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Loohnsteuerbescheinigungen ohne Einträge und Forderungsverkäufe im Insolvenzverfahren

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    Loohnsteuerbescheinigungen ohne Einträge und Forderungsverkäufe im Insolvenzverfahren

    Hallo,

    ich hoffe, so etwas wurde nicht schon gefragt:

    mein Freund hat mich um Hilfe bei seiner Steuererklärung gebeten. Er hat (für 2009) mehrere Steuerbescheinigungen, einige davon sind komplett ohne Einträge. Muss ich diese einreichen und auch im Elster-Formular eintragen?

    Weiterhin hat sich sein Arbeitgeber seinerzeit im Insolvenzverfahrens befunden, es gibt einige Forderungskaufverträge. Müssen die Beträge hieraus auch (wo auch immer) eingetragen werden?

    Ich bin eigentlich recht versiert mit Steuererklärungen, aber bei dem Thema steig ich leider aus.

    Vielen Dank im Voraus...

    Liebe Grüsse
    Zuletzt geändert von ; 04.08.2014, 22:33.

    #2
    AW: Loohnsteuerbescheinigungen ohne Einträge und Forderungsverkäufe im Insolvenzverfa

    Verschoben nach

    Zitat von Zimtstern Beitrag anzeigen
    Elster-Formular


    Leere Lohnsteuerbescheinigungen in ElsterFormular einzutragen wird Dir nicht gelingen. Es müssen immer Eingaben gemacht werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Loohnsteuerbescheinigungen ohne Einträge und Forderungsverkäufe im Insolvenzverfa

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      Verschoben nach





      Leere Lohnsteuerbescheinigungen in ElsterFormular einzutragen wird Dir nicht gelingen. Es müssen immer Eingaben gemacht werden.
      Heißt im Umkehrschluss, ich kann sie weglassen .... Korrekt?

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigungen ohne Einträge und Forderungsverträge im Insolvenzver.

        Hallo Zimtstern,

        ich fürchte, hier sind Sie schon viel früher ausgestiegen, als Sie denken.
        1. Ihr Freund hat Insolvenzgeld bezogen, und war somit zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 bis spätestens 31.05.2010 verpflichtet. (So in etwa - Ausnahmen und Verlängerungen lasse ich mal außen vor.)
          Wenn er nun zur Abgabe aufgefordert wurde, sollten Sie besondere Sorgfalt walten lassen.
        2. Sie sollten die vorliegenden Lohnsteuerbescheinigungen zunächst nach Datum (01.01.09 - xx.yy.09 bis yy.zz.09 - 31.12.09) und dann nach Erstellungsdatum ordnen. Nach Möglichkeit sollte es keine Überschneidungen geben und abgesehen von Kranken- oder Arbeitslosengeld auch keine Lücken. Die letzte Übermittlung gilt.
          ( Alle anderen Übermittlungen liegen der Finanzverwaltung ebenfalls vor, sollten aber keine Anwendung finden - wenn doch, bitte nachfragen.)
        3. Lohnsteuerbescheinigungen komplett ohne Eintragungen sind mir hier noch nicht untergekommen.
          Okay - bei Gesellschaftern sind die Beiträge zur Sozialversicherung nicht ausgefüllt, aber das lohnsteuerpflichtige Brutto.
          Und eine Null ist ein Eintrag, und nicht Nichts.
        4. Vergessen Sie die Forderungskaufverträge!
          Ihr Freund hat von der Agentur für Arbeit eine Bescheinigung über bezogenes Insolvenzgeld bekommen. Diese Zahl liegt auch der Finanzverwaltung vor. Sie müssen Sie eintragen.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Loohnsteuerbescheinigungen ohne Einträge und Forderungsverkäufe im Insolvenzverfa

          Hallo,

          vielen lieben Dank für Ihre Anmerkungen

          Zu 1

          Klar, zu spät sind wir dran, aber seinerzeit wars noch nicht mein Freund

          Zu 2 und 3

          Es gibt Überschneidungen, was ich kurios finde .... Für Januar mit den Eintragungen identisch zur Gehaltsabrechnung, für Januar bis März, ebenfalls identisch zur Gehaltsabrechnung, für Januar komplett ohne Eintragungen (auch keine Nullen!), für April mit Nullen, obwohl er ausweislich der Forderungskaufverträge Geld in diesem Zeitraum erhalten hat... Die Übermittlungsdaten schaue ich mir nochmal an, vielen Dank für den Hinweis.

          Zu 4

          Bescheinigungen des Arbeitsamtes über bezogenes Insolvenzgeld gibt es nicht. Mein Freund hat seine Forderung gegenüber dem Arbeitsamt mit dem Forderungskaufvertrag an den Insolvenzverwalter / eine Bank abgetreten. So sagte es mir jedenfalls mein Freund....

          Wie gesagt, mit "normalen" Steuererklärungen tu ich mich nicht so schwer ....

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigungen ohne Einträge und Forderungsverkäufe im Insolvenzver.

            Hallo Zimtstern,

            Zitat von Zimtstern Beitrag anzeigen
            [. . .]Zu
            1. Klar, zu spät sind wir dran, aber seinerzeit wars noch nicht mein Freund.
            und das ändern Sie jetzt und zeigen, was ein starker und kommunikativer Partner ausrichten kann
            Zitat von Zimtstern Beitrag anzeigen
            Zu 2. und 3.[. . .]
            Ja, so bitte weitermachen.
            Zitat von Zimtstern Beitrag anzeigen
            Zu 4. Bescheinigungen des Arbeitsamtes über bezogenes Insolvenzgeld gibt es nicht.
            Es GIBT eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit! Nur in sehr seltenen Fällen wird aus Gründen der Verfahrensvereinfachung auf die Versendung verzichtet.
            Aber Sie sind auf diese Bescheinigung abgewiesen, da Sie ansonsten raten müssten, was die Finanzverwaltung weiß. Dieses Spiel würde ich nicht mitmachen und die Insolvenzgeldstelle der zuständigen Agentur für Arbeit mit Anfragen löchern.
            Die Gelder der Bank waren nur eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldanspruchs Ihres Freundes. Die Bank hatte also nur die Rolle der Kasse der Agentur und kann und wird Ihnen bzw. Ihrem Freund gar nichts bescheinigen.
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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