Hallo,
Ich habe folgende Fragen:
1. Anlage V
Mein Mieter hat seine Miete vergangenes Jahr versehentlich doppelt bezahlt (Miete wurde sowohl durch ihn als auch die Freundin überwiesen)
Ich habe die doppelt bezahlte Miete zeitnah zurücküberwiesen.
Was mache ich mit diesen Zahlungsbewegungen in der Anlage V? Darf ich die beiden Buchungen komplett rauslassen oder muss ich diese sowohl als Einnahme als auch als Ausgabe berücksichtigen? Noch eine ähnliche Frage: ich habe nachträglich einen Nachlass auf eine Rechnung erhalten . Erhöht dieser Nachlass meine Mieteinnahmen oder reduziert dieser meine Ausgaben?
2. Anlage Kap
Ich hebe versehentlich ein Konto und ein Sparbuch mich freigestellt. Der Freistellungsauftrag wäre aber für alle Kapitalerträge ausreichend gewesen. Es ist jetzt also Kapitalertragsteuer + Soli abgezogen worden, aber keine Kirchensteuer, da ich die Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt hatte. Muss ich jetzt zwingend eine Anlage Kap erstellen (ist mir in Relation zu den Beträgen, um die es hier geht eigentlich zu aufwendig) oder darf ich auch darauf verzichten, da mir die gezahlten Steuern im Ergebnis ohnehin zurückerstattet würden?
Ich habe folgende Fragen:
1. Anlage V
Mein Mieter hat seine Miete vergangenes Jahr versehentlich doppelt bezahlt (Miete wurde sowohl durch ihn als auch die Freundin überwiesen)
Ich habe die doppelt bezahlte Miete zeitnah zurücküberwiesen.
Was mache ich mit diesen Zahlungsbewegungen in der Anlage V? Darf ich die beiden Buchungen komplett rauslassen oder muss ich diese sowohl als Einnahme als auch als Ausgabe berücksichtigen? Noch eine ähnliche Frage: ich habe nachträglich einen Nachlass auf eine Rechnung erhalten . Erhöht dieser Nachlass meine Mieteinnahmen oder reduziert dieser meine Ausgaben?
2. Anlage Kap
Ich hebe versehentlich ein Konto und ein Sparbuch mich freigestellt. Der Freistellungsauftrag wäre aber für alle Kapitalerträge ausreichend gewesen. Es ist jetzt also Kapitalertragsteuer + Soli abgezogen worden, aber keine Kirchensteuer, da ich die Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt hatte. Muss ich jetzt zwingend eine Anlage Kap erstellen (ist mir in Relation zu den Beträgen, um die es hier geht eigentlich zu aufwendig) oder darf ich auch darauf verzichten, da mir die gezahlten Steuern im Ergebnis ohnehin zurückerstattet würden?
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