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Steuerbescheid kann trotz Mitteilung nicht abgerufen werden

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    #16
    AW: Steuerbescheid kann trotz Mitteilung nicht abgerufen werden

    Hallo, einen Fehler des FA würde ich ausschliessen, denn meine Erklaerung fuer 2010 am 07.11.2011 gesendet stellt mir unter Extras Steuerbescheiddaten darstellen oder Steuerbescheiddaten vergleichen auch heute alles dar.

    Meine berichtigte Erklaerung 2009 wurde am 02.03.2014 um 06:16 Uhr uebermittelt und kann unter Extras auch alles darstellen.
    Ist der AdobeReader nicht Standart fuer pdf- Dateien?

    Zitat von Papa_Peter Beitrag anzeigen
    Hab dasselbe Problem wie die Nutzer vorher.
    Die an das FA versandte Datei mit StE 2013 ist ordnungsgemäss versand worden.
    Das wird auch im grünen Balken oberhalb beschrieben.
    Am 21.07. traf besagte Mail ein, mit dem Hinweis die Steuerdaten abholen zu können.
    Der enstprechende Teil des Fensters ist auch aktiv.
    Also angeklickt und das Prozedere beginnt.

    Nachdem alles fertig ist, bekomme ich jedoch die Meldung, dass keine (neuen) Daten zur Vefügung stehen.

    Es ist nur diese Datei an das FA übermittelt worden, steht ja auch so im Balken drin. (Auch erkennbar am Datum der Speicherung der Zeitpunkt der Speicherung der Datei ist identisch mit der der Uebermittlung an das FA)

    Und ja es ist die Datei mit dem Haken im Umschlag.

    Und ja, es steht auch darauf "nicht mehr editierbar".

    Liegt da ein Fehler im FA vor?

    Besten Dank vorab

    Peter
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #17
      AW: Steuerbescheid kann trotz Mitteilung nicht abgerufen werden

      Danke für die rasche Antwort.

      Ich kann aber das ganze so weder nachvollziehen noch bestätigen.

      Der Reihe nach.

      Die Erklärung von 2012 ist ebenfalls online an das FA versand worden und dort ist eine Abholung der Daten (ist ja auch über 6 Monate her) nicht mehr möglich.

      Der Adobe Reader ist schon Standard, kenne ehrlich gesagt auch im Moment nichts anderes.

      Ich glaube wir werden das Problem jetzt auch nicht klären können. Meine Frau wird da morgen beim FA nochmal anrufen und nachfragen. Dann werden wir wohl schlauer sein.

      Nochmals Danke

      P.S.
      Glaube mich zu erinnern, dass wir einen ähnlichen Fall schon einmal hatten, dass zwar das Mail schon da war, aber die Daten im FA noch nicht bereitgestellt waren.

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        #18
        AW: Steuerbescheid kann trotz Mitteilung nicht abgerufen werden

        Hast Du das schon probiert, im Menü Extras: Steuerbescheiddaten darstellen?

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          #19
          AW: Steuerbescheid kann trotz Mitteilung nicht abgerufen werden

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Hast Du das schon probiert, im Menü Extras: Steuerbescheiddaten darstellen?
          Beide Zeilen sind inaktiv
          "Steuerbescheiddaten darstellen"
          "Steuerbescheiddaten mit Steuererklärung vergleichen"


          Eigenlich logisch, weil was will ich vergleichen wenn ich nichts habe.
          (Ironie an) Wäre wohl wie Aepfel mit Birnen... (Ironie aus)

          Danke für den Tip

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            #20
            AW: Steuerbescheid kann trotz Mitteilung nicht abgerufen werden

            Hallo,

            >>>Beide Zeilen sind inaktiv

            Ich denke, es ist - wie so oft - die falsche Datei. Hast du vielleicht noch weitere Erklärungen gesendet?


            >>>Eigenlich logisch, weil was will ich vergleichen wenn ich nichts habe.

            Sorry, aber du scheinst nicht verstanden zu haben, was dieser Vergleich ist.


            Und grundsätzlich: Nur der per Post kommende Bescheid ist der gültige, also einfach 1-2 Tage warten.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              AW: Steuerbescheid kann trotz Mitteilung nicht abgerufen werden

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              >>>Beide Zeilen sind inaktiv

              Ich denke, es ist - wie so oft - die falsche Datei. Hast du vielleicht noch weitere Erklärungen gesendet?

