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    #16
    AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

    Zitat von bose666 Beitrag anzeigen
    Doch das geht !
    Nein! Nur die Bescheiddaten können abgeholt werden.

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      #17
      AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

      Hallo,

      >>>Doch das geht !

      Dann klär uns doch bitte mal auf, wie das genau geht.
      Die Stammuser hier im Forum - das sind u.a. die die hier geantwortet haben, dazu meine Wenigkeit - haben nämlich schon viele Erklärungen mit ElsterFormular gemacht, und bisher konnte noch keiner den Bescheid abrufen.

      Die reine Aussage "bei mir geht das" reicht da nicht. Was steht beispielsweise in dem Dokument oben drüber?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        >>>Doch das geht !

        Dann klär uns doch bitte mal auf, wie das genau geht.
        Die Stammuser hier im Forum - das sind u.a. die die hier geantwortet haben, dazu meine Wenigkeit - haben nämlich schon viele Erklärungen mit ElsterFormular gemacht, und bisher konnte noch keiner den Bescheid abrufen.

        Die reine Aussage "bei mir geht das" reicht da nicht. Was steht beispielsweise in dem Dokument oben drüber?

        Stefan
        Also bei abgabe der steuererklärung hab ich angekreuzt das ich online die abholung möchte.
        Dann kam eine email das ich meinen steuerbescheid online abholen kann. Dies hab ich über das elster formular dann gemacht. und zwar im formular unter " dateiübermittlung" - steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen
        Und dann läd es die daten runten.

        und ja ich muss auf den Papierbescheid warten. denn nur dieser ist gültig. ABER es ist 1 zu 1 der gleiche bescheid wie der in papierform.
        Ich habe heute auf dem FA angerufen und nachgefragt. und das ist einfach nur nochmal ein extra service das der "Kunde" seinen Bescheid 2-3 tage früher hat als per post.
        Auch die erläuterungen sind 1 zu 1 die gleichen !

        Also wie man sieht. das geht abzuholen , WENN man das vorher angekreuzt hat das man dieses halt online zugeschickt haben will !

        Ich hatte gestern eine super seite mit anleitung.finde sie nun aber nicht mehr..

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          #19
          AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

          Hallo bose666,

          danke für die ernsthafte Antwort (man hätte meinen Beitrag auch sarkastisch verstehen können, etwa "was will der denn, die Experten sind doch wir" - um ehrlich zu sein dachte ich auch so, sorry).

          Also bei abgabe der steuererklärung hab ich angekreuzt das ich online die abholung möchte.
          Dann kam eine email das ich meinen steuerbescheid online abholen kann. Dies hab ich über das elster formular dann gemacht. und zwar im formular unter " dateiübermittlung" - steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen
          Ja, das ist bekannt, das sind aber nur die Bescheiddaten bzw. ein Datenvergleich (1. Spalte: erklärte Daten, 2. Spalte: Bescheid, 3. Spalte: Differenz der beiden anderen).
          Der Bescheid sieht aber bedeutend anders aus, beispielsweise beinhaltet er eine Tabelle mit den festgesetzen und vorrausgezahlten Steuern, wieder mit der Differenz (das ist dann die Nachzahlung oder Erstattung); diese Tabelle ist vergleichbar mit der aus der unverbindlichen Elsterberechnung.
          Außerdem muss in dem Bescheid erläutert werden, warum etwas geändert wurde (bei dir etwa die Erhöhung der Ebaygewinne); in dem Bescheiddatenvergleich habe ich hingegen noch nie eine Erläuterung gesehen (aber ganz sicher kann ich das auch nur für NRW sagen, vielleicht ist es ja in anderen Bundesländern wirklich so wie du es beschrieben hast - wenn es dir nichts ausmacht, mir deine Daten zu offenbaren, kannst du mir deinen Bescheiddatenvergleich gerne mal zuschicken, Email: reckoner@online.de).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            in dem Bescheiddatenvergleich habe ich hingegen noch nie eine Erläuterung gesehen (aber ganz sicher kann ich das auch nur für NRW sagen, vielleicht ist es ja in anderen Bundesländern wirklich so wie du es beschrieben hast
            Wenn ich in meinen hessischen Bescheiden die Bescheiddaten alleine (also nicht den Vergleich) darstellen lasse, sehe ich die Erläuterungen, zumindest bei 2011, den von 2012 habe ich auf einem anderen Rechner. Neben dem allgemeinen BlaBla mit Belege zur Nachprüfung aufbewahren, Vorläufigkeit hinsichtlich diverser gerade beim BFH oder BVerfG laufender Verfahren, sogar individuelle (der nicht ausgenutzte Sparerfreibetrag wurde nachträglich berücksichtigt, das könne ich vermeiden, indem ich meine Freistellungsaufträge voll ausschöpfe) bis hin dazu, dass Beiträge zu Berufsverbänden ohne Nachweis nicht anerkannt werden konnten (ich war nach der Liste zum Belegverzicht bei Elster vorgegangen, dem Antrag auf Neuberechnung ersatzweise Einspruch mit nachgereichten Belegen wurde natürlich abgeholfen).

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              #21
              AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

              Hallo neysee,

              oh ja, vielen Dank, das könnte die Erklärung sein.
              Bisher hatte ich immer den Vergleich gewählt (und man hat ja nur eine 'Stimme', oder?), halt weil ich halt dachte, das andere wäre das Gleiche nur ohne die Spalten "erklärte Daten" und "Differenz", daher konnte ich das natürlich nicht kennen.
              Beim nächsten mal werde ich es aber mal probieren - ich brauche die Differenz eh nicht (weil ich durchaus alleine die Zeilen vergleichen kann:-).

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 17.06.2014, 10:58.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                (und man hat ja nur eine 'Stimme', oder?)
                Nö, nach dem Abholen kann man beliebig oft zwischen der Bescheiddaten- und Bescheid-Elster-Vergleichsdarstellung hin und her schalten.

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                  #23
                  AW: Verbleibende Beiträge im vergleich

                  Hallo neysee,

                  nochmals vielen Dank, du hast völlig recht, gerade mal bei einer meiner Erklärungen gemacht. Man kann die Daten zwar nur einmal abholen (daran dachte ich), aber da ist dann alles dabei, sowohl der Bescheid als auch der Vergleich, zu finden im Menu "Extras".

                  Ich nehme diesbezüglich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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