Ich bin allein erziehend mit einem Kind. Bis Mitte 2013 bekam das Kind Unterhalt vom Vater (ca. 100 Euro).
Das Kindergeld bekomme ich ausgezahlt, die HÄLFTE davon wurde (wie üblich) auf die Unterhaltshöhe angerechnet, so dass aus vor Abzug knapp 200 Euro ca. 100 wurden.
Also habe ich bislang - zB bei meiner ESt-Erklärung 2012 - in meiner Anlage Kind nur das halbe Kindergeld (hier 6 x 184 Euro = 1104 Euro) eingetragen.
Seit Juni 2013 zahlt der Vater keinen Unterhalt mehr, weil er nicht kann (Einkommen zu gering), und muss es auch amtlich festgestellt nicht.
Seit ebenfalls Juni 2013 bekommt das Kind statt dessen 180 Euro Unterhaltsvorschuss von der Stadt, der so berechnet wird:
Mindestunterhalt 364 Euro
abzgl. Kindergeld -184 Euro
= Unterhaltsvorschuss 180 Euro
Welchen Kindergeld-Betrag trage ich nun in der Anlage Kind ein?
Für die ersten 5 Monate ist es klar: 5 x 184 durch 2 = 460 Euro.
Aber dann?
A) 7 x 184 = 1288, weil die andere Hälfte des KiG nicht mehr beim Vater angerechnet wird?
B) 0 , weil das Kindergeld komplett vom Mindestunterhalt abgezogen wird?
C) ?
Vielen Dank im Voraus & Gruß!
Tina
Das Kindergeld bekomme ich ausgezahlt, die HÄLFTE davon wurde (wie üblich) auf die Unterhaltshöhe angerechnet, so dass aus vor Abzug knapp 200 Euro ca. 100 wurden.
Also habe ich bislang - zB bei meiner ESt-Erklärung 2012 - in meiner Anlage Kind nur das halbe Kindergeld (hier 6 x 184 Euro = 1104 Euro) eingetragen.
Seit Juni 2013 zahlt der Vater keinen Unterhalt mehr, weil er nicht kann (Einkommen zu gering), und muss es auch amtlich festgestellt nicht.
Seit ebenfalls Juni 2013 bekommt das Kind statt dessen 180 Euro Unterhaltsvorschuss von der Stadt, der so berechnet wird:
Mindestunterhalt 364 Euro
abzgl. Kindergeld -184 Euro
= Unterhaltsvorschuss 180 Euro
Welchen Kindergeld-Betrag trage ich nun in der Anlage Kind ein?
Für die ersten 5 Monate ist es klar: 5 x 184 durch 2 = 460 Euro.
Aber dann?
A) 7 x 184 = 1288, weil die andere Hälfte des KiG nicht mehr beim Vater angerechnet wird?
B) 0 , weil das Kindergeld komplett vom Mindestunterhalt abgezogen wird?
C) ?
Vielen Dank im Voraus & Gruß!
Tina
Kommentar