Zitat von Susi-Harry
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Im Trennungsjahr und darüberhinaus bis zur ausgesprochenen Scheidung besteht ein Auskunfsrecht notfalls über das Familiengericht hinsichtlich des steuerpflichtigen und sonstigen Einkommens zur Festlegung des Trennungsunterhalts und ggf. nachehelichen Unterhalts. Auch Jahre später wird das Einkommen wegen des Versorgungsausgleichs offengelegt.
Warum also sollte jemand mit den technischen Möglichkeiten der Steuererklärung versuchen, etwas zu verheimlichen, was so unumwindbar offenbart werden muss?
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