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  • reckoner
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Hallo,

    zumindest bei der Umsatzsteuererklärung sollte man schon bei der Wahrheit bleiben. Denn die 17.500 Euro gelten bei Aufnahme der Tätigkeit mitten im Jahr auch nur anteilig.

    Das nur mal grundsätzlich - bei dir, Escad, ist das aber nicht so wichtig, mit 7.000 Euro wärst du wohl auch bei einem vollen Jahr Kleinunternehmer.

    Stefan

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  • Escad
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Warum willst Du unbedingt so tun als hättest Du nicht das ganze Jahr angegeben? Ich dachte es wäre von Januar bis Mai eh nix gewesen. Dann kannst Du doch die Monate auch noch mit angeben :-o
    Hab ich im Endeffekt auch gemacht. Danke das man sich so Gedanken um mich macht

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Zitat von Escad Beitrag anzeigen
    Ich hab in der EUR einfach den 01.06.13 bis Ende Dezember eingetragen.
    Warum willst Du unbedingt so tun als hättest Du nicht das ganze Jahr angegeben? Ich dachte es wäre von Januar bis Mai eh nix gewesen. Dann kannst Du doch die Monate auch noch mit angeben :-o

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  • Escad
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    >>>Meine Einnahmen lagen bei knapp über 7000€, also deutlich drunter.

    Dann brauchst du dir für das Jahr keine Mühe geben (mit Vorsorgeaufwendungen etc.), solange Elster dir Null Steuern ausrechnet ist alles gut.
    Die EUR würde ich aber trotzdem vollständig ausfüllen, auch damit es zu den nächsten Jahren passt (sonst fragt das Finanzamt dann vielleicht, warum du plötzlich so hohe Ausgaben hast, war doch im letzten Jahr nicht so).


    >>>Meine Berechnung ist aber nur für 6 Monate da das Gewerbe zum Jahreswechsel erst 6 Monate alt war. Und EÜR für das komplette Wirtschaftsjahr anzugeben wäre dann doch ungünstig oder?

    Steuern sind immer auf ein ganzes Jahr bezogen. Aber warum sollte das ungünstig sein? Im Zweifel ist es sogar besser (z.B. kommt fast niemand in 2 Monaten über den Grundfreibetrag).


    >>>Ich bin doch von der Umsatzsteuer befreit oder nicht? Verstehe nicht ganz was du damit meinst.

    Trotzdem musst du aber eine Umsatzsteuererklärung einreichen (möglichst mit Umsätzen unter 17.500 Euro, klar). Ist aber ganz einfach, schau dir das Formular mal an, maßgeblich für dich ist eigentlich nur die erste Seite.

    Stefan
    Hallo,

    EUR ist ausgefüllt und Elster kommt wirkloch auf 0,00€ das liest man doch gern. Wobei ich ja lieber mehr verdient hätte

    Ich hab in der EUR einfach den 01.06.13 bis Ende Dezember eingetragen. Das macht es dann in diesem Jahr einfacher wenn EUR und die Einkommenssteuererklärung die selben Zeiträume haben.

    Danke für den Hinweis mit der Umsatzsteuererklärung das hatte ich nicht auf dem Schirm!!!

    Und danke an alle für die Hilfe. Ich glaube jetzt bekomme ich es hin

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Hallo,

    >>>Meine Einnahmen lagen bei knapp über 7000€, also deutlich drunter.

    Dann brauchst du dir für das Jahr keine Mühe geben (mit Vorsorgeaufwendungen etc.), solange Elster dir Null Steuern ausrechnet ist alles gut.
    Die EUR würde ich aber trotzdem vollständig ausfüllen, auch damit es zu den nächsten Jahren passt (sonst fragt das Finanzamt dann vielleicht, warum du plötzlich so hohe Ausgaben hast, war doch im letzten Jahr nicht so).


    >>>Meine Berechnung ist aber nur für 6 Monate da das Gewerbe zum Jahreswechsel erst 6 Monate alt war. Und EÜR für das komplette Wirtschaftsjahr anzugeben wäre dann doch ungünstig oder?

    Steuern sind immer auf ein ganzes Jahr bezogen. Aber warum sollte das ungünstig sein? Im Zweifel ist es sogar besser (z.B. kommt fast niemand in 2 Monaten über den Grundfreibetrag).


    >>>Ich bin doch von der Umsatzsteuer befreit oder nicht? Verstehe nicht ganz was du damit meinst.

    Trotzdem musst du aber eine Umsatzsteuererklärung einreichen (möglichst mit Umsätzen unter 17.500 Euro, klar). Ist aber ganz einfach, schau dir das Formular mal an, maßgeblich für dich ist eigentlich nur die erste Seite.

    Stefan

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  • Escad
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo Escad,
    wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du auch eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob du noch die Voraussetzungen erfüllst.

