Hallo,
normalerweise dürfen die Kosten einer Zweitausbildung ja ausschließlich als Werbungskosten abgesetzt werden, solange die Erstausbildung in einem Land der EU/EWR abgeschlossen wurde.
In meinem Fall ist der Sachverhalt nun etwas komplizierter: Meine Frau ist Ausländerin und besitzt als Erstausbildung einen Hochschulabschluss aus Brasilien, also außerhalb der EU/EWR, und führt zur Zeit in Deutschland eine weitere (Zweit-)ausbildung durch. Kann diese Ausbildung nun bei den Sonderausgaben steuerlich absetzbar gemacht werden, da der brasilianische Hochschulabschluss nicht als Erstausbildung gerechnet wird?
Schon einmal vielen Dank für die Hilfe!
ak01
normalerweise dürfen die Kosten einer Zweitausbildung ja ausschließlich als Werbungskosten abgesetzt werden, solange die Erstausbildung in einem Land der EU/EWR abgeschlossen wurde.
In meinem Fall ist der Sachverhalt nun etwas komplizierter: Meine Frau ist Ausländerin und besitzt als Erstausbildung einen Hochschulabschluss aus Brasilien, also außerhalb der EU/EWR, und führt zur Zeit in Deutschland eine weitere (Zweit-)ausbildung durch. Kann diese Ausbildung nun bei den Sonderausgaben steuerlich absetzbar gemacht werden, da der brasilianische Hochschulabschluss nicht als Erstausbildung gerechnet wird?
Schon einmal vielen Dank für die Hilfe!
ak01
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