AW: Ratenzahlung Umsatzsteuer
Die Vorsteuer ist in Kennzahl 66 der Umsatzsteuer-Voranmeldung einzutragen.
Ach so: hier gibt's keine Steuerberatung. Der Vorsteuerabzug ist in § 15 Umsatzsteuergesetz (hier: Absatz 1 Nr. 1) geregelt.
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Ratenzahlung Umsatzsteuer
Bei Ist-Versteuerung:
Ich habe einen PC auf Raten gekauft. Der Gesamtbetrag inkl. MWST wird in 10 Raten von meinem Konto abgebucht, d.h. die MWST habe ich nicht vorab komplett gezahlt. Die Rechnung über den Gesamtbetrag ist aber gestellt. Kann ich sofort die ges. Umsatzsteuer anmelden, oder muß ich das jeweils zum Abbuchungszeitpunkt in 10 Teilen tun?
Danke für die Hilfe
ChristophStichworte: -
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