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Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

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    Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

    Wenn ich ab 2013 eine Riester-Rente am Laufen habe, sind die Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 dann in der aktuellen ESt-Erklärung für 2013 oder für die kommende ESt-Erklärung 2014 in der Anlage AV einzutragen?

    Gibt es irgendwo eine gute "Anleitung" dafür, wie Riester-Beiträge in ElsterFormular in der Anlage AV einzutragen sind?

    #2
    AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

    Hallo,

    findet man ganz einfach. Suchbegriff in irgendeine Suchmaschine eingeben

    -Anleitung AV 2013- und das taucht aus den unergründlichen Tiefen des Internet auf

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ge_AV_2013.pdf

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

      Bei der Einkommensteuererklärung gilt im privaten Bereich grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 Einkommensteuergesetz .
      Das was in 2013 bezahlt wurde kommt daher auch in die 2013er Erklärung. Du müsstest inzwischen aber auch eine entsprechende Bescheinigung für 2013 von deinem Anbieter erhalten haben.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

        Diese Bescheinigung habe ich erhalten. Reicht es, diese Bescheinigung beim FA einzureichen (neben der ESt-Erklärung) oder muss zusätzlich noch Anlage AV ausgefüllt werden? Denn ich sehe in Anlage AV nur eine Möglichkeit, Beiträge einzutragen für Altersvorsorgeaufwendungen, die bereits von der Lebensversicherung an das FA übermittelt wurden. Hier darf ich anscheinend nichts eintragen, wenn ich diese Bescheinigung einreiche. Oder verstehe ich hier was falsch?

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          #5
          AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

          Hallo,

          diese Bescheinigung ist für deine persönlichen Unterlagen. Steht auf der Bescheinigung.
          Die Daten hat das FA schon vom Anbieter übermittelt bekommen.(falls du nicht widersprochen hast)
          Um eventuell Steuern erstattet zu bekommen musst du die Anlage AV ausfüllen.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

            Ich meine andere Unterlagen, und zwar mit dem Namen "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt". Das sieht für mich so aus, als sei hier nichts an das FA übermittelt worden.

            Die Bescheinigung sieht aus wie die pdf, die man als erstes Suchergebnis angezeigt bekommt, wenn man nach -"bescheinigung zur vorlage beim Finanzamt" riester- googelt.
            Zuletzt geändert von Singvogel; 05.08.2014, 13:25.

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              #7
              AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

              Die von dir genannte Bescheinigung müsste eine nach § 92 EStG sein, diese Daten hat aber auch das FA. In der Bescheinigung müsste sogar stehen, dass die Daten an die Finanzbehörden übermittelt wurden. Da der mögliche Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG jedoch ein Antragstatbestand ist, musst du eine Anlage AV einreichen damit das FA weiß, dass du eine entsprechende Günstigerprüfung haben möchtest. Ohne Anlage AV wird das FA die vorliegenden Daten bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung ignorieren.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

                Leider steht nichts davon, ob das FA die Daten erhalten hat. Ich weiß nun nicht, ob ich in ElSter nun die Zeilen 7 und 8 der Anlage AV ausfüllen soll oder unausgefüllt lassen soll. Denn diese Bescheinigung reiche ich ja sowieso mit ein.

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                  #9
                  AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

                  Füll beide Zeilen aus und reiche die Bescheinigung mit ein. Da machste nix verkehrt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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                    #10
                    AW: Altersvorsorgebeiträge für das Kalenderjahr 2013 in ESt-Erklärung 2014?

                    Hallo,

                    Die von dir genannte Bescheinigung müsste eine nach § 92 EStG und die ist für deine Unterlagen. Steht groß drauf.
                    Steht auf der Bescheinigung etwas von §10 schickst du sie mit ans FA. Beide Male werden die Daten aus der Bescheinigung in die Anlage AV übernommen. Zu Zeile 7:
                    Du wirst doch die Anzahl deiner Verträge wissen!?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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