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Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

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    Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

    Hi
    Ich hab gestern meinen Bescheid online abgeholt. Ebenso mir mal den Vergleichwert angeschaut ( gibts ja mit dazu)
    Laut meiner berechnung bekomme eine erstattung von 483.- euro und lt. Bescheid muss ich 290,- nachzahlen.

    In der Erläuterung sehe ich zwar. das sie mir einen posten (gewerbe ebay) mit 500 .- höher berechnet haben, aber selbst das ergäbe noch eine Erstattung von 330.-
    Wie kann ich denn erkennen was sie noch gestrichen bzw nicht anerkannt haben ? In den erläuterungen steht sonst nichts mehr.

    Bei dem Gewerblichen teil wurde mir mehr umsatz angerechnet als ich hatte. Dieses Mehr umsatz waren aber alles Käufe die NIE eingegangen sein, Weil käufer zurück getreten sind,
    seit wann muss man denn Geld versteuern, das man nie erhalten hat ? Ich weiß das der fehler hier bei ebay und nicht dem FA liegt, bringt hier ein einspruch denn etwas ?


    Kommt der bescheid nochmal als Papierform ? und könnte es sein das dort mehr steht als auf der onlineabholung ?
    Also zweck erläuterungen etc. ?
    Danke schon mal im vorraus.

    #2
    AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

    Hallo,

    die online Abholung ist nur ein Service.
    Alleinige Rechtsverbindlichkeit hat der Bescheid in Papeirform.
    Bei Unstimmigkeiten den Sachbearbeiter kontaktieren, ggf. Einspruch erheben.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

      Zitat von bose666 Beitrag anzeigen
      Hi
      Bei dem Gewerblichen teil wurde mir mehr umsatz angerechnet als ich hatte. Dieses Mehr umsatz waren aber alles Käufe die NIE eingegangen sein, Weil käufer zurück getreten sind,
      seit wann muss man denn Geld versteuern, das man nie erhalten hat ? Ich weiß das der fehler hier bei ebay und nicht dem FA liegt, bringt hier ein einspruch denn etwas ?


      Kommt der bescheid nochmal als Papierform ? und könnte es sein das dort mehr steht als auf der onlineabholung ?
      Also zweck erläuterungen etc. ?
      Danke schon mal im vorraus.
      Hallo bose666,

      der Bescheid kommt auf alle Fälle in Papierform, nur der ist rechtswirksam und kann mit Einspruch angefochten werden. Dort stehen mit Sicherheit Erläuterungen zur Abweichung.
      Ebay meldet dem Finanzamt nichts, vielleicht ist deine Gewinnermittlung nicht korrekt gewesen. Was heißt Käufe, die nie eingegangen sind ? Hast du Waren verkauft, die der Käufer nicht bezahlt hat oder hat er die Ware zurückgesandt ?
      Das musst du natürlich entsprechend verbuchen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo bose666,

        der Bescheid kommt auf alle Fälle in Papierform, nur der ist rechtswirksam und kann mit Einspruch angefochten werden. Dort stehen mit Sicherheit Erläuterungen zur Abweichung.
        Ebay meldet dem Finanzamt nichts, vielleicht ist deine Gewinnermittlung nicht korrekt gewesen. Was heißt Käufe, die nie eingegangen sind ? Hast du Waren verkauft, die der Käufer nicht bezahlt hat oder hat er die Ware zurückgesandt ?
        Das musst du natürlich entsprechend verbuchen.

        Tschüß
        Ok. dann warte ich mal auf den papierbescheid, wobei ich mir nicht vorstellen kann, das auf dem mehr erläuterungen sind??

        Das FA hat rücksprache mit Ebay gehalten. und die haben denen einen höheren umsatz genannt als ich hatte.
        Es waren 545.- die ich an Käufer rücktritte hatte, so auch bei ebay eingeleitet, die ich also nie wirklich hatte.
        ich hatte die also auf meiner Gewinnermittlung nicht mit drauf stehen. da die transaktionen nie zu stande kam,(wurde direkt nicht bezahlt) also nichts zurück geschicktes.
        oder lag da der fehler nun bei mir. und ich hätte das irgendwie angeben müssen ? Ich dachte bei den artikeln bei denen ich nie geld erhalten habe, brauch ich erst gar nicht mit aufzuschreiben.
        Daher stimmt mein umsatz nicht mit dem erfragten überein.

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          #5
          AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

          Hallo bose666,

          ich kenne das von ebay so, das man eine Transaktion richtig rückgängig machen muss bzw. kann, dann fallen ja auch keine Gebühren an.
          Vielleicht liegt dort Problem.
          Auf alle Fälle solltest du mit deinem Finanzamt darüber reden.

          Tschüß

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            #6
            AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo bose666,

            ich kenne das von ebay so, das man eine Transaktion richtig rückgängig machen muss bzw. kann, dann fallen ja auch keine Gebühren an.
            Vielleicht liegt dort Problem.
            Auf alle Fälle solltest du mit deinem Finanzamt darüber reden.

