AW: Ek Steuer vorausberechnen / Fehler
Bingo - das war der entscheidende Hinweis:
Zur Summe des KiGelds muss der Zeileneintrag der Zeile 18 - 23 passen.
In unserem Fall hat das Kind tatsächlich KiGeld durchgehend in 2013 bekommen.
Denn die Lehre davor wurde nicht aus Lust und Dollerei abgebrochen sondern krankheitsbedingt,
was offensichtlich dann als "ausbildungssuchend" gilt.
Beim Arbeitsamt dagegen ist es Jacke wie Hose, ob ausbildungssuchend oder arbeitssuchend,
bedeutet, es wird in jedem Fall Arbeitslosengeld gezahlt.
Vielen Dank für die Aufklärung!
Nebenbei bemerkt ist die Höhe des Kindergeldes für die Eksteuerberechung irrelevant, denn in neuerer
Steuergesetzgebung braucht das Einkommen des Kindes vom Steuererklärenden nicht berücksichtigt zu werden,
soweit ich weiss. Nur falls das jemd. interessiert, der diesen thread in späteren Zeiten liest :-)
LG H.
Bingo - das war der entscheidende Hinweis:
Zur Summe des KiGelds muss der Zeileneintrag der Zeile 18 - 23 passen.
In unserem Fall hat das Kind tatsächlich KiGeld durchgehend in 2013 bekommen.
Denn die Lehre davor wurde nicht aus Lust und Dollerei abgebrochen sondern krankheitsbedingt,
was offensichtlich dann als "ausbildungssuchend" gilt.
Beim Arbeitsamt dagegen ist es Jacke wie Hose, ob ausbildungssuchend oder arbeitssuchend,
bedeutet, es wird in jedem Fall Arbeitslosengeld gezahlt.
Vielen Dank für die Aufklärung!
Nebenbei bemerkt ist die Höhe des Kindergeldes für die Eksteuerberechung irrelevant, denn in neuerer
Steuergesetzgebung braucht das Einkommen des Kindes vom Steuererklärenden nicht berücksichtigt zu werden,
soweit ich weiss. Nur falls das jemd. interessiert, der diesen thread in späteren Zeiten liest :-)
LG H.
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