    Tschüß
    Ich bin doch von der Umsatzsteuer befreit oder nicht? Verstehe nicht ganz was du damit meinst.

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  • Escad
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Hallo Stefan,

    ja ich meine den Grundfreibetrag. Meine Einnahmen lagen bei knapp über 7000€, also deutlich drunter. Und da sind die Betriebsausgaben noch nicht ein mal von Abgezogen. Also ist das eigentlich alles überflüssig? Meine Berechnung ist aber nur für 6 Monate da das Gewerbe zum Jahreswechsel erst 6 Monate alt war. Und EÜR für das komplette Wirtschaftsjahr anzugeben wäre dann doch ungünstig oder?

    Gruß Escad

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Zitat von Escad Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich sitze an meiner ersten Steuererklärung und komme bei einigen Punkten nicht weiter. Ich habe zwar schon viele hilfreiche Dinge hier im Forum gelernt, aber einiges fehlt leider noch. Also los...

    Ich habe den Hauptdruck vollständig ausgefüllt und befasse mich gerade mit den Anlagen. Generell bin ich Freiberuflich tätig, und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Gruß Escad
    Hallo Escad,
    wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du auch eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob du noch die Voraussetzungen erfüllst.

    Tschüß

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Hallo,

    >>>Kann man bei so kleinen Beträgen gar keine Werbungskosten angeben?

    Doch, natürlich (nennt sich dort aber Betriebsausgaben).


    >>>Und was ist mit der Anlage Vorsorgeaufwendungen für die Versicherungsbeiträge?

    Auch die solltest du ausfüllen.


    >>>Da meine Einnahmen unter dem Einkommenssteuersatz liegen

    Was meinst du damit?
    Wenn du den Grundfreibetrag meinst, dann erübrigen sich die beiden Fragen oben (du kannst zwar absetzen, aber es bringt wahrscheinlich nichts, weniger als Null Steuern geht nicht, erst wenn du ins Minus kommst, wird es wieder anders).


    >>>Also könnte ich EÜR mitschicken, damit das FA direkt sieht wie ich meinen Gewinn errechnet habe!? Das ist glaube ich einfacher als Irgendwelche gesonderten Excel Tabellen.

    Sehe ich auch so.


    >>>Bei den Ausgaben für EÜR kann ich da einfach alles zum vollen Kaufpreis eintragen...

    Ja, du trägst deine wirklichen Ausgaben ein (incl. Steuern, und was weiß ich noch).

    Stefan

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  • Escad
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Also könnte ich EÜR mitschicken, damit das FA direkt sieht wie ich meinen Gewinn errechnet habe!? Das ist glaube ich einfacher als Irgendwelche gesonderten Excel Tabellen. Vorsorgeaufwand kümmer ich mich dann jetzt mal direkt drum.

    Bei den Ausgaben für EÜR kann ich da einfach alles zum vollen Kaufpreis eintragen oder nur die Mwst oder einen Prozentsatz davon oder eine Pauschale? Oder ist das unterschiedlich je nach dem was ich gekauft habe? Also beispielsweise für Breifmarken oder eine neue Externe Backup Festplatte.

    Versteht man was ich meine? Ich hoffe es

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Freelancer Steuererklärung

    richtig ist, dass du die Anlage EÜR nicht verwenden musst, wenn deine Einnahmen unter 17.500 Euro liegen, du kannst aber. Irgendwie musst den Gewinn (=Einnahmen-Ausgaben) ja ermitteln. Notfalls reicht auch eine excel-Tabelle oder ein Blatt Papier. Dass müsstest du dann gesondert übermitteln. In die Anlage S kommt nur das Ergebnis der Berechnung der Gewinn.

    Anlage Vorsorgeaufwand, ja, warum nicht?

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  • Escad
    hat ein Thema erstellt Freelancer Steuererklärung.

    Freelancer Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich sitze an meiner ersten Steuererklärung und komme bei einigen Punkten nicht weiter. Ich habe zwar schon viele hilfreiche Dinge hier im Forum gelernt, aber einiges fehlt leider noch. Also los...

    Ich habe den Hauptdruck vollständig ausgefüllt und befasse mich gerade mit den Anlagen. Generell bin ich Freiberuflich tätig, und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Also ist Formular EÜR schon einmal hinfällig richtig? Also muss ich doch eigentlich nur Anlage S ausfüllen und dort den Gewinn eintragen oder? Da meine Einnahmen unter dem Einkommenssteuersatz liegen ist das dann doch eigentlich alles oder oder? Kann man bei so kleinen Beträgen gar keine Werbungskosten angeben? Und was ist mit der Anlage Vorsorgeaufwendungen für die Versicherungsbeiträge?

    Ich hoffe das ist jetzt nicht zu verwirrend und danke schon ein mal für die Hilfe

    Gruß Escad
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