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AHW Arbeitnehmerbeiträge zu hoch

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    AHW Arbeitnehmerbeiträge zu hoch

    Hallo zusammen,

    Ich hab wie in den letzten Jahren nach der Steuerberchnung folgenden AHW

    AHW Abbruch-Hinweise
    Hauptvordruck: Die von Ihnen erklärten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen den maximal
    zulässigen Betrag im Vergleich zu den geltend gemachten Beiträgen zur Krankenversicherung und
    sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

    Was kann das sein ?

    Grüße

    #2
    AW: AHW Arbeitnehmerbeiträge zu hoch

    Hallo Wildus,

    Tippfehler - fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung - fehlerhafte Krankenkassenbescheinigung . . .

    Solange Sie nicht mitteilen möchten, in welchen Formularfeldern Sie welcher Art Eintragungen vorgenommen haben, werden wir hier die Glaskugel polieren - und auf den Ausgang des Dienstagspiels wetten.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: AHW Arbeitnehmerbeiträge zu hoch

      Hallo !

      Ich dachte das ist ein bekannter Fehler. Da man aus der Steuererklärung hier alles von Hand eintippen muss ist das doch sehr mühsam.

      Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und zahle dort den Höchstbeitrag, das dürfte doch nicht so ungewöhnlich sein.

      In der Anlage N übertrage ich die Werte aus der ETin

      Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV 3830 EUR
      Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen PV 504,62 EUR
      Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen KV 3449 EUR
      Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen PV 484 EUR


      Wenn ich jetzt bei den Arbeitnehmerbeiträgen 2000 EUR bei KV und 200 EUR bei PV eintrage dann berechnet er die Steuer.
      Was stimmt da nicht.

      Grüße

      Wildus

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        #4
        AW: AHW Arbeitnehmerbeiträge zu hoch

        Hallo,

        In der Anlage N übertrage ich die Werte aus der ETin
        Sie meinen wahrscheinlich mit ETin die Lohnsteuerbescheinigung.
        Wenn da konkrete bescheinigte Werte vorliegen,
        warum ändern Sie die auf andere niedrigere?

        Die große nicht plausible Abweichung wird zu Recht angemeckert.

        Edit:
        die ETIN braucht nicht mehr eingetragen werden, sie ist seit 2010 obsolet.
        Falls von ElsterFormular als grüner Hinweis angemerkt wird, kann man wegklicken.
        Zuletzt geändert von Basteltyp; 10.07.2014, 21:34.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: AHW Arbeitnehmerbeiträge zu hoch

          Zitat von Wildus Beitrag anzeigen
          Ich dachte das ist ein bekannter Fehler. Da man aus der Steuererklärung hier alles von Hand eintippen muss ist das doch sehr mühsam.

          Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und zahle dort den Höchstbeitrag, das dürfte doch nicht so ungewöhnlich sein.

          In der Anlage N übertrage ich die Werte aus der ETin

          Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV 3830 EUR
          Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen PV 504,62 EUR
          Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen KV 3449 EUR
          Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen PV 484 EUR
          Erstens sind wir keine Hellseher. Dass es keine Pflichtversicherung in der GKV ist, konnte man vermuten, aber schon die Info ob es sich um eine freiwillige gesetzliche oder private Versicherung handelt, fehlte. Es mag ja mühsam sein, dass abtippen zu müssen, aber du willst ja auch, dass sich Leute hier die Mühe machen, dir zu antworten.

          Zweitens ist eTIN die Abkürzung für electronic Taxpayer Identification Number und wird aus Name und Geburtsdatum gebildet, mittlerweile wegen der Steuer-ID praktisch bedeutungslos. Die eTIN ist nicht die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, und es bringt wenig Sinn, Abkürzungen, deren Bedeutung man nicht kennt, für andere Dinge zu verwenden. Das verwirrt nur.

          Und zur Sache: Die Einträge in der LStB sind falsch. Bei einem freiwillig in der GKV versicherten zahlt der AG steuerfreie Zuschüsse und der AN zahlt den GKV-Beitrag komplett, entweder zahlt er selbst an die GKV (Selbstzahler) oder der AG führt den Gesamtbeitrag direkt an die GKV ab.

          In jedem Fall landen die AG-Zuschüsse zu GKV/PV in Zeile 24a/c.
          Bei Selbstzahlern sind 25/26 leer und die Eintragungen müssen in der Anlage Vorsorgeaufwand selbst eingetragen werden. Führt der AG die Beiträge an die GKV ab, so steht in 25/26 der Gesamtbeitrag zu GKV bzw. PV.

          Sage also deinem AG, dass er dir Unsinn bescheinigt hat. Es gab VZ, bei denen die FA-Software solche Fehleintragungen automatisch korrigiert hat, ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.

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            #6
            AW: AHW Arbeitnehmerbeiträge zu hoch

            Hallo zusammen !

            Zuerst mal Danke für euer Verständnis. Es ist halt eine etwas andere Sichtweise. Wenn man freiwillig versichert ist zahlt man den ganzen KV /PV Versicherungsbetrag an die Krankenkasse. Das ist dann der Arbeitnehmerbeitrag. Und vom Arbeitgeber erhalte ich die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse.

            Wenn man das so sieht dann ists klar und dann wirds auch richtig berechnet.

            Doch für mich sind die Arbeitnehmerbeiträge nun mal die Differenz daraus. Also einfach nicht eindeutig beschrieben. Aber das habe ich schon oft gemerkt, dass Buchhalter und Finanzbeamte manchmal eine andere Sichtweise als Techniker haben. :-)))

            Aber trotzdem vielen Dank.

            Wildus

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              #7
              AW: AHW Arbeitnehmerbeiträge zu hoch

              Zitat von Wildus
              Doch für mich sind die Arbeitnehmerbeiträge nun mal die Differenz daraus. Also einfach nicht eindeutig beschrieben. Aber das habe ich schon oft gemerkt, dass Buchhalter und Finanzbeamte manchmal eine andere Sichtweise als Techniker haben.
              Nun bin ich eher Techniker als Buchhalter, trotzdem habe ich es begriffen.

              Tatsächlich kann ich der Behauptung des BMF, dass die Hersteller der Lohnabrechnungsprogramme bei dem Schlamassel 2011 die Ausfüllhinweise nicht richtig gelesen hätten, nicht folgen, denn diese waren sehr missverständlich.

              Aber drei Jahre später sollte eigentlich jeder AG mal den Schuss gehört haben, egal ob er für die Lohnbuchhaltung auf DATEV, SAP und Co vertraut oder er seine LStB selber strickt. Insbesondere ging die Problematik mit für freiwillig in der GKV versicherte falsch ausgefüllten LStB für den VZ 2010 damals groß durch die allgemeine Tagespresse.

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