AW: KV beim Wechsel vom AN zum Selbständigen
Hast Du Dein Versicherungsunternehmen ermächtigt die Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und hat das deine ID-Nummer ? Solltest Du tun, da sonst niedrigere Höchstbeträge gelten.
Darauf basierend übermittelt die Krankenversicherung die Daten elektronisch an das Finanzamt und schickt Dir darüber einen Beleg. Da steht genau drauf, was wo rein kommt.
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AW: KV beim Wechsel vom AN zum Selbständigen
Die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab dem 01.10. kommen auf Seite zwei der Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 31, Kennzahlen 350 bis 355).
Belege musst du dazu normalerweise nicht einreichen, da die Krankenkassen verpflichtet sind diese Daten elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln und der Sonderausgabenabzug auch nur zulässig ist, wenn du dieser Übermittlung nicht widersprochen hast (§ 10 Absatz 2 + 2a Einkommensteuergesetz).
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KV beim Wechsel vom AN zum Selbständigen
Hallo,
bis 30.09 war ich als Arbeitnehmer tätig. Die entsprechenden Anaben zu den Versicherungen lt LStB jabe ich schon gemacht.
Im November habe ich mein eigenes Unternehmen gegründet und bin bei derselben Krankenkasse geblieben, die KV- und PV-Kosten trage ich aber nun selbst . Wo trage ich das ein? Müssen meine Zahlungen nachgewiesen werden? (Am anfang habe ich "Belege werden nicht nachgereicht." angekreuzt)
Wäre ganz dankbar für eure Hilfe!
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