Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Seit Jahren gebe ich meine Steuererklärung über Elster ab. Es hat auch immer, bis auf minimale Beträge, mit dem Finanzamt übereingestimmt.
Auch sind meine Angaben jedes Jahr (bis natürlich die Beträge) immer gleich, weil sich bei mir eigentlich nichts ändert.
In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden mir bei den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen immer 4700 € abgezogen. Von Elster so berechnet und vom Finanzamt durch Bescheid bestätigt.
Nun bei meiner Steuererklärung 2013 wurde von Elster bei der Steuerberechnung wieder diese 4700 € abgezogen, aber vom Finanzamt auf einmal nur 4002 €. Ich habe beim Finanzamt angerufen,
wobei die Frau mir erklärte, dass die Berechnung von Elster nicht richtig sein kann, ihre Berechnung aber richtig ist. Und ich solle zum Steuerberater.
Ich habe die neueste Version von Elster und habe Spaßeshalber die Erklärung nochmal eingegeben. Das Ergebnis ist das Gleiche. 4700 € Abzug.
Hier die Berechnung von Elster für 2013: Auch 2010, 2011 und 2012 sieht es so aus.
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 2.095
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 293
Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.388. . . 2.388
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 3.173
Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 4.700. . . . -4.700
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Kalenderjahr 2013 geleistete Zuwendungen
nach §10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713
im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . 713 . . . . 713
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 135
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -848
Hier die Berechnung vom Finanzamt 2013:
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.200
Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG . . . . . . . -4.200
verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . . 5.561
abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.668 . -2.668
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.893
davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.334 . 1.334
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . 4.002 . . . . . . . . . 4.002
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
Zuwendungen nach § 10b EStG . . . . . . . . . . . . . . . 713
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -848
Und hier der Vergleich:
Sonderausgaben erkl. Daten lt. Bescheid
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 4.700 . . . . . . . . . . . . 4.002 . . . . . -698
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . . 848 . . . . . . . . . . . . . 848
Wo liegt nun der Fehler ? Diese 698 € weniger Abzug machen Netto 174 € aus.
Vielleicht kann einer das Rätsel lösen. Ich selbst bin im Steuerrecht leider nicht sehr firm.
Gruß
ich habe da mal eine Frage. Seit Jahren gebe ich meine Steuererklärung über Elster ab. Es hat auch immer, bis auf minimale Beträge, mit dem Finanzamt übereingestimmt.
Auch sind meine Angaben jedes Jahr (bis natürlich die Beträge) immer gleich, weil sich bei mir eigentlich nichts ändert.
In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden mir bei den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen immer 4700 € abgezogen. Von Elster so berechnet und vom Finanzamt durch Bescheid bestätigt.
Nun bei meiner Steuererklärung 2013 wurde von Elster bei der Steuerberechnung wieder diese 4700 € abgezogen, aber vom Finanzamt auf einmal nur 4002 €. Ich habe beim Finanzamt angerufen,
wobei die Frau mir erklärte, dass die Berechnung von Elster nicht richtig sein kann, ihre Berechnung aber richtig ist. Und ich solle zum Steuerberater.
Ich habe die neueste Version von Elster und habe Spaßeshalber die Erklärung nochmal eingegeben. Das Ergebnis ist das Gleiche. 4700 € Abzug.
Hier die Berechnung von Elster für 2013: Auch 2010, 2011 und 2012 sieht es so aus.
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 2.095
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 293
Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.388. . . 2.388
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 3.173
Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 4.700. . . . -4.700
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Kalenderjahr 2013 geleistete Zuwendungen
nach §10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713
im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . 713 . . . . 713
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 135
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -848
Hier die Berechnung vom Finanzamt 2013:
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.200
Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG . . . . . . . -4.200
verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . . 5.561
abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.668 . -2.668
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.893
davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.334 . 1.334
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . 4.002 . . . . . . . . . 4.002
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
Zuwendungen nach § 10b EStG . . . . . . . . . . . . . . . 713
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -848
Und hier der Vergleich:
Sonderausgaben erkl. Daten lt. Bescheid
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 4.700 . . . . . . . . . . . . 4.002 . . . . . -698
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . . 848 . . . . . . . . . . . . . 848
Wo liegt nun der Fehler ? Diese 698 € weniger Abzug machen Netto 174 € aus.
Vielleicht kann einer das Rätsel lösen. Ich selbst bin im Steuerrecht leider nicht sehr firm.
Gruß
Kommentar