            Tschüß
            Hallo.
            Genau so habe ich das gemacht aber ebay berechnet mir diese artikel trotzdem als umsatz. demnach zahl ich steuern für 545 euro die ich nie erhalten habe,
            Komisch oder ?

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              #7
              AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

              Hallo bose666,
              wegen der ebay-Verfahrensweise läuft das ja so, die eigentlichen Käufer müssten die Transaktion bestätigen, dass der Kauf nicht zustande kam, sonst könnte ja jeder plötzlich sagen, ich habe nicht verkauft, um die Gebühren zu sparen.
              Ich hatte diesen Fall so, privater Verkäufer hat die Sache nach Rücksprache zurückgenommen, ich habe sie nicht bezahlt. Dann kam die Mail, ich möchte bestätigen, dass der Verkauf bzw. Erwerb nicht zustande kam.

              Tschüß

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                #8
                AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

                Ob ebay es in den Umsatz mit reinnimmt oder nicht, ist doch eigtl. egal. Versteuert wird der Gewinn. Und mit Waren, die man zwar verkauft hat, aber nie das Geld dafür gesehen hat, macht man sicher keinen.

                Dieser Teil der Frage ist aber sicher keine Elster-Thema.

                Und wenn Abweichungen zwischen den Werbungskosten im Vergleich zwischen Bescheid und Berechnung ersichtlich sind, und diese nicht erläutert werden sollten, muss man entweder versuchen, diesen Posten anhand der Beträge auf die Spur zu kommen oder das FA fragen.

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                  #9
                  AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo bose666,
                  wegen der ebay-Verfahrensweise läuft das ja so, die eigentlichen Käufer müssten die Transaktion bestätigen, dass der Kauf nicht zustande kam, sonst könnte ja jeder plötzlich sagen, ich habe nicht verkauft, um die Gebühren zu sparen.
                  Ich hatte diesen Fall so, privater Verkäufer hat die Sache nach Rücksprache zurückgenommen, ich habe sie nicht bezahlt. Dann kam die Mail, ich möchte bestätigen, dass der Verkauf bzw. Erwerb nicht zustande kam.

                  Tschüß
                  Ja das ist mir schon klar. auch wenn ich in mein ebay konto schaue. sehe ich das diese auktionen abgebrochen waren.
                  also das ist ganz offiziell abgebrochen mit erstattung der verkaufsprovisionen !
                  aber trotzdem haben sie das nicht am umsatz wieder abgezogen und einen falschen betrag gemeldet. quasi 545 euro mehr umsatz als ich hatte.
                  reicht das bei einem einspruch das ich das ausdrucke und dem FA darlege (steht ja datum artikel und auktionsbetrag mit dabei) ?

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                    #10
                    AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

                    Hallo,

                    die Frage stellst du besser deinem FA. Das sagt dir dann schon was reicht und was nicht

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

                      Hallo,

                      also irgendwie kommt mir das alles doch recht seltsam vor, seit wann läuft die Buchführung - und damit indirekt die Steuererklärung - über Dritte?
                      Meinst du, beispielsweise ein Großhändler könnte anstatt eigene Konten zu führen einfach auf die von seinen Kunden verweisen? (bitte schauen sie doch bei XY, wieviel Umsatz ich mit ihm hatte)
                      Selbst mit dem Bankkonto geht das nicht (ala: mein Umsatz ist die Summe aller Geldeingänge:-), und nur mit einem Ebaykonto erst recht nicht.
                      Erstellst du überhaupt eine ordentliche Buchführung?

                      Außerdem frage ich mich, wieso das Finanzamt bei Ebay nachgeforscht hat? Da scheint doch ein Anfangsverdacht auf irgendetwas zu bestehen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Berechnung und Bescheid so unterschiedlich

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        also irgendwie kommt mir das alles doch recht seltsam vor, seit wann läuft die Buchführung - und damit indirekt die Steuererklärung - über Dritte?
                        Meinst du, beispielsweise ein Großhändler könnte anstatt eigene Konten zu führen einfach auf die von seinen Kunden verweisen? (bitte schauen sie doch bei XY, wieviel Umsatz ich mit ihm hatte)
                        Selbst mit dem Bankkonto geht das nicht (ala: mein Umsatz ist die Summe aller Geldeingänge:-), und nur mit einem Ebaykonto erst recht nicht.
                        Erstellst du überhaupt eine ordentliche Buchführung?

                        Außerdem frage ich mich, wieso das Finanzamt bei Ebay nachgeforscht hat? Da scheint doch ein Anfangsverdacht auf irgendetwas zu bestehen.

                        Stefan
                        ja mich hatte jemand gemeldet. und daher hatte das OFD schon die daten von ebay erhalten. diese stimmten aber nicht mit meinem tatsachen umsatz überein.
                        Und da das ein schwebender überlauf von privat verkäufen zu gewerblich war. hatte das dass FA eher im auge. aber ist wie gesagt alles bereits geklärt.

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