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Auswertstätigkeit - Kilometerberechnung

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    Auswertstätigkeit - Kilometerberechnung

    Hallo,

    ich habe mein Büro im Hauptsitz 1.Ort meiner Firma. Ich bin aber auch öfters in einem Nachbarort 2.Ort zur Besprechungen.
    Es gibt verschiedene Zenarien:

    1. Es kommt vor, das ich den ganzen Tag am 2.Ort tätig bin (das ist ja Einfach)

    2. Ich fahre morgens von zu Hause zum 2.Ort und fahren dann wieder zum 1. Ort. (Die Fahrt kann ich mir von meinen Arbeitgeber erstatten lassen 1.Ort - 2.Ort)

    3. Ich fahre vom 1.Ort zum 2. Ort und wieder zurück zum 1.Ort. (Da lasse ich mir dann nun die Fahrt erstatten, ist auch einfach)

    4. Ich fahre vom 1.Ort zum 2.Ort und dann nach Hause.

    Meine Frage ist, wie gehen ich jeweils mit den Fahrten von meiner Wohnung um bei den Fällen 2. und 4.???

    Wäre um Vorschläge dankbar.

    #2
    AW: Auswertstätigkeit - Kilometerberechnung

    Hallo,

    schau dir die Anlage N Seite 2 ab Zeile 48 an

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Auswertstätigkeit - Kilometerberechnung

      Die Fahrten zu Ort 2 bzw. von Ort 2 sind jeweils Dienstreisen welche du mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten ansetzen kannst, soweit diese nicht vom AG erstattet wurden.

      Bei deine Arbeitstagen zu Punkt 2 + 4 kannst du nur die halbe Entfernungspauschale geltend machen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte da diese grundsätzlich für den Hin- und Rückweg gilt du jedoch nur eine Fahrt hattest (die andere wurde ja als Reisekosten abgerechnet).

      Da ist am besten, du zählst alle Tage mit dieser Konstellation zusammen und setzt davon dann nur die Hälfte bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Auswertstätigkeit - Kilometerberechnung

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Die Fahrten zu Ort 2 bzw. von Ort 2 sind jeweils Dienstreisen welche du mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten ansetzen kannst, soweit diese nicht vom AG erstattet wurden.

        Bei deine Arbeitstagen zu Punkt 2 + 4 kannst du nur die halbe Entfernungspauschale geltend machen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte da diese grundsätzlich für den Hin- und Rückweg gilt du jedoch nur eine Fahrt hattest (die andere wurde ja als Reisekosten abgerechnet).

        Da ist am besten, du zählst alle Tage mit dieser Konstellation zusammen und setzt davon dann nur die Hälfte bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an.
        Ich stimme Beamtenschweiß zu, aber eine Anmerkung noch zum ersten Satz:

        Das "soweit nicht vom AG erstattet" stimmt nur im Ergebnis: Es sind die Werbungskosten VOR AG-Erstattung zu erklären und die AG-Erstattungen im passenden Feld wieder abzuziehen. Du läufst sonst Gefahr, dass das Finanzamt versehentlich Deine schon gekürzten Werbungskosten noch einmal kürzt, wenn es von den AG-Erstattungen Wind bekommt, bzw. das Finanzamt wird sich wundern, dass der AG nichts erstattet.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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