Hallo Allerseits!
Ich bräuchte kurz euren Rat:
Ein Beispiel: ich habe in Monat x insgesamt x Produkte aus Deutschland gekauft und diese mit dem Gewinn X an einen Kunden im Nicht-Eu-Ausland verkauft.
Folgendes würde ich jetzt in ELSTER eintragen:
1er Nettoumsatz wird in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingetragen undzwar bei: "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug z. B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nr. 2 bis 7 UStG 43 Bemessungsgrundlage (volle Euro)"
2: Und bei "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG) 66 Steuer (Euro, Cent)" gebe ich die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmen ab. Die von mir bezahlte Umsatzsteuer auf allen relevanten Quittungen und Rechnungen ziehe ich ab und trage den Betrag hier ein.
Wars das?
Danke im Voraus
Ich bräuchte kurz euren Rat:
Ein Beispiel: ich habe in Monat x insgesamt x Produkte aus Deutschland gekauft und diese mit dem Gewinn X an einen Kunden im Nicht-Eu-Ausland verkauft.
Folgendes würde ich jetzt in ELSTER eintragen:
1er Nettoumsatz wird in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingetragen undzwar bei: "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug z. B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nr. 2 bis 7 UStG 43 Bemessungsgrundlage (volle Euro)"
2: Und bei "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG) 66 Steuer (Euro, Cent)" gebe ich die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmen ab. Die von mir bezahlte Umsatzsteuer auf allen relevanten Quittungen und Rechnungen ziehe ich ab und trage den Betrag hier ein.
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