Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

    Ich bin allein erziehend mit einem Kind. Bis Mitte 2013 bekam das Kind Unterhalt vom Vater (ca. 100 Euro).

    Das Kindergeld bekomme ich ausgezahlt, die HÄLFTE davon wurde (wie üblich) auf die Unterhaltshöhe angerechnet, so dass aus vor Abzug knapp 200 Euro ca. 100 wurden.
    Also habe ich bislang - zB bei meiner ESt-Erklärung 2012 - in meiner Anlage Kind nur das halbe Kindergeld (hier 6 x 184 Euro = 1104 Euro) eingetragen.

    Seit Juni 2013 zahlt der Vater keinen Unterhalt mehr, weil er nicht kann (Einkommen zu gering), und muss es auch amtlich festgestellt nicht.

    Seit ebenfalls Juni 2013 bekommt das Kind statt dessen 180 Euro Unterhaltsvorschuss von der Stadt, der so berechnet wird:
    Mindestunterhalt 364 Euro
    abzgl. Kindergeld -184 Euro
    = Unterhaltsvorschuss 180 Euro

    Welchen Kindergeld-Betrag trage ich nun in der Anlage Kind ein?
    Für die ersten 5 Monate ist es klar: 5 x 184 durch 2 = 460 Euro.

    Aber dann?
    A) 7 x 184 = 1288, weil die andere Hälfte des KiG nicht mehr beim Vater angerechnet wird?
    B) 0 , weil das Kindergeld komplett vom Mindestunterhalt abgezogen wird?
    C) ?

    Vielen Dank im Voraus & Gruß!
    Tina

    #2
    AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist nirgendswo einzutragen.
    Das Kindergeld ist auf der Anlage Kind einzutragen
    Jedoch nicht das tatsächlich ausgezahlte Kindergeld, sondern nur der Anspruch auf Kindergeld.
    Und der ist der gleiche wie im Jahr zuvor, nämlich die Hälfte.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

      Danke für die Antwort.
      Hast Du auch eine Begründung?
      So lange der Vater Unterhalt zahlte, war es logisch mit der Hälfte des KiG. Da eine Hälfte des KiG eben auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts angerechnet wurde.
      Nun wird aber das GANZE KiG auf den Mindestunterhalt angerechnet.
      Ich würde verstehen, wenn A) ich trotzdem nun das ganze KiG eintragen müsste, weil das beim Unterhaltsvorschuss nicht zählt.
      Oder b) ich gar kein Kindergeld mehr eintragen soll.
      Aber die Hälfte????

      Gruß
      Tina

      Kommentar


        #4
        AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

        Hallo Bemano,

        Elster-Tester hat es geschrieben, es steht auch neben dem Eintrag auf der Anlage Kind -> Anspruch auf Kindergeld.
        Bei einer Einzelveranlagung hat also jedes Elternteil den hälftigen Anspruch.
        Ein Kind hat im Regelfall immer zwei leibliche Elternteile, machen Eltern eine gemeinsame Veranlagung kommt der volle Kindergeldanspruch rein.
        Also in deinem Fall 1104 Euro.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

          unabhänig davon, kannst du dir den halben Kinderfreibetrag des Vaters übertragen lassen, da er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen konnte. Zeile 38 Anlage Kind.

          Kommentar


            #6
            AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

            Danke für Eure Mühe, aber ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
            Der Vater zahlt keinen Unterhalt (Null komma null), also hat er auch keinen Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes.
            Oder sehe ich das falsch?

            Dass mit der Übertragung des Kinderfreibetrages ist auch lklar, aber mir geht es um den Eintrag des Kindergeldes.

            Gruß
            Tina

            Kommentar


              #7
              AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

              doch er hat den halben Anspruch, wird ja auch vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.

              Kommentar


                #8
                AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

                Hallo Bemano,

                der Anspruch auf Kindergeld entsteht, weil er der leibliche Vater ist und deshalb trägst du nur den hälftigen Anspruch ein, weil du die leibliche Mutter bist.
                Es kommt nicht darauf an ob man zahlt oder nicht, es reicht für den Anspruch der leibliche Vater oder die Mutter zu sein.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  doch er hat den halben Anspruch, wird ja auch vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.
                  NEIN, eben nicht. Vom Mindestunterhalt wird das GANZE Kindergeld abgezogen, das ist dann der Unterhaltsvorschuss.

                  Und danke, woanders habe ich gelesen, dass man nur Anspruch auf Kindergeld hat, wenn man auch Unterhalt zahlt/gibt.
                  Das tue im Moment ich, weil ich das Kind ja versorge und in meiner Wohnung unterbringe.
                  Das wäre mE ein zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, wenn man für null Leistung gegenüber dem Kind das halbe Kindergeld bekommt?
                  Aber wie schon gesagt, danke für Eure Mühe.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wie Kindergeld eintragen mit Unterhaltsvorschuss?

                    Zitat von Bemano Beitrag anzeigen
                    Seit ebenfalls Juni 2013 bekommt das Kind statt dessen 180 Euro Unterhaltsvorschuss von der Stadt, der so berechnet wird:
                    Mindestunterhalt 364 Euro
                    abzgl. Kindergeld -184 Euro
                    = Unterhaltsvorschuss 180 Euro
                    Du bekommst doch auch das ganze Kindergeld, oder? Man geht scheinbar davon aus dass die Hälfte des Unterhalts 364 Euro beträgt. 184 bekommst Du als Kindergeld und 180 um die Lücke zu füllen.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X