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Ehepaar von Steuererklärung befreit. Gilt dies auch nach dem Tod eines Partners?

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    Ehepaar von Steuererklärung befreit. Gilt dies auch nach dem Tod eines Partners?

    Hallo,

    meine Eltern haben immer ihre Steuererklärung gemacht, auch als Renter. Zahlen mussten sie als Rentner aber nichts mehr.
    Irgendwann im letzten Jahrtausend haben sie vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, dass sie davon befreit sind (diese Befreiung hatte auch einen Namen, den hab ich aber vergessen).

    2013 ist mein Vater gestorben, und meine Mutter bekommt jetzt Witwenrente.

    Ich habe letztens bein Finanzamt angerufen, und gefragt ob meine Mutter jetzt wieder eine Erklärung abgeben muss. Man sagte mir, für 2013 und für 2014 wäre es egal (gilt wohl weoterhin der Splittingtarif). Auf meine expliziete Frage, was denn mit dem alten Schreiben von 1994 (oder so) wäre, habe ich nur ausweichende Antworten erhalten. Der Tenor war, ich solle zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen. Irgendwie hatte ich den Einduck, dass man mir irgendetwas unbedingt nicht sagen wollte.

    Naja, ich habe dann mal so gut es geht mit Elster-2013 eine Probe-Steuererklärung mit den Renteneinkünften von 2014 gemacht. Ergebnis: Es sind keine Steuern zu zahlen, auch nicht, wenn ich noch ein paar Tausender oben drauf lege.

    Und jetzt zur Frage:
    Sollten wir uns, durch Abgabe einer Steuererklärung, beim Finanzamt melden, oder sollten wir lieber sie Füße still halten, und abwarten, ob das Finanzamt meine Mutter zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. Viel Sinn macht eine Steuererklärung ja wohl nicht: Lohnsteuerhilfeverein bekommt ein paar Euronen, Mutter zahlt nix, Finanzamt hat Arbeit, Staat bekommt nix.

    Grüße
    bibabu

    #2
    AW: Ehepaar von Steuererklärung befreit. Gilt dies auch nach dem Tod eines Partners?

    Hallo,

    das wichtigste Vorweg: Ihr - bzw. deine Mutter - braucht nichts machen.

    Jetzt im Einzelnen:
    1. Ein Befreiung von der Einkommensteuer gibt es nicht. Das Finanzamt hat deinen Eltern sicher nur mitgeteilt, dass sie unter der Annahme, dass sich das Einkommen nicht großartig ändern wird (was bei ausschließlich Renteneinkünften ja auch die Regel ist), nicht erklärungspflichtig sind; das liegt insbesondere am Grundfreibetrag (aktuell so ca. 8350 Euro, Ehepaare 16700 Euro steuerpflichtiges Einkommen*).
    2. Es ist korrekt, dass für eine verwitwete Ehefrau weiterhin der Splittingtarif gilt (=doppelter Grundfreibetrag), und zwar für das Sterbejahr und das Folgejahr. Und da deine Mutter jetzt nicht mehr Rente hat als vorher beide zusammen (ja sogar weniger), wird sie sicher immer noch unter dem doppelten Grundfreibetrag liegen.
    3. Für 2015, also so Mitte 2016, würde ich nochmal mit Elster eine Erklärung mit den dann aktuellen Beträgen rechnen lassen, erst wenn dann eine Steuer herauskommt oder es sehr knapp wird (einfach mal 1000 Euro mehr Rente eintragen, den Trick kennst du ja bereits), musst du weiter sehen (und kannst auch gerne wieder hier nachfragen).

    *Vorsicht, das ist nicht gleich dem Einkommen oder der Rente, siehe Einkommensteuerbescheid oder Elsterberechnung

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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