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ruhendes gewerbe

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    ruhendes gewerbe

    hallo
    kann mir jemand sagen:wenn mein nebengewerbe im gesammten jahr 2009 ruhte,also keine umsätze erzielt wurden,ob ich trotzdem die anlage EÜR und die Gewerbesteuererklärung ausfüllen muß,oder reicht einfach ein kleines anschreiben,daß das gewerbe ruhte?

    vielen dank
    zimmermann41

    #2
    AW: ruhendes gewerbe

    Hallo,
    um ganz sicher zu gehen, rufst du am besten dein zuständiges Finanzamt an.
    Ich könnte mir vorstellen, dass du eine Gewerbesteuererklärung mit Null einreichst.
    Eventuell hattest du ja Kosten für dein Nebengewerbe.

    Tschüß

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      #3
      AW: ruhendes gewerbe

      Das kleine Anschreiben reicht.

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        #4
        AW: ruhendes gewerbe

        vielen dank,für eure antworten.
        hab mit dem finanzamt telefoniert und mir wurde gesagt,daß das kleine anschreiben vollkommen ausreicht.

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