In der Anlage KAP, Zeile 22, lassen sich keine negativen Beträge (also verluste) angeben. In der Zeile 25 schon. Das ist doch ein Fehler.... oder haben wir die einzige Stille Beteiligung mit Verlust in Deutschalnd??
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Alage KAP Zeile 22
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AW: Alage KAP Zeile 22
Wenn die Gesellschaft Verluste hat, werden diese gemäß der Anteile der stillen Gesellschaft auf die Gesellschafter übertragen und können so geltend gemacht werden. Und das ist nur eine Möglichkeit neben anderen wie das negativ werden kann. Ich wollte hier aber keine Steuerberatung geben, sondern eine Lösung für das Problem. Schließlich war es in allen Vorgängerversionen von Elster ja auch möglich hier negative Beträge einzusetzen.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Du willst keine Steuerberatung geben ????
Naja, dann frage ich lieber nicht weiter und studiere eben nochmal, anscheinend habe ich es ja nicht verstanden.
Aber dann kann ich dich ja fragen.
Und du versuchst weiterhin, in Elster an den falschen Stellen falsche Eingaben vorzunehmen.
Wenn es nicht klappt, hat bestimmt Elster schuld, nicht du.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Warum so zynisch??
Ich habe nur eine Frage gestellt, wer Schud ist weiß ich nicht (an was auch???), spielt auch gar keine Rolle, solange mir jemand helfen kann. Ich habe auch nicht ausgeschlossen, dass ich etwas falsch mache.
Der Ton, den Sie hier anbringen, ist völlig unangebracht. Offensichtlich wissen Sie woran es liegt, sagen es aber nicht, und stellen stattdessen Fragen um sich dann daran hochzuziehen, wenn Sie jemanden entdeckt haben, der weniger weiß als Sie. Vielen herzlichen Dank für diese "Hilfe"
Ist das hier also ein Hilfeforum oder eine Plattform um andere bloßzustellen??
Vielleicht findet sich ja noch jemand, der, wenn er etwas weiß, es direkt sagt.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Dann wäre mir an Ihrer Stelle eigentlich die Zeit zu schade, überhaupt zu antworten.
Es mir wirklich unverständlcih, wie man mit soviel Agressivität und Zynismus auf eine Frage nach Hilfe reagieren kann. Sollten Sie zur Adminstration dieses Forums gehören, sollten Sie vielleicht klar stellen, wer hier was und in welcher Form fragen darf, ansonsten wird es wohl noch mehr Naive wie mich geben, die bei einem Problem auf einen Tipp eines Erfahreneren hier hoffen.
Vielen Dank trotzdem für Ihre Bemühungen.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Ich gehöre nicht zu den Administratoren.
Ich wollte Hilfestellung leisten mit der steuerlich durchaus berechtigten Frage, wie man Verluste aus einer stillen Beteiligung haben könne, die auf der Anlage KAP einzutragen gewesen wäre.
Das geht nämlich steuerlich nicht.
Aber ich musste mich belehren lassen, dass Sie hier keine Steuerberatung betreiben und meine Rückfrage Ihnen zu doof war.
Da können Sie leider kein Entgegenkommen erwarten.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Jetzt mal ganz langsam und ohne Häme:
Dass Sie keine Steuerberatung in diesem Forum geben wollen, ist völlig okay. Ich maikäfere aber im Augenblick daran, wie Verluste aus eine Stillen Beteiligung zustande kommen. Ein Aufklärung hierzu würde keine Steuerberatung darstellen und von mir dankbar entgegengenommen.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Zitat von Bolletax Beitrag anzeigenJetzt mal ganz langsam und ohne Häme:
Dass Sie keine Steuerberatung in diesem Forum geben wollen, ist völlig okay. Ich maikäfere aber im Augenblick daran, wie Verluste aus einer Stillen Beteiligung zustande kommen. Ein Aufklärung hierzu würde keine Steuerberatung darstellen und von mir dankbar entgegengenommen.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Diese Aussage ist nun definitiv falsch, wie schon gesagt, die Gewinne und verluste deklariere ich schon aeit 6 jahre richtigerweise in der Anlage KAP:
So hier mal, im Gegensatz zu den sicher ausschließlich gut gemeinten Ratschlägen des Mister P. mal etwas kompetetentes zum Thema, für alle, die das gleiche Problem haben, und zwar einmal von einem Steuerberater und vom ELSTER Support:
1.Nach einer (bezahlten) Auskunft unserer Steuerberaters bildet die ELSTER Software offenbar nicht alle Sonderfälle ab:
Ausnahmen von der Abgeltungswirkung des gesonderten Steuertarifs ab 2009
Einkünfte aus einer Beteiligung als stiller Gesellschafter (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 7 sowie Abs. 2 Nr. 4 und 7 EStG) sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen und gemeinsam mit den anderen Einkünften der progressiven Einkommensteuer zu unterwerfen
wenn sie von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner
gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft oder Genossenschaft
beteiligt ist (§32d Abs.2 Nr.1 Satz 1 EStG).
