Hallo miteinander!
Ich habe eine Frage zur Anlage Unterhalt und hoffe, dass mir vielleicht jemand hierbei helfen kann.
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
- eine verheiratete Person (Student, d.h. kein eigenes Einkommen) wurde von den Eltern 2013 finanziell unterstützt
- der Ehepartner der Person hat 2013 ebenfalls studiert, übte aber in den ersten 4-5 Monaten noch eine Tätigkeit aus
- Einkommen aus der Tätigkeit des Ehepartners beträgt etwa 10.000,- (d.h. unter dem Grundfreibetrag für Ehepaare)
Meine Frage ist nun: Der Höchstbetrag für eine bedürftige Person beläuft sich auf 8130,- Ist es dann so wie beim Grundfreibetrag, dass sich der Höchstbetrag bei Ehepaaren verdoppelt und die Eltern dadurch dann die finanzielle Unterstützung geltend machen können?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücken konnte...???
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus!
Ich habe eine Frage zur Anlage Unterhalt und hoffe, dass mir vielleicht jemand hierbei helfen kann.
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
- eine verheiratete Person (Student, d.h. kein eigenes Einkommen) wurde von den Eltern 2013 finanziell unterstützt
- der Ehepartner der Person hat 2013 ebenfalls studiert, übte aber in den ersten 4-5 Monaten noch eine Tätigkeit aus
- Einkommen aus der Tätigkeit des Ehepartners beträgt etwa 10.000,- (d.h. unter dem Grundfreibetrag für Ehepaare)
Meine Frage ist nun: Der Höchstbetrag für eine bedürftige Person beläuft sich auf 8130,- Ist es dann so wie beim Grundfreibetrag, dass sich der Höchstbetrag bei Ehepaaren verdoppelt und die Eltern dadurch dann die finanzielle Unterstützung geltend machen können?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücken konnte...???
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus!
Kommentar