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Dienstwagen - 0,002%-Regelung - Nachweismöglichkeiten?

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    Dienstwagen - 0,002%-Regelung - Nachweismöglichkeiten?

    Ich habe eine Frage zum Thema Nachweismöglichkeiten bei der Versteuerung meines Dienstwagens im Rahmen der tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,002%-Regelung).

    Ich werde ab dem 1.8.2014 einen Dienstwagen (mit Tankkarte) nutzen, der mir auch uneingeschränkt für Privatfahrten zur Verfügung steht. Aufgrund der prozentual überwiegenden Privatnutzung kommt für die grundsätzliche Versteuerung des geldwerten Vorteils nur die 1%-Pauschaleversteuerung infrage. Allerdings wird der zusätzliche geldwerte Vorteil für den Arbeitsweg (13 Km) von meinem Arbeitgeber prinzipiell über die 0,03%-Regelung berechnet.

    Nun ist es so, dass ich meinen Arbeitsweg bisher (über's Jahr gesehen) rund 150x mit dem Fahrrad und nur bei Schnee, Eis, in Sonderfällen oder bei direkten Fahrten von oder zu Kunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln (oder teilweise mit dem Wagen) zurückgelegt habe und das auch zukünftig so beibehalten werde.

    Ich habe gelesen, dass der Nachweis über die Nichtnutzung des Dienstwagens für den Arbeitsweg mittels einer personalisierten Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr möglich ist. Jedoch lohnt sich für mich diese Jahreskarte wegen des Fahrradfahrens ja nicht. Für die einzelnen Fahrten mit der Bahn könnte ich jedoch zumindest einen Sammelbeleg (Handyticket) erbringen.

    Da es aus meiner Sicht nicht nur umweltpolitisch verwerflich wäre, die Nutzung des Fahrrades schlechter als die Nutzung der Bahn zu stellen, sondern steuerpolitisch auch unfair, frage ich mich, wie ich belegen kann, dass ich meinen Arbeitsweg in der Regel nicht mit dem Dienstwagen zurücklege.

    Könnte hier eine tägliche Aufzeichnung ähnlich der eines Fahrtenbuches für den Arbeitsweg helfen (mein Arbeitgeber ist zu groß und kann nicht kontrollieren oder bestätigen, wie ich zur Arbeit komme - und auch der Spind und der Abstellraum für Fahrräder sind kostenfrei und nicht durch Mietvertrag belegbar)? Oder vielleicht der abfotografierte Kilometerstand des Fahrradtachos in Verbindung mit den Belegen der Handytickets?

    Ich frage mich in diesem Zusammenhang auch, wie das FA im Falle einer vorhandenen ÖNV-Jahreskarte "kontrolliert", wie oft man tatsächlich mit dem Dienstwagen zur Arbeit gefahren ist. Bzw. wie weist man die tatsächlichen Fahrten dann nach?

    Danke für Eure Hilfe und/oder Ideen
    Matzel

    #2
    AW: Dienstwagen - 0,002%-Regelung - Nachweismöglichkeiten?

    Der Nachweis funktioniert nur mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch für den Dienstwagen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Dienstwagen - 0,002%-Regelung - Nachweismöglichkeiten?

      o.k., danke für den Hinweis. Ist es also möglich, die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über ein Fahrtenbuch zu besteuern, die grundsätzliche Nutzung aber dennoch über die 1%-Regelung?

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        #4
        AW: Dienstwagen - 0,002%-Regelung - Nachweismöglichkeiten?

        Das solltest du lieber mit deinem Steuerberater bzw. Finanzamt diskutieren ob es möglich ist bei den Privatfahrten bei der 1% Regelung zu bleiben und nur die für dich ungünstigere 0,03% bei den Fahrten Whg-Arbeitsstätte zu berichtigen.

        Meiner Auffassung nach dürfte dies jedoch nicht möglich sein. Wenn du von der Pauschalwertemethode zur Einzelbewertung übergehen willst, so wird dies nur im Gesamtpaket erfolgen können.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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