In diesem Fall gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Verlustverrechnungs- und Verlustausgleichsregeln; außerdem sind Werbungskosten nicht durch den Sparer-Pauschbetrag abgegolten, sondern können von den Kapitalerträgen abgezogen werden (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG).
2. Von offizieller Stelle, nämlich des ELSTER Anwendersupportes wurde der Fehler heute per Mail zugestanden:
"Nach Aussage aus dem Entwicklungsbereich kann nach den Vorgaben der Datenübermittlungskomponente ERiC in ELSTER/ElsterFormular in der Zeile 22 der Anlage KAP 2009 kein negativer Wert eingegeben werden.
Eine diesbezügliche Änderung für ElsterFormular kann in absehbarer Zeit leider nicht angeboten werden, da der Fehler im ERiC derzeit nicht behoben werden kann.
Bitte geben Sie in die Anlage KAP 2009 auf Papier ab."
Manchmal ist Zynismus und Agressivität einfach nur Ausdruck fehlender Sachkenntnis.
Ich habe jedenfalls den gesamten unerfreulichen Eintrag hier zu diesem Thema mal an die Betreiber der Domain, das bayr. Landesamt für Steuern, weitergeleitet, vielleicht interessiert es die ja, wie hier unter dieser Domain von selbsternannten Fachmännern mit Fragen umegangen wird. So, nun verabschiede ich mich aber endgültig aus diesem "Anwenderforum" und zahle in Zukunft lieber unseren Steuerberater für eine Auskunft.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Hallo,
Zitat m.k.:
Manchmal ist Zynismus und Agressivität einfach nur Ausdruck fehlender Sachkenntnis.
Ich habe jedenfalls den gesamten unerfreulichen Eintrag hier zu diesem Thema mal an die Betreiber der Domain, das bayr. Landesamt für Steuern, weitergeleitet, vielleicht interessiert es die ja, wie hier unter dieser Domain von selbsternannten Fachmännern mit Fragen umegangen wird. So, nun verabschiede ich mich aber endgültig aus diesem "Anwenderforum" und zahle in Zukunft lieber unseren Steuerberater für eine Auskunft.
Ja hier helfen Anwender anderen Anwendern und bei einem erfahrenen Nutzer wie Petzer der mit über 1500 Beiträgen über einen Zeitraum von fast dreieinhalb Jahren schon bei hunderten von Problemen fachkundig und kompetent mitgeholfen hat zur Lösung zu kommen, kann man sich den Kommentar von "selbsternannten Fachmännern" verkneifen.
Tschüß
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Verluste nachtragen
Hallo Zusammen,
kann ich im Zuge der Abgeltungssteuer Verluste aus Kapitalerträgen zurück bis zum Jahre 2005 nachträglich geltend machen. Ich habe bisher noch keine Stuererklärung gemacht. Wenn das möglich ist, ist das über dien Anlage SO im ElsterFormular zu machen?
Bitte um Eure Hilfe! Danke.
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AW: Alage KAP Zeile 22
Hallo inferno303,
mir ist nicht so ganz klar, was du meinst. Daher zuerst einmal ein paar Grundsätze:
- Nur REALISIERTE Gewinne/Verluste sind steuerbar.
- Bei Käufen VOR 2008 gilt immer noch die einjährige Spekulationsfrist (außer für FIs), Folge: Gewinne sind nach 1 Jahr steuerfrei, Verluste aber auch :-(
- Verluste aus Vorjahren gehören auch dorthin, in bestimmten Fällen lohnt sich auch jetzt noch eine Steuererklärung für die vergangenen Jahre.
Und richtig, für Kursgewinne/verluste aus Altgeschäften (Kauf VOR 2009 und Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist, aber wieder mit Ausnahme der FIs) ist die Anlage SO zu benutzen.
Vielleicht schreibst du mal etwas detailierter, um was für Wertpapiere es sich handelt und wann gekauft und wann verkauft wurde.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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