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    Verbleibende Beiträge im vergleich

    Hallo

    ich habe eben mal meinen vergleichs bescheid abgeholt. Kann ich davon ausgehen das der mit dem bescheid übereinstimmt ?
    Ich finde es sehr komisch. das Laut meiner Elster berechnung ein betrag von -483,96 herrauskam.
    und in dem vergleichbescheid nun aber steht " Verbleibender Betrag der Einkommensteuer . . . . . . . . . . -383 . . . . . 197 . . . . . 580"
    heisst das nun das ich 197.- nachzahlen muss ?

    Danke schön mal für die antwort

    #2
    AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

    Wie steht es denn genau?
    festgesetzt:
    geleistet:
    zu zahlen/erstattet?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Wie steht es denn genau?
      festgesetzt:
      geleistet:
      zu zahlen/erstattet?
      Also das ist ja noch NUR der vergleich. den richtigen bescheid hab ich noch nicht bekommen,
      und dann steht das wie oben. 1 betrag laut daten die ich angegeben habe. mittig dann laut bescheid und der dritte posten ist die differenz darauß.
      also auf dem vergleich sieht man nur die werte. nicht aber die komplette summe die zu zahlen oder zu erstatten ist. da aus dem "lt bescheid 197.-" kein - davor ist. würd ich mal meinen es ist ein zu bezahlender betrag
      oder kann das auf dem bescheid nochmal anders aussehen ? Ich schau mir sonst nie den vergleich an. daher bin ich etwas verunsichert.

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        #4
        AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

        oberste Zeile: festgesetzt werden: EST -> KiST -> Soli
        mittlere Zeile: bereits gezahlt: EST -> KiST -> Soli
        untere Zeile: verbleibt/ zu zahlen: EST -> KiST -> Soli

        - ist Erstattung
        + ist Nachzahlung
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

          also ich hab jetzt nochmal geschaut. konnte den bescheid über einen link doch abrufen
          Also laut meiner elster berechnung sollte ich 483.99 raus bekommen und laut bescheid muss ich 260,28 zurück zahlen.
          In der Erläuterung steht das ich bei dem gewerblichen teil 500 euro mehr berechnet bekam. OK .. aber trotzdem wäre das noch eine rückerstattung von 330 euro
          Die frage ist wieso ist die differenz so hoch ? sonst steht nichts mehr dabei. im vergleichbereich sehe ich aber das sie mir bei den werbungskosten über 1200.- mehr abgezogen haben.
          Aber ich kann es nicht nachvollziehen ;(


          Edit. : im vergleichs dokument steht u.a " Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lt. daten 2.408 . . . . lr bescheid 1.194 . . . . differenz -1.214"
          aber keinerlei erläuterung wieso mir hier soviel abgezogen wird ?? Hatte sich 2013 irgendwas geändert ?
          Zuletzt geändert von bose666; 15.06.2014, 20:54.

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            #6
            AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

            dann warte doch einfach auf den Steuerbescheid. Dort sollten die Abweichungen erläutert sein.
            Mfg

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              #7
              AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              dann warte doch einfach auf den Steuerbescheid. Dort sollten die Abweichungen erläutert sein.
              Hab ich doch eben schon geschrieben. das tut es nicht !!
              lies mal oben )

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                #8
                AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                Zitat von bose666 Beitrag anzeigen
                Hab ich doch eben schon geschrieben. das tut es nicht !!
                lies mal oben )
                Du hast den Steuerbescheid wirklich schon vorliegen?
                Davon hast du nichts geschrieben?
                Der Steuerbescheid ist das Teil, das per POST auf PAPIER kommt!
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                  Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                  Du hast den Steuerbescheid wirklich schon vorliegen?
                  Davon hast du nichts geschrieben?
                  Der Steuerbescheid ist das Teil, das per POST auf PAPIER kommt!

                  Ja den steuer bescheid hab ich online abgeholt !

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                    #10
                    AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                    Zitat von bose666 Beitrag anzeigen
                    Ja den steuer bescheid hab ich online abgeholt !
                    Dann warte doch bitte auf den schriftlichen Steuerbescheid, der per Post auf Papier kommt.
                    Denn nur dieser ist rechtsverbindlich und in diesem sollten die Abweichungen erläutert sein.

                    Wenn nicht, dann steht auf dem Steuerbescheid eine Telefonnumer vom Bearbeiter.
                    Da kann man anrufen und nachfragen.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                      Dann warte doch bitte auf den schriftlichen Steuerbescheid, der per Post auf Papier kommt.
                      Denn nur dieser ist rechtsverbindlich und in diesem sollten die Abweichungen erläutert sein.

                      Wenn nicht, dann steht auf dem Steuerbescheid eine Telefonnumer vom Bearbeiter.
                      Da kann man anrufen und nachfragen.
                      Naja aber zwischen dem online abgeholten und dem auf papier. sollte ja eig. auch kein unterscheid mehr sein. Und ich sehe in dem online ja einen teil erläutert.
                      Aber die werbungskosten die mir abgezogen wurden. stehen dort nicht erläutert. geben die einem denn direkt auskunft oder muss ich dann direkt nen einspruch einleiten ?
                      Denn 1200 euro ohne grund erscheint mir etwas kurios ;(

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                        #12
                        AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                        Zitat von bose666 Beitrag anzeigen
                        muss ich dann direkt nen einspruch einleiten ?
                        Dies kann dir wohl nur der zuständige Sachbearbeiter sagen.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                          Dies kann dir wohl nur der zuständige Sachbearbeiter sagen.

                          hmm naja ok. danke dir .
                          Zuletzt geändert von bose666; 15.06.2014, 21:32.

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                            #14
                            AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                            Du kannst den Bescheid gar nicht online holen, der kommt immer auf Papier. Bescheiddaten gehen online. Da fehlen aber die Erläuterungen.

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                              #15
                              AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Du kannst den Bescheid gar nicht online holen, der kommt immer auf Papier. Bescheiddaten gehen online. Da fehlen aber die Erläuterungen.
                              Doch das geht ! ich hab aber schon mit meinem sachbearbeiter gesprochen. und da war tatsache ein fehler.
                              Also ich hab 2 sachen verwechselt aber auch sie haben die erläuterungen vergessen.
                              hat sich also erledigt

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