Hallo, ich habe meine Steuererklärung 2013 mit dem Version 15.2 Revision 13992 gemacht, das ist zur Zeit die aktuelle Version.
Ich habe drei Kinder, die zwischen 2008 und 2011 geboren sind.
Bei der Steuerberechnung innerhalb des ElsterFormular Programms (das Taschenrechnersymbol rechts in der Symbolleiste)
wurden mir die Freibeträge für das dritte Kind teilweise angerechnet, ich habe also zweimal die 7008 Euro und einmal etwa die Hälfte (für das dritte Kind) angerechtet bekommen.
Das Kindergeld wurde entsprechend für zwei Kinder voll und für ein Kind etwa zur Hälfte berücksichtigt.
Ich habe gerade meinen Steuerbescheid vom FA bekommen, in diesen wird aber die Günstigerprüfung nach der "Alles oder nicht" Regel vorgenommen,
für zwei Kinder gab es den Freibetrag, das Kindergeld wurde für zwei Kinder komplett angerechnet, für das dritte Kind gab es keinen Freibetrag, aber auch das komplette
Kindergeld wurde nicht angerechnet.
Dadurch kommt es bei mir zu einer Steuermehrbelastung von ca. 160 Euro gegenüber der teilweisen Anrechnung des Kinderfreibetrages.
Nun habe ich erstmal an einen Fehler im ElsterFormular Programm gedacht, und habe zum Testen meine alten Steuererklärungen von 2011 und 2012 geladen, und mit der aktuellen Elster Version die Steuerberechnung gemacht.
Und siehe da, bei den Steuererklärungen von 2011 und 2012 wurde für die Kinder bei der Günstigerprüfung für den Freibetrag die "Alles oder nichts " Regel angewendet, ab 2013 wird mit anteiligen Freibeträgen und Kindergeldbeträgen gerechnet.
Recherchen im Internet ergaben die Aussage, das "Wichtig ist aber auch noch daran zu denken, dass bezüglich des Kindergeld 2013 es oder des Kinderfreibetrages ein absolutes "Alles oder Nichts" seit 2012 nicht mehr gilt."
Könnte es sein, das das Elster Program schon eine neue Regelung für 2013 beinhaltet, die Software beim FA aber nicht ?
Oder ist es einfach ein Fehler im Elster Formular ?
Ich habe drei Kinder, die zwischen 2008 und 2011 geboren sind.
Bei der Steuerberechnung innerhalb des ElsterFormular Programms (das Taschenrechnersymbol rechts in der Symbolleiste)
wurden mir die Freibeträge für das dritte Kind teilweise angerechnet, ich habe also zweimal die 7008 Euro und einmal etwa die Hälfte (für das dritte Kind) angerechtet bekommen.
Das Kindergeld wurde entsprechend für zwei Kinder voll und für ein Kind etwa zur Hälfte berücksichtigt.
Ich habe gerade meinen Steuerbescheid vom FA bekommen, in diesen wird aber die Günstigerprüfung nach der "Alles oder nicht" Regel vorgenommen,
für zwei Kinder gab es den Freibetrag, das Kindergeld wurde für zwei Kinder komplett angerechnet, für das dritte Kind gab es keinen Freibetrag, aber auch das komplette
Kindergeld wurde nicht angerechnet.
Dadurch kommt es bei mir zu einer Steuermehrbelastung von ca. 160 Euro gegenüber der teilweisen Anrechnung des Kinderfreibetrages.
Nun habe ich erstmal an einen Fehler im ElsterFormular Programm gedacht, und habe zum Testen meine alten Steuererklärungen von 2011 und 2012 geladen, und mit der aktuellen Elster Version die Steuerberechnung gemacht.
Und siehe da, bei den Steuererklärungen von 2011 und 2012 wurde für die Kinder bei der Günstigerprüfung für den Freibetrag die "Alles oder nichts " Regel angewendet, ab 2013 wird mit anteiligen Freibeträgen und Kindergeldbeträgen gerechnet.
Recherchen im Internet ergaben die Aussage, das "Wichtig ist aber auch noch daran zu denken, dass bezüglich des Kindergeld 2013 es oder des Kinderfreibetrages ein absolutes "Alles oder Nichts" seit 2012 nicht mehr gilt."
Könnte es sein, das das Elster Program schon eine neue Regelung für 2013 beinhaltet, die Software beim FA aber nicht ?
Oder ist es einfach ein Fehler im Elster Formular ?
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