              Stefan
              Nein, es ist eben nicht wie so oft die falsche Datei, denn es ist nur eine und diese ist ordnungsgemäss an das FA übermittelt worden.
              Das hab ich schon weiter oben beschrieben! Lesen!!

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              >>>Eigenlich logisch, weil was will ich vergleichen wenn ich nichts habe.

              Sorry, aber du scheinst nicht verstanden zu haben, was dieser Vergleich ist.

              Stefan
              Oooh doch ich habe das schon verstanden. Vergleichen kann ich nur das, was vergleichbar ist.
              Kurz gesagt output mit input.
              Da werden die Daten der eigenen Steuererklärung mit den Bescheiddaten verglichen.
              Wenn die Bescheiddaten nicht vorliegen kann natürlich nicht mit Steuererklärung verglichen werden.
              Erscheint mir zumindest logisch und das erklärt eben auch, weshalb beide Felder inaktiv sind.
              Das Programm sucht nach der Vergleichsmöglichkeit uuuund findet nichts, ergo stellt es an dieser Stelle die Arbeit ein und bleibt in der Funktion inaktiv.

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Und grundsätzlich: Nur der per Post kommende Bescheid ist der gültige, also einfach 1-2 Tage warten.
              Stefan
              Das ist der einzige Punkt an dem ich Dir zustimme! Das steht aber bereits über der Vorausberechnung vor absenden der Steuererklärung.

              Zuguterletzt noch eine Anmerkung.
              Man möge mir die Wortwahl an der Stelle nachsehen, aber ich bin genervt, wenn ich alle unternommenen Schritte minutiös aufliste,
              das nicht aufmerksam gelesen wird und mir dann Unverständnis unterstellt wird. Ausserdem ging es hier nicht um die rechtliche Sicherheit der Bescheid- oder
              Vergleichsdaten, sondern nur darum, ob jemand ähnliches erlebt hat.
              Dank an alle die konstruktiv und nicht wie der derzeitige Regen (von oben herab) mitgeholfen haben.

              P.S.
              Auszug aus der Hilfe von Elster zum Thema Bescheiddaten abholen

              "Beachten Sie bitte, dass die Abholung nicht vor dem Erhalt des Steuerbescheids in Papierform möglich ist."

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                #22
                AW: Steuerbescheid kann trotz Mitteilung nicht abgerufen werden

                Hallo,

                >>>... sondern nur darum, ob jemand ähnliches erlebt hat.

                Und genau diese Erfahrung habe ich versucht mitzuteilen. Bei mir funktioniert es nämlich immer einwandfrei, außer dass ich es manchmal mit der falschen Datei versucht habe (ich gebe einige Erklärungen ab, immer mit der selben Mailadresse). Daher ist das immer das erste was ich vermute.


                >>>Nein, es ist eben nicht wie so oft die falsche Datei, denn es ist nur eine und diese ist ordnungsgemäss an das FA übermittelt worden.

                Aber zu der von dir genutzten Datei liegt ganz offensichtlich kein Datensatz vor (funktionierende Internetverbindung setzte ich natürlich voraus).


                >>>Beachten Sie bitte, dass die Abholung nicht vor dem Erhalt des Steuerbescheids in Papierform möglich ist.

                Auch wenn es in der offiziellen Hilfe steht: Das ist Unsinn. Die Abholung ist möglich sobald man die Email erhalten hat.


                >>>Oooh doch ich habe das schon verstanden. Vergleichen kann ich nur das, was vergleichbar ist.

                OK, sorry, da hatte ich dich wohl falsch verstanden. Du meintest, dass es keine Bescheiddaten gibt, also kann es deshalb auch keinen Vergleich geben.
                Eine Kleinigkeit ist aber dennoch falsch, der Vergleich wird nicht von Elster gemacht, sondern gleich beim Finanzamt. Eigentlich sind die beiden Punkte sogar das gleiche, nur in einer anderen Darstellung.


                >>>Lesen!!

                Glaubst du, ich lese den ganzen Thread nochmal durch? Was weiß ich, wo du angefangen hast. Ich hatte auf deinen letzten Beitrag geantwortet.
                Ich finde es auch immer wieder amüsant, wenn sich Leute einfach an alte Threads dranhängen und sogar so schlau sein wollen, das Problem erkannt zu haben (Zitat: "Hab dasselbe Problem wie die Nutzer vorher."), dabei weiß noch nicht einmal ich genau, was das ursprüngliche Problem war (siehe beispielsweise #6 und meine Antwort #7).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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