer Zusammenveranlagung die Steuerklasse 1 zu (warum auch immer).

          Du weißt natürlich (und ich auch:-), dass die Eintragung egal ist, aber der Laie denkt vielleicht: Wenn ich es schon eintragen muss, dann wird es auch irgendetwas bewirken. Und da eine Steuererklärung der Wahrheit entsprechen muss ...

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Steuerklasse in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach Heirat

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Elster lässt jedenfalls auch bei einer Zusammenveranlagung die Steuerklasse 1 zu (warum auch immer).
            • Weil der AG fälschlicherweise nach StKl. I abgerechnet haben kann.
            • Weil im Jahr der Eheschließung oder Trennung StKl. I gegolten haben kann (seit ELSTAM seltener, aber immer noch möglich).
            • Weil der Eintrag evtl. eh nur zu statistischen Zwecken oder zur Ermittlung einer Erklärungspflicht dient.

            Habe ich was vergessen? :-)

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              #7
              AW: Steuerklasse in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach Heirat

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Du weißt natürlich (und ich auch:-), dass die Eintragung egal ist
              ELMUC auch. Er hat diese Information in diesem Forum gefunden.

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