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    Dienstreisen

    Hallo zusammen,
    ich bin ganz neu und hoffe ich finde hier Hilfe
    Die Suchfunktion habe ich bereits genutzt, aber keine wirkliche Antwort gefunden.
    Mein Mann / Beamter Telekom) muss ca. 5-6 mal im Jahr für 5 Tage dienstlich nach Darmstadt.
    Vor 2013 fanden diese Reisen nicht statt - daher ist es alles neu für mich

    Fahrt findet mit Dienstwagen statt. Hotel trägt Dienstherr.
    Mahlzeiten muss er alleine tragen.

    Er bekommt anschließend eine Reisekostenerstattung - die in keiner Relation steht ..nun ja.

    Wie und wo kann man die Mehrkosten eintragen? Gibt es eine Art Pauschale für die Zeiten die er nicht zu Hause ist?
    Anreise z.B. 9 Uhr bis 24 Uhr
    Dienstag - Donnerstag jeweils 24 Std und Freitag Abreise gegen 15 Uhr?

    Für Hilfe wäre ich dankbar
    Gruß Anke

    #2
    AW: Dienstreisen

    Es gibt für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen je nach Dauer der Abwesenheit gestaffelte Tagesätze. Die waren 2013 noch anders als aktuell 2014

    Wenn der Arbeitgeber auf dieser Basis Reisekosten erstattet, wovon ich fast ausgehe, gibt es nichts mehr vom Finanzamt zurück.

    Da hilft dann nur, sich außerhalb des Hotels günstig zu verpflegen oder zu fasten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Dienstreisen

      Danke Charlie für deine rasche Antwort.

      Nun ja - zwar aktuell 2014 - aber für 2 Tage hat er 2,40 Euro bekommen

      Wenn ich im Elster Programm Anlage N Zeile 56, den Wert von der Lohnsteuer aus Zeile 20 übernehme fragt das Programm mich ob es richtig ist?
      Das ich Erstattungen des Verpflegungen angegeben habe, aber keine Aufwendungen....

      Also 0 eingebe?

      Kommentar


        #4
        AW: Dienstreisen

        Die entsprechenden Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen findest du in § 9 Absatz 4 a Einkommensteuergesetz (EStG - Fassung 2014).
        Bis 2013 stand dies in § 4 Absatz 5 Nr. 5 EStG. Bei den von dir genannten Zeiten ist es aber unerheblich welche Rechtslage angewendet wird, da die Sätze insoweit gleich geblieben sind.

        Das wären je 12 € für An- und Abreise sowie je 24 € für Di-Do, Summe WK für eine Woche somit: 96 €



        Offtopic: Netter Nickname :-)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Dienstreisen

          @ Grinsekatze,

          Steuererklärungen für Aufwendungen ~ Dienstreisekosten ~ können im Steuerformular *** Anlage N *** gemacht werden.

          Anleitungen, zur Einkommensteuererklärung betreffend *** Anlage N *** gibt es Hier:

          www.mdf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/636919



          Die Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2013
          stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung.
          Durch einen Klick auf die Anleitung wird eine PDF-Datei geöffnet.
          Anleitung ESt 2013
          - zur Einkommensteuererklärung 2013 (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen

          Info: Pauscheinträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, werden in Anlage N ab Zeile 52 eingetragen.

          Kommentar


            #6
            AW: Dienstreisen

            Hallo,

            du brauchst doch die Pauschalen für 2013. 2014 ist doch gar nicht relevant.

            Verpflegungsmehraufwand 8 - 14 Std 6 €
            über 14 Std 12 €
            24 Std 24 €

            Das ganze gibst du inZeile 55 Feld 480 ein
            Aus Zeile 20 Anlage N Seite 1 trägst du in Zeile 56 Feld 490 den Wert ein

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Dienstreisen

              Vielen Dank.
              Wirklich weiter hilft einem das als Laien nicht. Diese Informationen hatte ich bereits im Vorfeld eingesehen. Dazu kommt...ich habe keine Zeile 52

              Kommentar


                #8
                AW: Dienstreisen

                Gewisse Grundkenntnisse sind halt von Nöten. Wer keine Papiererklärungen ausfüllen konnte, wird auch an Elsterformular scheitern. Ansonsten muss eine Kaufsoftware mit Beratungsfunktion erworben werden. Verwemdest Du überhaupt Elsterformular?

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                  #9
                  AW: Dienstreisen

                  Auf Seite 2 der Anlage N gibt es zumindest bei ElsterFormular den Abschnitt Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

                  Da trägt man die Adresse der regelmäßigen Arbeitsstätte ein, kreuzt Firmenwagen an, und macht die Angaben zu den Dienstreisen als Jahreswert in den Feldern vor Zeile 50
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Dienstreisen

                    danke Charlie der Groschen ist Gefallen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ))

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