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Steuerbescheid wurde mit anderen Freibeträge und Kindergeldbeträgen errechnet

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    Steuerbescheid wurde mit anderen Freibeträge und Kindergeldbeträgen errechnet

    Hallo,

    die Kinderfreibeträge (und die Günstigerprüfung Freibetrag/Kindergeld) waren schon immer ein Buch mit sieben Siegeln für mich, aber dieses Jahr mus ich mal etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Ich habe 4 Kinder

    1. Sohn JG 1998, 2. Sohn JG 2001 aus 1. Ehe ,

    Vater zahlt Unterhalt, (also steht mir jeweils nur halber Kinderfreibetrag zu), ich habe in der Anlage Kind jeweils das halbe Kindergeld eingetragen a 1104 € und jeweils Zeile 40 angekreuzt

    3. Tochter 2009
    4. Tochter 2010

    Kind 3 und 4 aus der jetztigen Ehe, jeweils volles Kindergeld eingetragen, einmal 2280 und einmal 2580€ ohne Kreuze in Zeile 40 oder 38 (mein Mann und ich teilen die Freibeträge)

    In der Berechnung des zu versteuernden Einkommens von Elster wurde mir ausgewiesen

    für Kind 1 Freibetrag in Höhe von 4.824€

    für Kind 2 Freibetrag in Höhe von 4.824 €

    bei der Berechnung der Einkommenssteuer wurden dann noch 2208 € zugerechnet


    Nun habe ich den Bescheid vom FA mit folgenden Angaben zurück (und natürlich weniger als ich erhofft habe)


    dort wurde erläutert:

    Für Kind 1 wurde das Kindergeld oder vergleichbare Leistung mit 2208 € angesetzt.
    Für Kind 2 wurde das Kindergeld oder vergleichbare Leistung mit 2208 € angesetzt.


    Für 2 Kinder wurde ein Kinderfreibetrag nach §32 Abs. 6 EstG berücksichtigt.....
    Für weitere Kinder wurde die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums durch den Anspruch auf Kindergeld bewirkt. Die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens kommt insoweit nicht in Betracht.


    Laut Bescheid wurden Kinderfreibeträge in Höhe von 14.016 bei der Berechnung des zu versteurnden Einkommens angerechnet.

    (ich vermute dies sind die Freibeträge von a 7008 € für Kind 3 und 4)


    zur tariflichen Einkommenssteuer werden dann Kindergeld in Höhe von 4.416 € hinzugerechnet.

    (hier sind das vermutlich das volle Kindergeld für Kind 1 und 2 welches das FA angesetzt hat und ich nur das halbe Kindergeld eingetragen hatte)


    Nun weiß ich leider nicht warum das Elsterprogramm hier so anders rechnet als das FA, ich dachte die arbeiten damit auch.

    Aber gut kann mir jemand weiterhelfen, ob das FA so richtig rechnet oder ob ich eine Chance habe bei einem Widerspruch.

    Insbesondere ist das Kindergeld für Kind 1 und 2 mit voller oder halber Höhe einzutragen (ich verstehe die Hilfe so, daß ich nur das halbe Kindergeld eintragen darf)


    Hoffentlich versteht jemand was ich zu beschreiben versucht habe und kann mir helfen.

    #2
    AW: Steuerbescheid wurde mit anderen Freibeträge und Kindergeldbeträgen errechnet

    Das hier ist KEINE ELSTER-Frage, sondern eine rechtliche Frage.

    Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder an Ihren Steuerberater.

    Ggfs. kann durch ein Telefonat mit dem FA ein Einspruch vermieden werden.
    Mfg

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      #3
      AW: Steuerbescheid wurde mit anderen Freibeträge und Kindergeldbeträgen errechnet

      darf ich trotzdem nochmal nachfragen

      die Eintragungen für Kind 1 und 2 mit dem hälftigen Kindergeld sind richtig?
      und wenn ich den Betreuungsfreibetrag zu 100 % haben möchte, da die Kinder in meinem Haushalt leben, ist die Zeile 40 anzukreuzen?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbescheid wurde mit anderen Freibeträge und Kindergeldbeträgen errechnet

        Zitat von Bundymutter Beitrag anzeigen
        die Eintragungen für Kind 1 und 2 mit dem hälftigen Kindergeld sind richtig?
        und wenn ich den Betreuungsfreibetrag zu 100 % haben möchte, da die Kinder in meinem Haushalt leben, ist die Zeile 40 anzukreuzen?
        Frage 1: Ja. Beiden Elternteilen wird ein halber Kindergeldanspruch zugerechnet. Bei Übertragen des vollen Freibetrags (z.B. wenn der Unterhalt nicht geleistet wird), wird das volle Kindergeld einem Elternteil zugerechnet. Bei Übertragung des Betreuungsfreibetrags (Z40) ändert sich an der Hälftelung des Kindergeldanspruchs aber nicht.

        Frage 2: Ja.

        Insofern kann ich die im Steuerbescheid aufgeführten Berechnungsgrundlagen so nicht nachvollziehen.

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