hallo
kann mir jemand sagen:wenn mein nebengewerbe im gesammten jahr 2009 ruhte,also keine umsätze erzielt wurden,ob ich trotzdem die anlage EÜR und die Gewerbesteuererklärung ausfüllen muß,oder reicht einfach ein kleines anschreiben,daß das gewerbe ruhte?
vielen dank
zimmermann41
kann mir jemand sagen:wenn mein nebengewerbe im gesammten jahr 2009 ruhte,also keine umsätze erzielt wurden,ob ich trotzdem die anlage EÜR und die Gewerbesteuererklärung ausfüllen muß,oder reicht einfach ein kleines anschreiben,daß das gewerbe ruhte?
vielen dank
zimmermann41
Kommentar