Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleingewerbe: Anlage EÜR Rechtsform?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleingewerbe: Anlage EÜR Rechtsform?

    Hallo,
    ich habe Anfang letzten Jahres ein Kleingewerbe im Bereich Mediendesign eingetragen und hatte einen Gewinn vom 810 Euro.

    Meine Frage ist nun:
    In meiner normalen Steruererklärung muss ich ja nun in die Anlage G meinen Gewinn eintragen.
    Eigentlich müsste ich hierzu ja keine EÜR machen da ich unter dem Betrag dafür liege. Ich möchte die EÜR aber trotzdem machen, da ich keine Lust auf ein zusätzliches Schreiben habe (ich will alles zusammen absenden).

    Was muss ich bei der Rechtsform des Betriebes eintragen????

    Danke schon mal für die Antworten.

    LG
    Mareike

    #2
    AW: Kleingewerbe: Anlage EÜR Rechtsform?

    Hast Du schon mal auf den kleinen Pfeil zur Rechtsform geklickt? Da kannst Du das passende dann aussuchen.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleingewerbe: Anlage EÜR Rechtsform?

      @Mielu

      Zitat: [Was muss ich bei der Rechtsform des Betriebes eintragen????]

      Hier gibt es Infos über die verschiedenen Rechtsformen:

      http://www.selbstaendig-im-netz.de/d...-5-schritt-fue..

      Kommentar

      Lädt...
      X